testamentarische Merkwürdigkeiten

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  • Hemaris fuciformis
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 1800

    testamentarische Merkwürdigkeiten

    Hallo zusammen,

    habe grade mühsam mehrere Seiten eines Testamentes einer Vorfahrin entziffert. Das die Erblasserin mehrmals TESTATRIX genannt wird finde ich ja eigentlich nett, daß das Erbe in Loose und Geldloose geteilt wird - okay - aber was soll denn diese Schlußbemerkung ?

    Befehlen und verordnen hiermit zugleich allen hierzu ersuchten Gerichtsvollziehern gegenwärtigen Akt zu vollstrecken! Unsere Generalprokuraten und unsere Prokuratoren bei den Landgerichten auf diese Vollstreckung zu halten. Allen Befehlshabern und Beamten der bewaffneten Macht oder deren Stellvertretern starke Hand zu leisten, wenn Sie rechtmäßig dazu aufgefordert werden.
    Zur Bekräftigung dessen ist Gegenwärtiges mit der Unterschrift und dem Amtssiegel des Notars versehen.
    Für gleichlautende Ausfertigung der königliche Notar Klein

    Das Testament wurde 1853 verfaßt und auf dem Deckblatt steht Friedrich Wilhelm König von Preußen

    Also die bewaffnete Macht dürfte das preußische Heer gewesen sein - aber was soll dieser Schlußtext. Oder was war 1853 im Landgerichtsbezirk Cöln los, das diesen Text erforderte ??

    Freue mich über jede Anregung oder Idee

    Beste Grüße
    Christine
  • Rieke
    Erfahrener Benutzer
    • 13.02.2012
    • 1285

    #2
    Hallo Christine,

    Der maennliche Erblasser wurde Testator, eine Erblasserin Testatrix genannt. Das war damals die uebliche Bezeichnung.
    siehe dazu das Zeitungs- und Conversationslexikon von 1828

    Ich versteh zwar nicht genau den Sinn des von Dir zitierten Absatzes, aber zu Deiner Frage, was 1853 im Landgerichtsbezirk Koeln los gewesen sein koennte, gibt es vielleicht eine Erklaerung.

    Das waren die Jahre nach der 1848er Revolution und 1852 fand in Koeln ein Kommunistenprozess statt.
    Gib einfach mal bei Tante Guhgel "Kommunistenprozess zu Köln 1852" ein und dann findest Du einiges Material dazu.


    Liebe Gruesse
    Rieke
    Zuletzt geändert von Rieke; 04.02.2016, 02:42. Grund: Vertipper
    Meine Spitzenahnen....
    waren arm aber reinlich. Ihr Motto? Lieber leere Taschen als volle Hosen.

    Kommentar

    • Hemaris fuciformis
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 1800

      #3
      Danke sehr Rieke,

      da habe ich ja jetzt wenigstens gelernt, daß das die Marx Ära war - trotzdem finde ich den Text ziemlich martialisch
      und unangemessen streitsüchtig / aggressiv.

      Aber gut - andere Zeiten andere Sitten.

      Lieben Dank und viele Grüße
      Christine

      Kommentar

      • Alter Mansfelder
        Super-Moderator
        • 21.12.2013
        • 4732

        #4
        Hallo Christine,

        was Dir vorliegt, ist bestimmt die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde. Noch heute ist es so, dass ein Gerichtsvollzieher nur dann tätig werden kann, wenn ihm ein Vollstreckungstitel vorliegt, und zu dem gehört eben auch eine Vollstreckungsklausel. Ob die Dir vorliegende Form der Vollstreckungsklausel üblich war, entzieht sich meiner Kenntnis.

        Es grüßt der Alte Mansfelder
        Zuletzt geändert von Alter Mansfelder; 04.02.2016, 18:01.
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        Kommentar

        • Hemaris fuciformis
          Erfahrener Benutzer
          • 19.01.2009
          • 1800

          #5
          Hallo Alter Mansfelder,

          scheint ja richtig spannend zu sein - muß ich aber wohl erst aufdröseln.
          Leider finde ich keinerlei Datum außer dem Verfassungsdatum 1853, da das Testament aber erst ein Jahr
          nach dem Tod des letztverstorbenen Ehepartners zur Anwendung kommen sollte, müßte die Vollstreckung
          aus dem Jahre 1870 sein - das steht aber nirgends.

          Jedenfalls vielen Dank für diese Anregung.

          Viele Grüße
          CHristine

          Kommentar

          • Alter Mansfelder
            Super-Moderator
            • 21.12.2013
            • 4732

            #6
            Hallo Christine,

            Zitat von Hemaris fuciformis Beitrag anzeigen
            Leider finde ich keinerlei Datum außer dem Verfassungsdatum 1853, da das Testament aber erst ein Jahr
            Zitat von Hemaris fuciformis Beitrag anzeigen
            nach dem Tod des letztverstorbenen Ehepartners zur Anwendung kommen sollte, müßte die Vollstreckung aus dem Jahre 1870 sein - das steht aber nirgends.
            dass eine solche Klausel auf der Urkunde steht, bedeutet nur, dass aus ihr vollstreckt werden konnte, nicht aber, dass aus ihr wirklich vollstreckt worden ist. Im Streitfalle spart man sich durch eine solche Klausel nur den Weg zum Gericht. Wenn aber das Testament auch so vollzogen wird, braucht es weder das Gericht noch den Gerichtsvollzieher.

            Es grüßt der Alte Mansfelder
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            • Hemaris fuciformis
              Erfahrener Benutzer
              • 19.01.2009
              • 1800

              #7
              Nochmal Alter Mansfelder,

              man lernt doch dauernd dazu - also von Vollstreckungen habe ich keine Ahnung - ich hätte der Familie aber auch jederzeit zugetraut, daß sie sich an die "Order der Mama" hält.

              Vielen Dank, ich wünsch Dir ein schönes Wochenende
              Christine

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