Ein Landstück und ein im Laufe von 83 Jahren deutlich verkleinerter Zins?

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  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1502

    Ein Landstück und ein im Laufe von 83 Jahren deutlich verkleinerter Zins?

    Hallo allerseits,

    nochmal im Zusammenhang mit meinen Kahmanns:

    im Jahre 1503 verkaufte ein Heinrich Kademann zu Pabstorf dem Kloster Ilsenburg "wiederkäuflich" einen rheinischen Goldgulden an jährlichem Zins von einer halben Hufe Landes.

    im Jahre 1584 wiederum hatte ein Paul Kademann zu Pabstorf dem Kloster Ilsenburg für eine halbe Hufe Landes einen jährlichen Zins von 5 Groschen zu entrichten.

    Ich vermute, dass es sich bei der halben Hufe in beiden Fällen um ein und dasselbe Stück Land gehandelt haben dürfte - aber der Unterschied zwischen einem Goldgulden und 5 Groschen ist schon erheblich...
    Hat jemand von euch eine Idee, was einen derartigen Unterschied in der Höhe der Zinszahlungen erklären könnte?
    Leider taucht zumindest im gedruckten Urkundenbuch des Klosters Ilsenburg nach 1503 kein Hinweis mehr auf die halbe Hufe und die Kahmanns zu Pabstorf auf...

    Beste Grüße!
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  • Alter Mansfelder
    Super-Moderator
    • 21.12.2013
    • 4224

    #2
    Hallo,

    ich denke nicht, dass es sich um denselben Sachverhalt handelt.

    1503 wird (mit Rückkaufsmöglichkeit) eine Einnahme an das Kloster veräußert. Zu welchem Preis? 1 fl rh. Jahreszins von so einem bisschen Acker erscheint mir auch relativ hoch.
    1584 wird eine Erbzinszahlung für die halbe Hufe sein. Die 5 gr dafür erscheinen mir durchaus angemessen.

    Es grüßt der Alte Mansfelder

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    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 7438

      #3
      Hallo zusammen!

      Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
      ich denke nicht, dass es sich um denselben Sachverhalt handelt.
      Das sehe ich genauso.

      Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
      1503 wird (mit Rückkaufsmöglichkeit) eine Einnahme an das Kloster veräußert. Zu welchem Preis? 1 fl rh. Jahreszins von so einem bisschen Acker erscheint mir auch relativ hoch.
      Bei einer angenommenen Verzinsung von 5% hätte eine Hufe einen Wert von 40 rh. Gulden. Das erscheint mir allerdings sehr angemessen. In diesem Falle geht es doch um ein verkapptes Darlehn.

      Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
      1584 wird eine Erbzinszahlung für die halbe Hufe sein. Die 5 gr dafür erscheinen mir durchaus angemessen.
      Da gehe ich mit. Der Erbenzins hat ja mit dem tatsächlichen Wert der Sache, für die er entrichtet wird, nichts zu tun. Es handelt sich, wie auch die Lehnware, um eine symbolische Gebühr, nämlich für die Anerkennung des Obereigentums des Grundherrn.

      Viele Grüße
      consanguineus

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