Grundsätzliche Frage zu Lehen/Belehnung

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  • jele
    Erfahrener Benutzer
    • 16.05.2012
    • 2812

    Grundsätzliche Frage zu Lehen/Belehnung

    Liebe Kundige,

    ab welchem Alter kann man denn im 16./17. Jh. belehnt werden?
    Schon vor der Mündigkeit, als Kind etwa?

    Danke im Voraus und Gruß

    jele
  • Alter Mansfelder
    Super-Moderator

    • 21.12.2013
    • 4293

    #2
    Guten Morgen jele,

    eine spezifische Adelsfrage ist das nicht, sondern betrifft Bürger- und Bauernlehen gleichermaßen (und wäre also in einem anderen Unterforum besser aufgehoben).

    Folgende Konstellationen fallen mir ein:
    - Soll ein Kind allein belehnt werden, dann braucht es (ebenso wie eine Frau oder eine Stadt) einen Lehnsträger, der den Lehnseid für es leistet und vorerst die Lehnspflichten wahrnimmt. Wenn später das Kind "zu seinen Jahren kommt", kann es den Eid selbst leisten und den Lehnsträger ablösen.
    - Gleiches gilt, wenn mehrere Personen gemeinsam belehnt werden und eine (oder mehrere) davon ist noch ein Kind.
    - Anders sieht es aus, wenn der Älteste des Geschlechts zu Mitbehuf seiner (genannten) Brüder belehnt wird. Dann ist der Älteste schon der Lehnsträger und die genannten Brüder können durchaus noch minderjährig sein.
    - Anders ist es m. E. auch dann, wenn (wie bei vielen Adelsfamilien üblich) ein Lehnsverband derart besteht, dass die eine Linie bei ihrer eigenen Belehnung für den Fall ihres eigenen Aussterbens eine Eventualbelehnung für eine andere Linie vornehmen lässt. Die (genannten) Mitglieder der anderen Linien müssen dann m. E. noch nicht zu ihren Jahren gekommen sein.

    In diesem Zusammenhang würde ich übrigens nicht von "Mündigkeit" sprechen, sondern von Lehnsfähigkeit. Und zurück zu Deiner Frage: In den beiden erstgenannten Konstellationen würdest Du aus dem Text des Lehnseintrages/ Lehnsbriefes erkennen, ob die Person minderjährig ist oder nicht. Zum konkreten Alter kann ich nichts sagen. Das mag regional unterschiedlich gewesen sein.

    Es grüßt der Alte Mansfelder
    Zuletzt geändert von Alter Mansfelder; 29.03.2017, 09:49. Grund: Schreibfehler.
    Gesucht:
    - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
    - Tote Punkte in Ostwestfalen
    - Tote Punkte am Deister und Umland
    - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
    - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
    - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

    Kommentar

    • jele
      Erfahrener Benutzer
      • 16.05.2012
      • 2812

      #3
      Perfekt

      Guten Morgen Alter Mansfelder,

      da ist doch alles gesagt, vielen Dank!

      Beste Grüße

      jele

      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 5129

        #4
        Hallo!

        Ist zwar kein Lehen, aber doch ähnlich: ich hab Leibrechtsurkunden gesehen wo explizit erwähnt wurde, daß das Kind noch minderjährig war, teils mit expliziter Altersangabe. Ich meine, das jüngste Kind war zwei Jahre alt. Man wird annehmen dürfen, daß da auch ein Vormund gesetzt war, ich meine es war aber keiner erwähnt.
        Gruß
        gki

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