Allgemeine Frage zum Kirchenbuch

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  • Isaze13
    Benutzer
    • 04.04.2013
    • 87

    Allgemeine Frage zum Kirchenbuch

    Hallo Zusammen!

    Im Kirchenbuch beim Taufeintrag steht illeg = unehelich
    wenn das illeg unterstrichen ist heißt das die Eltern haben später noch geheiratet?

    Gruß Isaze
  • Hobby-Forscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.01.2015
    • 668

    #2
    Hallo,

    dass das illegitimus unterstrichen ist, heißt aus meiner Sicht erstmal gar nichts. Man müsste prüfen, ob im KB alle betreffenden Einträge unterstrichen sind, das wäre durchaus nichts Ungewöhnliches. Illegitimus entsprach damals eben nicht der Norm und wurde entsprechend gekennzeichnet.
    Hätten die Eltern geheiratet und wäre die Vaterschaft somit anerkannt worden, gäbe es sicherlich einen Randvermerk, wo dann drin stünde, dass das Kind nun den Namen des Vaters trägt.
    Gruß
    der "Hobby-Forscher"

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    • Isaze13
      Benutzer
      • 04.04.2013
      • 87

      #3
      Hallo "Hobby-Forscher"

      es ist nicht generell unterstrichen. Das Kind trägt den Nachnamen vom Vater ich finde aber keinen Vermerk aber eben illeg unterstrichen.

      Gruß Isaze

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      • Hobby-Forscher
        Erfahrener Benutzer
        • 05.01.2015
        • 668

        #4
        Dann wird es klassisch heißen, dass die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch nicht verheiratet waren. Illegitimus heißt einfach, dass das Kind mit dem Namen der Mutter zur Welt kommt, solange bis die Vaterschaft geklärt ist. Die Heirat (und damit die Anerkennung des Kindes) wurde nach der Geburt schleunigst nachgeholt (wie es sich damals gehörte) und das Kind hat den Namen des Vaters erhalten. Weiß man, wann die Hochzeit war? Müsste dann geprüft und abgeglichen werden.
        Zuletzt geändert von Hobby-Forscher; 31.10.2016, 19:32.
        Gruß
        der "Hobby-Forscher"

        Kommentar

        • Isaze13
          Benutzer
          • 04.04.2013
          • 87

          #5
          Leider habe ich noch keinen Traueintrag der Eltern gefunden. Aber ich suche weiter

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator

            • 16.07.2006
            • 28709

            #6
            Hallo Isaze,

            nur weil das Kind den Namen des Vaters trägt, heißt es aber jetzt nicht unbedingt, daß die Eltern auch geheiratet haben! Es war durchaus auch üblich, wenn sich der Vater zum Kind bekannt hatte, daß das Kind den Nachnamen des Vaters erhalten hat.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

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            • Isaze13
              Benutzer
              • 04.04.2013
              • 87

              #7
              Hallo Christine

              Herzlichen Dank! Das ist eine wichtige Info

              Gruß Isaze

              Kommentar

              • Alter Mansfelder
                Super-Moderator
                • 21.12.2013
                • 4791

                #8
                Hallo isaze,

                aus welchem Jahr stammt denn der Eintrag? Eine Unterstreichung vom Schreiber selbst bedeutet in älteren Zeiten nämlich, dass das Wort durchgestrichen (!) ist - also nix mit illegitim.

                Es grüßt der Alte Mansfelder
                Gesucht:
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                • Isaze13
                  Benutzer
                  • 04.04.2013
                  • 87

                  #9
                  Der Eintrag ist aus dem Jahr 1830 (siehe Übersetzungshilfe)
                  Zuletzt geändert von Xtine; 01.11.2016, 20:56. Grund: verlinkt

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