Ich komme bei meinen Urgroßeltern leider nicht weiter.
Ich habe zu allen mir bekannten Daten die entsprechenden Urkunden rausgesucht. Bis auf eine: Mein Großvater hatte eine Schwester und sie ist unehelich geboren. Ihre Mutter wohnte zu der Zeit noch bei ihren Eltern. Ich vermute daher, dass auf der Geburtsurkunde die Großeltern mit drauf stehen, vllt sogar die Geburt angezeigt haben.
Nun habe ich nach der Anforderung der Urkunde aber eine Abfuhr erhalten, weil ich ich kein direkter Abkömmling bin (110 Jahre sind erst in 14 Jahren rum). Selbst auf meine erneute Bitte, mir doch vllt wenigstens Auskunft über die Eltern zu geben (mit denen ich nachweislich direkt verwandt bin) wurde stur abgelehnt.
Ich müsste 14 Jahre warten, bis ich an die Urkunde dürfte. Nun habe ich aber den Absatz 3 des §62 vom Personenstandsgesetz nochmal genau durchgelesen. Und da steht, dass man vor Ablauf der Frist an die Urkunde kommt, wenn die Abkömmlinge 30 Jahre tot sind. Und das trifft bei mir zu!
Jetzt habe ich schon zwei aufgeregte Mails an die Dame geschickt, wie ich diesen Absatz verstehen kann und ob das nicht auf mich zutreffen würde.
Ich hoffe, ich habe mich nicht geirrt. Und es wundert mich, dass mir das erstmal so pauschal abgeschlagen wurde.
Ich bin gespannt...
Ich habe zu allen mir bekannten Daten die entsprechenden Urkunden rausgesucht. Bis auf eine: Mein Großvater hatte eine Schwester und sie ist unehelich geboren. Ihre Mutter wohnte zu der Zeit noch bei ihren Eltern. Ich vermute daher, dass auf der Geburtsurkunde die Großeltern mit drauf stehen, vllt sogar die Geburt angezeigt haben.
Nun habe ich nach der Anforderung der Urkunde aber eine Abfuhr erhalten, weil ich ich kein direkter Abkömmling bin (110 Jahre sind erst in 14 Jahren rum). Selbst auf meine erneute Bitte, mir doch vllt wenigstens Auskunft über die Eltern zu geben (mit denen ich nachweislich direkt verwandt bin) wurde stur abgelehnt.
Ich müsste 14 Jahre warten, bis ich an die Urkunde dürfte. Nun habe ich aber den Absatz 3 des §62 vom Personenstandsgesetz nochmal genau durchgelesen. Und da steht, dass man vor Ablauf der Frist an die Urkunde kommt, wenn die Abkömmlinge 30 Jahre tot sind. Und das trifft bei mir zu!
Jetzt habe ich schon zwei aufgeregte Mails an die Dame geschickt, wie ich diesen Absatz verstehen kann und ob das nicht auf mich zutreffen würde.
Ich hoffe, ich habe mich nicht geirrt. Und es wundert mich, dass mir das erstmal so pauschal abgeschlagen wurde.
Ich bin gespannt...
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