Wie forsche ich nach 1874? (in Deutschland)

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  • RobertM
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2013
    • 648

    Wie forsche ich nach 1874? (in Deutschland)

    Ich habe gerade erfahren, dass man sich mit Anfragen ab 1874 (Einführung der Standesämter) direkt an diese wenden sollte, weil kirchliche Stellen keine Verpflichtung haben über diesen Zeitraum hinaus Auskünfte zu erteilen.


    Wie geht man aber vor, wenn man kein Datum für eine Geburt oder Trauung weiß und es online kein Forschungsmaterial gibt?
    Gruß Robert

    ------------------------------------
    Meine Forschungsgebiete:
    Suche alles zum FN MARIAN
    Böhmen: MARIAN
    Thüringen: Beiersdorfer, Ernst, Höhn, Keßler, Langbein, Machts, Schupp, Tröße
  • StammbaumServaes
    Benutzer
    • 28.05.2014
    • 56

    #2
    Die Situation mit Ahnenforschung in Deutschland ist leider ganz schlimm. Hier in die Niederlande ist alles was bekannt ist, umsonst verfügbar ist. Die Archiven sollen alle Familiendaten die schon digitalisiert sind, umsonst frei geben. Und alle Zeitungen seit 1650 oder so, sind digitalisiert im Cental Bibliothek.

    Es gibt in Deutschland Personenkarten ab 1880 oder so. Ich hab in Krefeld alle Personenkarten gefragt die es über meine Familie im Archiv gab. Das gab mehr Information als erwartet. Das war billig! EUR 12,50 oder so. Ich hab das gleiche versucht in Düsseldorf, aber da wurde mir gesagt das EUR 150,- zu wenig war um so eine Suche möglich zu machen. Es gibt auch Archiven wo die Personenkarten in den Krieg verbrennt sind.

    Wir benutzen auch ganz gerne die Decimal-bücher. Für jeden 10 Jahre gibt es dann eine Liste mit alle Personen die geboren, verstorben oder verheiratet sind.

    Aber die furchtbare Realität ist, das man meistens in die verschiedene Archiven, suchen, suchen und weiter suchen muß. Auch wo Familysearch, Ongen.de, Ancestry war, sind die Dateien absolut nicht komplett. Deswegen hab ich fasst alle Archiven in NRW gesehen. Weil wir mit mehr Personen recherchieren bringen wir aud diese Weise die verschiedene Daten zusammen.

    Mit Gruß,
    Armand

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    • OliverS
      Erfahrener Benutzer
      • 27.07.2014
      • 3017

      #3
      Irgendein Ansatzpunkt musst du haben, sonst wird es kaum was. Eingeschränkt auf 2-3 Jahre, da könntest noch Glück haben das man in den Standesämter sucht für dich, natürlich gegen Zahlung.
      Aber sonst geht meist nichts.
      Wenn du Glück hast gibt es am Beginn der Bücher einen Namensindex , aber auch das musst du in etwa Daten liefern.
      Gruß
      Dauersuchen:

      1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
      2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
      3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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      • RobertM
        Erfahrener Benutzer
        • 03.11.2013
        • 648

        #4
        Danke für eure Antworten.

        Einen Ansatzpunkt habe ich schon. Ich weiß wann meine Großeltern geboren sind und wie ihre Väter hießen. Bei den Müttern fehlt mir schon mal bei einer der FN.

        Da ich aber nicht weiß ob meine Großeltern ältere Geschwister hatten, kann ich den Zeitraum der Trauung nicht eingrenzen.

        Wahrscheinlich muß ich jetzt jedes zuständige Standesamt kontaktieren, ob man in die Bücher schauen darf und dann eine Deutschlandrundreise planen.
        Gruß Robert

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        • Alter Mansfelder
          Super-Moderator
          • 21.12.2013
          • 4137

          #5
          Hallo Robert,

          obwohl die Kirchen für die jüngere Zeit nicht zu Auskünften verpflichtet sind, habe ich fast meine gesamte Forschung ab 1874 auf der Basis von Kirchenbuchdaten erstellt. Probier es einfach auch dort. Die Auskunft oder persönliche Einsichtnahme verweigern können sie dann immer noch.

          Es grüßt der Alte Mansfelder
          Gesucht:
          - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
          - Tote Punkte in Ostwestfalen
          - Tote Punkte am Deister und Umland
          - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
          - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
          - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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          • RobertM
            Erfahrener Benutzer
            • 03.11.2013
            • 648

            #6
            Hallo Alter Mansfelder,

            Probier es einfach auch dort. Die Auskunft oder persönliche Einsichtnahme verweigern können sie dann immer noch
            das denke ich auch. Ich habe einfach mal eine Anfrage an das Landeskirchenarchiv Eisenach rausgeschickt. Mal sehen was passiert. Ich werde das Ergebnis dann hier posten.
            Gruß Robert

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            • RobertM
              Erfahrener Benutzer
              • 03.11.2013
              • 648

              #7
              Aufbewahrungsfristen für Standesämter

              Hallo,

              letzte Woche habe ich von einem Standesamt Mitarbeiter folgende interessante Information bekommen:
              Seit der Personenstandsrechtsreform vom 01.01.2009 gelten für alle Standesämter in der Bundesrepublik Deutschland einheitliche Aufbewahrungsfristen für die Personenstandsregister (inkl. Sammelakten).
              Es sind dies:
              -für Geburtenregister => 110 Jahre
              -für Eheregister => 80 Jahre
              -für Sterberegister => 30 Jahre.
              Nach Ablauf dieser Zeiträume sind die entsprechenden Register an öffentliche Archive zu übergeben.
              In meinem Fall war das für das Standesamt Ahlen/Westfahlen das Kreisarchiv in Warendorf.

              Vielleicht als Anregung für einen Admin ein Thema daraus zu machen.
              Gruß Robert

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              • Garfield
                Erfahrener Benutzer
                • 18.12.2006
                • 2216

                #8
                Hallo Robert

                Diese Info ist in der Tat sehr grundlegend, daher ist sie schon seit einer Weile im gepinnten Thema So beginne ich meine Familienforschung enthalten.

                Allerdings ist das "nur" die Theorie und diese Zeitspannen sind gleichzeitig die Sperrfristen für "nicht in direkter Linie" verwandter Personen. Bei direkten Vorfahren (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern usw) hat man auch innerhalb dieser Sperrfristen das Recht, Auskunft zu bekommen, sofern es sich nicht um besonders schützenswerte Daten handelt (zB Akten aus einem Krankenhaus).
                Da oft mehrere Jahrgänge in einem Buch notiert wurden, werden diese oftmals erst viel später an die zuständigen Archive übergeben.
                Viele Grüsse von Garfield

                Kommentar

                • Mats
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.01.2009
                  • 3419

                  #9
                  Hallo Robert,

                  um die Sache ganz kompliziert zu machen:
                  einige kleinere Standesämter verwahren die älteren Bücher auch weiter,
                  erteilen allerdings dann auch Auskunft bzw. fertigen Kopien für die Nebenlinien, wenn die Schutzfristen abgelaufen sind.

                  In einigen Archiven kann man die Bücher selbst einsehen, in anderen ist das wiederum nicht gestattet, da muß man zwingend eine schriftliche Anfrage stellen.

                  Manche Landeskirchen haben nach Einführung des neuen Personenstandsgesetzes eigene Fristen für die Kirchenbücher eingeführt, da kann man also auch Bücher bzw. Filme oder Digitalisate für die Zeit nach 1874 / 75 / 76 einsehen, andere Landeskirchen verweigern diese Einsicht weiterhin.

                  Du siehst also: alles kann, nichts muß.

                  Als erstes sollte man also das zuständige Standesamt kontaktieren und nach dem Verbleib der Register fragen, dann das zuständige Archiv kontaktieren und klären ob man selbst Einsicht nehmen darf oder ob eine schriftliche Anfrage nötig ist. Evtl. die Kirchengemeinde oder das zuständige Kirchenarchiv kontaktieren und klären, ob die Kirchenbücher eingesehn werden können oder Auskunft erteilt wird.

                  Nicht vergessen nach den Bedingungen und Kosten zu fragen. Bei schriftlichen Anfragen ohne genaue Daten evtl. eine Kostenobergrenze für die Suche setzen.
                  Wenn Du eine Anfrage an ein Standesamt stellst, bitte NICHT um eine "Urkunde" sondern eine "vollständige unbeglaubigte Kopie des Originaleintrags im Geburtsregister inklusive aller Randvermerke" (Analog natürlich Heirats- / Sterberegister).

                  Für Ahlen wäre die Konfession interessant. Das ev. KB für Ahlen von 1866 - 1911 ist auf Archion online.

                  Grüße aus OWL
                  Anja
                  Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                  der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                  also ist heute der richtige Tag
                  um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                  Dalai Lama

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                  • RobertM
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.11.2013
                    • 648

                    #10
                    Hallo Garfield,

                    daß das mit den Aufbewahrungsfristen für Standesämter irgendwo steht war mir klar. Ich habe es nur nicht mehr gefunden.

                    Eigentlich dachte ich eher an eine Liste welches Archiv sammelt Akten von welchen Gemeinden, oder welche Gemeinden liefern an welches Archiv. Im nachhinein denke ich aber daß so ein Thema nicht funktioniert. Vielleicht gibt es sogar schon eine entsprechende Internetseite.



                    Hallo Anja,

                    vielen herzlichen Dank für deine tolle Erklärung. Du hast mir sehr damit geholfen, wahrscheinlich anderen Anfängern auch.



                    An dieser Stelle möchte ich mich mal bei all den Helfern bedanken, welche sich immer sehr viel Mühe geben die Fragen zu beantworten, auch wenn sich die Fragen schon mal wiederholen. Man kann einfach nicht alle Beiträge lesen, da geht einem schon mal was durch die Lappen.
                    Gruß Robert

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                    Suche alles zum FN MARIAN
                    Böhmen: MARIAN
                    Thüringen: Beiersdorfer, Ernst, Höhn, Keßler, Langbein, Machts, Schupp, Tröße

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