Überlegung zu Erbgängen im Zusammenhang mit den Pabstorfer Kahmanns: wer hat Ideen?

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  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1501

    Überlegung zu Erbgängen im Zusammenhang mit den Pabstorfer Kahmanns: wer hat Ideen?

    Hallo allerseits,

    ich bin angesichts einer Fülle von neuen Informationen zu meinen Pabstorfer Kahmanns am Überlegen, ob ein bestimmter Erbgang als solcher denkbar wäre:

    In einem Register der braunschweigischen Untertanen zu Pabstorf samt ihres Besitzes an Äckern aus dem Jahre 1584 gibt es einen recht umfangreichen Eintrag zum Ackermann Paul Kademann, in dem u.a. eine Hufe Landes als Erbenzinslehen derer v. d. Asseburg auftaucht, die - wie ich aus anderer Quelle weiß - als "Gesamthandlehen" vergeben wurde und daher immer mal wieder den Haupt-Lehensnehmer wechselte.
    Ein weiterer dort mit aufgeführter Acker waren 1 1/2 Morgen Acker, die er auf Pachtbasis vom Kloster Huysburg hatte und die ziemlich sicher mit Äckern identisch waren, für die das Kloster jeweils auf sechs Jahre befristete Verträge aus gab.

    Aus Nachträgen innerhalb der Ake von 1584 geht hervor, dass nach Paul Kademann ein Zacharias Kademann dessen Besitz inne hatte (er taucht auch in anderen Registern an passender Stelle auf), und nach diesem "Johann Joachim Kademanns Erben" (die so auch in den Lehnsakten derer v. d. Asseburg genannt wurden).
    Dazu ist zu sagen, dass ein Johann Joachim Kademann mindestens für das Lehen derer v. d. Asseburg Paul Kademanns Vorgänger war.

    Mein Vorfahre Armenius Kahmann war gesichert einer von "Johann Joachim Kademanns Erben" und mir stellt sich die Frage, ob er darüber hinaus auch ein Sohn von Zacharias Kademann gewesen sein könnte.
    Was ich aus den Akten derer v. d. Asseburg sicher weiß ist, dass er selbst und nach ihm ausschließlich Nachkommen von ihm Inhalber der Hufe derer v. d. Asseburg waren. Leider habe ich aus seiner eigenen Zeit keine komplette Aufstellung über seinen eigenen Besitz und kann daher nur mutmaßen, dass er auch die 1 1/2 Morgen Acker des Klosters Huysburg gepachtet hat (einer seiner Söhne hatte diese Äcker später laut einer Akte inne, in der er ausdrücklich als Sohn von Armenius bezeichnet wurde).
    Der Rest des Besitzes von Paul Kademann könnte durchaus unter "Johann Joachim Kademanns Erben" aufgeteilt worden sein...

    Meine Überlegung:
    die Äcker des Klosters Huysburg werden, da es sich hier jeweils um zeitlich befristete Pachtverträge handelte, die laufend verlängert wurde, wohl eher vom Vater auf dessen Sohn übergegangen sein, als auf den jüngeren, aber noch lebenden Bruder des Vaters, wie das bei einem Gesamthandlehen der Fall gewesen wäre, oder?
    Kann ich also daraus schließen, dass Paul der Vater von Zacharias und Zacharias der Vater von Armenius war?

    Wie schätzt ihr die Sache ein?


    Beste Grüße!

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  • Alter Mansfelder
    Super-Moderator
    • 21.12.2013
    • 4221

    #2
    Hallo,

    meiner Meinung nach schwierig, weil man auf die Fortsetzung eines Pachtverhältnisses keinen Anspruch hat. Bei Lehen und Erbzinsgütern sieht das ganz anders aus, da kann man aus Besitznachfolgen u. U. durchaus Verlässliches ableiten.

    Es grüßt der Alte Mansfelder
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    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 7432

      #3
      Hallo zusammen!

      Selbstverständlich hat man als Pächter keine so gute Rechtsposition wie mit anderen Besitzrechten. Aber in der Regel wird und wurde ein Pachtverhältnis doch immer wieder verlängert wenn der Pächter die Pachtsache gut bewirtschaftet und den Pachtzins pünktlich und vollständig bezahlt hat. So würde ich die ganze Sache doch erst einmal pragmatisch sehen und annehmen (Beweis ist etwas anderes, ist mir klar!), dass das Pachtverhältnis etwa bei Tod des Pächters auf den Sohn übergegangen ist und mit ihm fortgesetzt wird. Welche Rolle soll denn in diesem Fall der jüngere Bruder des alten Pächters spielen? In der Regel übernimmt ja nicht der den Hof, sondern ein Sohn des vorigen Hofbesitzers.

      Beim Gesamthandslehen ist das anders. Da wird der dem verstorbenen Lehnsnehmer altersmäßig am nächsten stehende Mann belehnt. Das kann des letzteren Bruder, Vetter oder ältester Sohn sein. Das große Problem bei solchen Lehen ist aber folgendes: Man kann nicht so ohne weiteres Besitzfolgen auf Höfen und Lehnsfolgen übereinanderlegen und daraus wasserdichte genealogische Rückschlüsse ziehen. Der jeweilige Lehnsnehmer muss nicht zwingend auch Besitzer des oder der zum Lehen gehörenden Höfe sein. Das habe ich in meiner Familie sogar recht häufig. Da wird beispielsweise jemand Lehnsnehmer, der unverheirateter Knecht ist, oder einer, der ganz woanders lebt und mit Landwirtschaft überhaupt nichts mehr am Hut hat. Und zwar nur aufgrund seines Alters. Mit dem tatsächlichen Besitz der Lehnsgüter, also der Bewirtschaftung hat das nichts zu tun! Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die gerne durcheinandergeworfen werden. Nur mal so grundsätzlich angemerkt.

      Viele Grüße
      consanguineus
      Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

      Kommentar

      • Alter Mansfelder
        Super-Moderator
        • 21.12.2013
        • 4221

        #4
        Hallo consanguineus

        Du hast vollkommen Recht. Ich meinte Lehnsfolgen, nicht Besitzfolgen. Das war zu unpräzise ausgedrückt.

        Es grüßt der Alte Mansfelder
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        Kommentar

        • Gastonian
          Moderator
          • 20.09.2021
          • 5440

          #5
          Hallo allerseits:

          Ja, Erbpachten gingen normalerweise von Vater auf Sohn. Das habe ich auch heute in Nordhessen gesehen - die "Lehnbriefe" des Hospital Hainas, die ich heute im Archiv abfotografiert habe, sind eigentlich auf 8 oder 12 Jahre befristete Pachtverträge, die normalerweise verlängert und vererbt wurden. Aber der "Normalfall" war nicht garantiert. Unter meinen Vorfahren gibt es einen Fall, wo die Pacht von Johannes Krauß auf seinen ältesten Sohn Seibel Krauß überging, aber nur vier Jahre danach an Johannes Krauß's Schwiegersohn Johannes Bornscheuer verpachtet wurde, der dann auch die schuldig gebliebenen jährlichen Abgaben nachzahlen musste - Seibel war also anscheinend ein nicht zuverlässiger Pächter.

          Und was wenn der alte Pächter keine Söhne oder Schwiegersöhne hatte? Um zu schliessen, dass Armenius (als Pachtnachfolger) der Sohn von Zacharias war, muss man eigentlich zuerst wissen, dass Zacharias überhaupt Söhne hatte - falls nicht, könnte Armenius doch ein jüngerer Bruder oder Neffe gewesen sein, oder?

          VG

          --Carl-Henry
          Wohnort USA - zur Zeit auf Archivreise in Deutschland

          Kommentar

          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 5084

            #6
            Nurmal so zu "Vater auf Sohn": Zunächst müßte man feststellen, ob der "Vater" überhaupt wenigstens einen Sohn hatte...
            Gruß
            gki

            Kommentar

            • Sbriglione
              Erfahrener Benutzer
              • 16.10.2004
              • 1501

              #7
              Zitat von gki Beitrag anzeigen
              Nurmal so zu "Vater auf Sohn": Zunächst müßte man feststellen, ob der "Vater" überhaupt wenigstens einen Sohn hatte...
              Da triffst Du tatsächlich einen schwachen Punkt:
              das kann ich leider nicht nachweisen - ich weiß lediglich, dass es im Ort mehrere Familien der Sippe gab, in denen immer wieder die gleichen Namen vor kamen - und jenseits von Indizienbelegen (etwa über Erbgänge) lässt sich da aufgrund von Überlieferungslücken nur selten eindeutig sagen, wer nun wessen Vater war - auch wenn ich immer noch auf einen Glückstreffer hoffe, der auch da einiges klären könnte!
              Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
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