Hallo!
Ich habe mir nach bald einem Jahr Wartezeit erlaubt, ein Hamburger Standesamt an meinen Wunsch zu erinnern, mir Kopien zur letzten Eheschließung eines Urgroßvaters zu übersenden.
Die Antwort vom Juni letzten Jahres lautete ja, man könne mir die Kopien nicht aushändigen, weil ich rechtlich nicht verwandt sei, da meine Großmutter adoptiert worden wäre.
Und obwohl alle Beteiligten mehr als dreißig Jahre tot sind, könnte ich die gewünschten Kopien nicht bekommen, weil ich kein berechtigtes Interesse nachgewiesen hätte.
Auf meine Stellungnahme dazu gab es dann keine Antwort mehr.
VG
Philipp
Ich habe mir nach bald einem Jahr Wartezeit erlaubt, ein Hamburger Standesamt an meinen Wunsch zu erinnern, mir Kopien zur letzten Eheschließung eines Urgroßvaters zu übersenden.
Die Antwort vom Juni letzten Jahres lautete ja, man könne mir die Kopien nicht aushändigen, weil ich rechtlich nicht verwandt sei, da meine Großmutter adoptiert worden wäre.
Und obwohl alle Beteiligten mehr als dreißig Jahre tot sind, könnte ich die gewünschten Kopien nicht bekommen, weil ich kein berechtigtes Interesse nachgewiesen hätte.
Auf meine Stellungnahme dazu gab es dann keine Antwort mehr.
VG
Philipp
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