Hallo!
Unter meinen Ahnen in Römhild fand ich einen, wie ich denke, ganz besonderen Pateneintrag:
Patin ist Frau Eva Barbara, Herrn Johann Christoph Leypolds, des Raths- und Heiligenvorstehers Ehefrau - und jetzt wird es interessant:
des Kindes Urgroßmutter mütterlicherseits!
Ich dachte, das wäre eine später angeheiratete junge Ehefrau. Dies trifft jedoch nicht zu! Nach dem Heiratseintrag der Patin muss diese mindestens schon über 70 Jahre alt gewesen sein. Wurden Paten früher nicht auch dazu ausgewählt, im Fall des Todes der Eltern für das Kind zu sorgen? Da muss man aber doch viel eher mit dem Tod der Patin rechnen!
Dass dann nicht einmal ein zweiter Pate dazu gewählt wurde.
Ob es da vielleicht um evtl. Erbschaftsansprüche ging? Oder wollte man die alte Dame ehren?
Das wird sich sicher nicht klären lassen.
Hat jemand von euch schon einmal solch einen alten Paten gehabt?
Gruß
Jettchen
Unter meinen Ahnen in Römhild fand ich einen, wie ich denke, ganz besonderen Pateneintrag:
Patin ist Frau Eva Barbara, Herrn Johann Christoph Leypolds, des Raths- und Heiligenvorstehers Ehefrau - und jetzt wird es interessant:
des Kindes Urgroßmutter mütterlicherseits!
Ich dachte, das wäre eine später angeheiratete junge Ehefrau. Dies trifft jedoch nicht zu! Nach dem Heiratseintrag der Patin muss diese mindestens schon über 70 Jahre alt gewesen sein. Wurden Paten früher nicht auch dazu ausgewählt, im Fall des Todes der Eltern für das Kind zu sorgen? Da muss man aber doch viel eher mit dem Tod der Patin rechnen!
Dass dann nicht einmal ein zweiter Pate dazu gewählt wurde.
Ob es da vielleicht um evtl. Erbschaftsansprüche ging? Oder wollte man die alte Dame ehren?
Das wird sich sicher nicht klären lassen.
Hat jemand von euch schon einmal solch einen alten Paten gehabt?
Gruß
Jettchen
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