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  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11354

    Ancien du tribunal

    Peter G.

    Jahr aus dem der Begriff stammt: 1625
    Region aus der der Begriff stammt: Elsass

    kann mir bitte jemand oben genannter Beruf übersetzen.

    Xtine

    ich spreche zwar nicht französisch, aber mein Übersetzungsprogramm übersetzt es mit:
    vom alten Gericht

    niederrheinbaum

    Da es sich um eine Berufsangabe handelt, ist die eigentliche Bezeichnung l'ancien du tribunal.
    Dafür lautet die Übersetzung der Ehemalige des Gerichts.
    Teilweise wurde diese Bezeichnung auch für den Ältesten des Gerichts verwendet, also bei einem Gremium von mehreren Richtern
    für den im heutigen Sinne Vorsitzenden Richter.

    Irmgard

    nur mal so angemerkt, wenn es kein Jurist sein sollte:
    ...mit Ancien du Tribunal könnte es sich auch ganz einfach um den <Ältestenrat> handeln.

    meyerhans

    Un ancien du Tribunal ist ein ehemaliges Mitglied eines Gerichts.
    Man sieht manchmal an den Tafeln der Ärzte und Rechtsanwälte
    ancien de la clinique sounso oder ancien du Tribunal d'Instance.
    Will heissen derjenige hat früher in diesem Krankenhaus oder Gericht
    gearbeitet. Hat aber nichts zu sagen, ist sozusagen Reklame.

    Eva64

    Bei meinen Waldenser-Vorfahren konnte mit einem einfachen ancien auch der Schultheiß gemeint sein oder eben ein Kirchengemeinderat. Nur mal so als Ergänzung
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11354

      Supernumerar

      GertrudF

      im Adressbuch Eisleben 1904 habe ich folgende Berufsbezeichnung gefunden:
      Regierungs- Civil- Supernumerar.
      Was verbirgt sich wohl hinter dieser Berufsbezeichnung?

      Peter G.

      Lt. Grimmschen Wörterbuch ist ein Supernumerar:
      in der öffentlichen verwaltung bezeichnung für einen beamtenanwärter, der gegenüber den etatsmäszigen planstellen überzählig ist; 'ein solcher soldat, ein solcher angestellter, der über die gewöhnliche zahl der beamten bei einer stelle angesetzt ist'
      Krünitz schreibt dazu:
      Supernumerarius, bei einem Kollegium, ein Ueberzähliger, welcher gleichsam als Hülfsarbeiter beschäftiget ist oder fungirt, und erst irgendwo einrangirt werden soll. Er genießt Diäten, so lange er als Hülfsarbeiter beschäftiget ist. Man findet dergleichen Arbeiter hauptsächlich in den Kanzleyen, Registraturen, Kalkulaturen und bei den Kassen. Es sind Individuen, die eine Anwartschaft auf einen Staatsposten haben, denen aber eine wirkliche Anstellung wegen der Vollzahl der etatsmäßigen Staatsdiener noch nicht werden konnte, um sie jedoch zu beschäftigen, werden sie in den genannten Fächern vorläufig mit Diäten angestellt, jedoch auf unbestimmte Zeit, und nach Maaßgabe der Geschäfte, da Viele von ihnen Wartegeld genießen, also einigermaßen wegen ihres Unterhalts gesichert sind.
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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      • Friedrich
        Moderator
        • 02.12.2007
        • 11354

        Hausfrau und eheliche Hausfrau

        Ingerika

        weiß jemand, ob es einen Unterschied macht, wenn eine Ehefrau im 17. und 18. Jahrhundert (evangelisch) nur als "seine Hausfrau" oder als "seine eheliche Hausfrau" bezeichnet wird?
        Ist das eine besser als das andere?

        Gast Regine G.
        Vor dem 18. Jahrhundert hatte die Frau nur die Rolle der Hausfrau und Mutter einzunehmen, doch das änderte sich. Mit dem Anfang des 18. Jahrhunderts wurde die Frau zum „Multitalent“. Sie wurde Gattin, Mutter und Hausfrau.
        das habe ich eben bei Wikipedia siehe Link
        http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Ch.kinza/Stellung_der_Frau_im_18._Jahrhundert
        gefunden. Klingt für mich so, als wenn die Hausfrau nicht zwingend auch die Ehefrau war.

        viktor

        "Hausfrau" und "eheliche Hausfrau" sind das gleiche, im Grunde ist die "eheliche Hausfrau" ein Pleonasmus (weißer Schimmel)
        Wikipedia sollte man immer mit Vorsicht genießen. Da steht auch viel Stuss drin
        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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        • Friedrich
          Moderator
          • 02.12.2007
          • 11354

          Diätär - was ist das

          Dorothea

          Bitte angeben, sofern möglich: Diätär
          Jahr aus dem der Begriff stammt: ca. 1912
          Region aus der der Begriff stammt: Schlesien

          Hallo, bin gestern einem hier im Forum eingestellten Link gefolgt und habe mich im Breslauer Adressbuch "vergnügt" und stieß viele Male auf Berufsbezeichnungen, die die Endung "Diätär" hatten, z.B. Reg.-Kanzlei-Diätär, Polizei-Bureau-Diätär 1. Klasse, Meldeamts-Diätär, usw.
          Habe bei GenWiki bei alten Berufsbezeichnungen geschaut, nichts gesehen, auch nicht beim Googlen, wer weiß, woher das Wort Diätär stammt?
          Ist es in etwa ein "Sekretär" im heutigen Sinne oder

          viktor

          "Beamte werden nicht bezahlt - Beamte werden alimentiert"
          Diäten sind Beamtenbezüge. Kennt man heute nur noch bei Abgeordneten.
          Ich gehe davon aus, dass es öffentlich Beschäftigte waren.

          Dorothea

          natürlich habe ich an die Diäten der heutigen Abgeordneten gedacht. Insofern fand ich es schon eher ungewöhnlich diesen Zusatz zur Berufsbezeichnung hinzuzufügen, wie der jenige bezahlt wird. Oder, wie Du meinst, wie der jenige "alimentiert" wird.

          niederrheinbaum

          In "Meyers Lexikon 1888" findet sich die Definition:
          "Diäten, von lat. dies, also "Tag", "Tagegeld", die tagweise Vergütung, welche man bei besonderem Dienstaufwand
          beanspruchen kann.
          Diätar, gleichbed. lat. diaetarius, also "Taglöhner".
          Werden Beamte im Vorbereitungsdienst ohne festes Gehalt beschäftigt und lediglich mit Diäten remuneriert, so bezeichnet
          man einen solchen zeitweise Angestellten als Diätar oder Diätarius."
          Im Amtsblatt zu Breslau von 1870 finden sich z.B. Eintragungen über Beförderungen von Büreau-Diätaren zu
          Büreau-Angestellten.
          Nun denn, Tagelöhner finden sich also in vielen alten Berufssparten....

          Dorothea

          Beamte als Tagelöhner, wer hätte das gedacht, wer weiß, ob wir nicht bald wieder mal dahinkommen werden

          ich habe das gleich mal an einen früheren Kollegen weitergeleitet und auch hierbei die Vermutung ausgesprochen, dass es nicht ausgeschlossen ist, bei der derzeitigen Haushaltslage früher oder später wieder viele Diätäre im Staatsdienst zu haben.
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11354

            Kapuzinerchronik

            trust88

            ich wollte gerne wissen, was eine Kapuzinerchronik ist.

            Fehrle

            Die Kapuziner sind ein franziskanischer Bettelorden, vielleicht ist deren Chronik
            gemeint?

            niederrheinbaum

            Bei einer Kapuzinerchronik handelt es sich um eine Sammlung von Quellen zur Geschichte
            eines Kapuziner-Klosters bzw. einer Gemeinschaft von
            Kapuziner-Mönchen.
            Diese Quellen sind handschriftlicher und gedruckter Art.
            In einer derartigen Chronik werden Leben und Ereignisse usw. in einer Kapuziner-Gemeinschaft,
            normalerweise einem Kloster, geschildert.
            Zum Orden der Kapuziner siehe auch bei wikipedia:
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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            • Friedrich
              Moderator
              • 02.12.2007
              • 11354

              Dispens + Übersetzung

              Anrejo

              Bei einem meiner Vorfahren findet sich in Kirchenunterlagen ein "Antrag auf Dispens vom kirchlichen Aufgebot vom 17.08.1718".
              Soweit ich das verstehe, wollte sich mein Vorfahr von der Pflicht des Aufgebotes entbinden lassen. Hat jemand eine Ahnung, ob das ein gebräuchliches Verfahren war und welchen Grund/welche Motivation es dafür gegeben haben könnte?!
              Ich hätte da auch noch einen Eintrag aus einem Sterbebuch, den ich mangels lateinischer Sprachkenntnisse nicht verstehe... :O
              20.11.1664,
              Joes Freusberg, quaestor in Davensberg, acatholicus, rite tamen catholico ex dispensatione vicarii ibidem sepultus.

              gudrun

              soviel ich lese, war da einer nicht katholisch (acatholicus).

              niederrheinbaum

              Joes Freusberg, Schatzmeister in Davensberg, nicht-katholisch, gleichwohl nach katholischem Brauch aus (=nach) Dispens
              des Vicars ebendaselbst begraben.
              Stammt der Eintrag aus einem katholischen Begräbnisregister?
              Dann wäre der Eintrag verständlich, denn Dein Vorfahr ist wohl auf einem katholischen Friedhof nach katholischer Sitte
              beigesetzt worden, obwohl er nicht katholisch war....
              Dispens ist übrigens, allgemein gesagt, eine Entbindung von kirchlichen Vorschriften.
              Bei Heiraten erfolgte bspw. ein Dispens vom Aufgebot, wenn aus bestimmten Gründen Eile geboten war, also Kindesgeburt bald bevorstehend, möglicherweise baldiger Tod eines der künftigen Ehegatten u.a..

              Dorothea

              Hallo, ich würde mich auch gern hier anschließen mit einer Frage zur Dispens. Meine katholischen Großeltern, väterlicherseits, haben konkret am 15.11.1927 für eine Dispens bezahlt. Am 1.12.1927 heirateten sie. Beide Brautleute waren katholisch, das 1. Kind aus dieser Ehe kam erst 11 Monate später auf die Welt. Eile kann also nicht direkt geboten gewesen sein. Meine Oma hatte allerdings schon ein uneheliches Kind, das dann auch den Namen des Stiefvaters erhielt. Ob dies der Grund für die Dispens gewesen sein mag??? Die Angestellte der Kirchengemeinde sagte mir, sie könne jetzt auch nicht sehen, wofür die Dispens-Gebühr entrichtet wurde. Konnte sie nicht? Oder wollte sie nicht? Ich hätte es eigentlich gern gewußt.

              Xtine

              waren die beiden vielleicht blutsverwandt? Oder verschwägert?

              Dorothea

              bisher kann ich das noch nicht hundertprozentig beantworten, da der Zweig meines Großvaters bisher noch fast ein toter Punkt ist, denn der Vater meines Großvaters, väterlicherseits stammt aus Mokrz, Kr. Samter/Posen und da ist es mir bisher noch nicht gelungen, viel weiterzukommen. Meine Oma, väterlicherseits stammt aus Schlesien. Ob ich das einfach nochmals bei der Kirchengemeinde versuche, ob ich doch noch eine Auskunft darüber bekommen könnte? Zumal in der Kopie sogar eine Nummer zu der Dispens steht,...

              niederrheinbaum

              Interessant!
              Ich würde auch versuchen, Näheres zu erfahren. Normalerweise wurde der Grund für den Dispens irgendwo vermerkt und da Du
              sogar eine Nummer dazu hast, müßte sich das noch finden lassen.
              Gut möglich, dass die Dame wegen des unehelichen Kindes etwas zugeknöpft reagierte. Bei unehelichen Kindern habe ich
              solche Reaktionen auch schon erlebt....
              Möglich wäre der Dispens aufgrund enger Verwandtschaft, wie Christine schon schrieb, oder eben wegen des schon vorhandenen Kindes.

              Dorothea


              Dispens vom Aufgebot
              Dispens vom Eheverbot in der geschlossenen Zeit
              Dispens von der Blutsverwandtschaft
              Dispens von der Schwägerschaft
              Da sind also die von Dir und Christine ja schon genannten Gründe vermerkt. Was hat man sich wohl unter Dispens vom Eheverbot in der geschlossenen Zeit vorzustellen? Obwohl ich gut Deutsch verstehe, erschließt sich mir der Sinn nicht sofort.

              Marlies

              hier findest Du die Erklärung: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschlossene_Zeit

              Dorothea

              ich habe mich natürlich gewundert, warum Ina der Dispens sagt und die Dame in der Kirchengemeinde die Dispens. Wenn man hier mit der Maus über das Wort Dispens geht, kommt eingeblendet auch "Befreiung (vom Heiratsverbot)". Nun habe ich noch dies entdeckt:

              Da steht u.a.:... in der kath. Amtssprache u. in Österreich = weibl. Genus
              in Dtschl. = männl. Genus
              D.h., wenn wir mit Kirchenleuten reden, "müssen" wir die Dispens sagen und reden wir "unter uns Deutschen/Nichtkirchenleuten sagen wir der Dispens.

              Neues, für alle, die es interessiert: Ich habe wg. des Dispens-Eintrages nachgefragt und hörte, ich müsse mich an das Konsistorium des Erzbistums wenden (in meinem Fall ja Berlin). Das habe ich per e-mail soeben gemacht. Nur dort könnten eventuell noch alte Unterlagen vorhanden sein. Und da mußte ich nach den "Ehe-Vorbereitungs-Protokollen" fragen - nur dort wäre der Grund vermerkt
              "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
              (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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              • Friedrich
                Moderator
                • 02.12.2007
                • 11354

                Bedeutung von &quot;des Gerichts&quot;?

                Ingerika

                ich hatte hier in einem anderen Forum schon einmal nach der Bedeutung der Bezeichnung "des Gerichts" gefragt, und es hieß, dass dies die Zugehörigkeit zu einem Bezirk bedeutet.
                Nun kommen mir irgendwie Zweifel.
                Lese gerade ein "Enzberger Heimatbuch" und darin steht z.B.: "Enzberg ist ein mit Eglof von Wallstein gemeinsamer Flecken. Von dort sind Hans Müller, des Gerichts, und Jakob Siver bei Nacht mit Weib und Kinder nach Mähren gezogen ..." oder: Die Amtseinsetzung fand in Gegenwart des Geheimen Rats und Obervogts zur Blocken und des Rats und Amtsmanns Ruthard statt. Schultheiß, Anwalt und zwei des Gerichts von Enzberg waren Teilnehmer der Präsentationsmahlzeit, welche 10 fl. 21 Kr. betrug an Kosten"
                Frage:
                Kann also in einem Taufregister der Zusatz "des Gerichts (manchmal noch mit "alhier") beim Vater des Kindes tatsächlich nur bedeuten, dass er zu diesem Bezirk gehört? Warum ist dann in dem zweiten Zitat oben gar kein Name dabei?
                Noch eine kleine Frage: Für welchen Währungsbegriff steht "fl."?

                Michael

                "des Gerichts alhier" bedeutet Gerichtsverwandter im Ort.
                fl. ist die Abkürkung für florin bzw. Gulden

                Ingerika

                aber was ist ein Gerichtsverwandter?

                Michael

                ein Gerichtsverwandter ist ein Bürger des Ortes, der für das Gericht "verwendet" wurde. Manchmal kommt in Baden-Württemberg der Begriff "5er" vor, d.h. das Gericht hatte 5 Mitglieder.
                Ähnliches gilt für den Begriff "des Rats" = Ratsverwandter. Heute ist die Bezeichnung Gemeinderatsmitglied.

                Ingerika

                muss ich das so verstehen, dass diese Person wie eine Art Geschworener fungiert hat?
                und was ist, wenn da nur steht "des Gerichts"? wurde dann die erwähnte Person selber für das Gericht verwendet?

                Michael

                ja, Geschworener oder Schöffe ist richtig.
                In dem von Dir angegebenen Beispiel waren Schultheiß, Anwalt und zwei Mitglieder des Gerichts von Enzberg anwesend. Die Namen sind in diesem Fall nicht erwähnt.

                Eva64

                Ich hatte mir mal aus einem Heimatbuch die Beschreibung zu Gericht etc. herausgeschrieben. Das hatte der Autor sehr schön erklärt. Gilt mal wieder für Württemberg
                Das Gericht
                Der Schultheiß hat den Flecken nie allein regiert, sondern er hatte von Anfang an ein Kollegium zur Seite, das Gericht. Heute sagt man Gemeinderat. Die Richter, auch im Namen der Herrschaft von Vogt oder Amtmann bestätigt, immer 12 an der Zahl, ab 1849 noch 10, ergänzten sich durch Wahl im Kollegium. Sie wurden auf Lebenszeit gewählt. (nur gültig für Stetten?) Schultheiß und Gericht heißen miteinander die „Ortsvorsteher“, zuweilen auch der „Magistrat“, die Richter werden „Gerichtsverwandte“ genannt oder auch „des Gerichts“ als Zusatz zum Namen.

                Rat und Gemeindedeputierte
                Die Bürgerschaft war durch ein weiteres Organ vertreten, den Rat. Diese „Rathsverwandte“, auch mit „des Raths“ betitelt, 6 an der Zahl, wurden vom Gericht gewählt, nahmen bei der Behandlung wichtiger Entscheidungen an den Sitzungen des Gerichts teil und wurden häufig durch ihren Obmann bei den Beratungen vertreten. Dieser Rat hieß später Bürgerausschuss, ab 1849 mit 10 Mitgliedern, erst 1919 abgeschafft. Der Bürgerausschuss hieß im Volksmund, weil seine Mitglieder hinter den Gemeinderäten saßen, wenig respektvoll das „Hintergeschirr“, und, ganz respektlos, weil sie auf Bänken sitzen mussten und nicht wie die Gemeinderäte auf Stühlen, die „Schrannenfarzer“. Nach der Abschaffung des Kirchenkonvents vor 100 Jahren wurden einige Mitglieder des Bürgerausschusses in den Kirchengemeinderat abgeordnet. Bei besonders wichtigen und schwerwiegenden Beratungen wurden aus der Bürgerschaft noch einige „Gemeindedeputierte“ zugezogen. Auch die Mitglieder des Rats waren auf Lebenszeit gewählt wie Schultheiß und Richter, bis die Gemeindeordnung von 1849 die periodische Wahl durch die Bürgerschaft festsetzte. Alle in den Gemeindekollegien tätigen Bürger hießen „die Herren“, und in allen Urkunden steht vor ihrem Namen stets das Wort „Herr“.

                und noch ein Zitat
                Aufgaben von Rat und Gericht
                Der Magistrat hatte zahlreiche und vielseitige Aufgaben zu erledigen. Zu den Aufgaben, die der heutige Gemeinderat zu bewältigen hat, kamen Befugnisse notarieller Art und die Strafgewalt, die heute von Polizei und Gericht ausgeübt werden. Das Friedensgericht, das nach dem zweiten Weltkrieg eingeführt, aber auf Betreiben der Juristen wieder abgeschafft wurde, hatte einen Teil der richterlichen Befugnisse des alten Magistrats wahrgenommen. Aus den Protokollen seien einige Verhandlungsgegenstände aufgeführt, die der heutige Gemeinderat nicht mehr bearbeitet. Salzhandel, Kaminfegergebühr (4 x vom Kamin, zweimal jährlich), Wahl der Mitglieder aller Kollegien, Umlage der Ritterschaftssteuer, Herbstanstalten (Kelterpersonal und Kelterordnung, Entlohnung), Marktanstalten (Marktmeister, Marktwache), alljährlicher Ämterersatz, Wahl und Anstellung der Schulmeister und Provisoren, Festsetzung der ortsüblichen Taglöhne, Aufnahme von Bürgern und Beisitzern, Heiratserlaubnis (die Gesuche mussten der Regierung vorgelegt werden), Wahl des Heiligenpflegers, Festsetzung der Weinpreise (zweimal, im Herbst und im Januar), Erlaubnis zum Halten von Tauben, Verkäufe, Geldaufnahme von Bürgern, Abschluss einer Versicherung, Festsetzung der Brotpreise, Verbot der Ungertrauben, Bestellung eines Kriegsvogts (Rechtsbeistands) für Frauen, strittige Verkäufe, Bauvorhaben, Wege, Bäume, Streit wegen Überhang, Klagen gegen säumige Schuldner, Strafanzeigen der Feld-, Wald- und Weinbergschützen, Gantsachen, Überschreitung der Polizeistunde, Nachtruhestörung, Körperverletzung, Beleidigung. Strafen. In dem Abschnitt „Dorf- und Gerichtsherr“ ist über die verschiedenen Strafen und die Verteilung des „erstraften“ Gelder berichtet. Das Gericht konnte alle Strafen verhängen mit Ausnahme des Blutfrevels, der in die Zuständigkeit des Amtmanns fiel.


                Dorothea

                ich bin bei meinen Kirchenbuchrecherchen vor längerem auch zum ersten Mal mit dem Wort "Lehenschulzengericht" konfrontiert worden, da ein Vorfahr von mir als Sohn des Schäfers am "hiesigen Lehenschulzengericht" angegeben wurde. Ich habe mir lange einen "abgequält", bevor ich endlich "Lehenschulzengericht" gelesen habe, zuerst dachte ich immer es könnte vielleicht "Lehenschulzengehöft" oder dgl. heißen. Bis ich es dann endlich herausfand, ohne Lesehilfe! Wenn's gar nicht geht, lasse ich mir natürlich gern helfen. Aber man kann wohl auch nur das schneller entziffern, was einem halbwegs bekannt ist.

                Eva64

                Und hast du auch herausgefunden was das Lehenschulzengericht (was für ein Wort ) für Aufgaben hatte? Ich finde es ja immer wieder interessant wie unterschiedlich in den einzelnen Landschaften die Gerichtsbarkeit geregelt wurde.

                Dorothea

                als ich damals und heute noch mal danach googlete, fand ich "nur" das heraus:
                1. Lehenschulze oder Freischulze (Freyschulze) =.....weil sie von den gewöhnlichen Bauernlasten frey waren (aus: Dt. Rechtswörterbuch).
                2. "Schulzenlehen hießen bald ...bauernlehen, forstgericht, bald lehenschulzenamt, lehenschulzengericht"
                3. Eine Leseprobe, sehr umfangreich: "Untertanen, Herrschaft und Staat in Böhmen und im alten Reich v. Markus Cerman, Robert Luft. Da heißt es z.B. Zitat: "Karl Heinz Blaschke beschrieb den in Sachsen verbreiteten Brauch, dass das Dorfrichteramt in einer Familie erblich an den Besitz eines Erbrichtergutes gebunden war, womit bestimmte Privilegien verbunden waren. Dieser Brauch ist seiner Meinung nach während der Frühen Neuzeit verloren gegangen. In manchen Orten Sachsens setzte sich bei der Bestellung der Schöppen und Dorfrichter die Grundherrschaft durch, was in zahlreichen Fällen auf die Weigerung der Bauern stieß, dies Amt zu übernehmen. Die Erblehensrichter in der südlichen Oberlausitz, des Elbsandsteingebirges und des Osterzgebirges verfügten noch bis ins 16. Jahrhundert über weitgehende Rechte. Sie konnten Bier ausschenken, backen, Vieh schlachten, brauen oder Salz verkaufen."
                Hier habe ich mal eingefügt, was ich gefunden habe, insbesondere zu den Privilegien, die sie hatten, als Ergänzung/Bestätigung zu dem, was Du auch schon gefunden hattest. Danke dafür.
                Es ist so, wie Du schon sagst, Eva, regionale Unterschiede, das ist ja heute oft nicht anders, weil wir bis heute, anders als Frankreich z.B., die Kulturhoheit der Länder haben. (Mein Mann nennt das immer "Kleinstaaterei").

                Eva64

                Das ist ja auch eine interessante Regelung. Na und dass sich die Menschen gegen so ein Amt wehrten wenn es von der "Herrschaft" bestimmt wurde, kann man auch verstehen, denn außer den Rechten hatten sie mit Sicherheit auch unangenehme Pflichten zu übernehmen. Und wer will sich schon im ganzen Dorf unbeliebt machen...
                Dein Mann hat ja soooo recht, vor allem wenn ich dann an die unterschiedlichen Bildungsministerien denke und die Nichtanerkennung der anderen Bundesländer und ihrer Abschlüsse. Da packt mich das kalte Grausen. Leben wir nun in einem Land oder sind wir alles "Freistaaten" oder wie oder was *hmpf*
                "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                Kommentar

                • Friedrich
                  Moderator
                  • 02.12.2007
                  • 11354

                  Schulcollaborator

                  hotdiscomix

                  Jahr aus dem der Begriff stammt: 1820
                  Region aus der der Begriff stammt: Sachsen-Anhalt
                  Beim Trauungseintrag eines Vorfahren steht, das sein Vater Kirchner und Schulcollaborator ist.
                  Kollaboration bedeutet ja "zusammenarbeit" - aber was hat ein Kirchner mit der Schule zu tun

                  roi

                  Ich habe den Begriff noch nicht gehört. Wörtlich genommen arbeitete er dann ja wohl mit der Schule, bzw. Lehrer zusammen. Ich denke, wenn er Kirchner (sowas wie Küster?) war, versah er wahrscheinlich auch Hausmeisterdienste für die Schule.

                  Volker H. Rauch

                  lt. Brockhaus, 1885:
                  "Kollaborator (lat., d.h. Mitarbeiter), früher üblicher Titel für Hilfslehrer an Gymnasien, sowie für Hilfsgeistliche".
                  Früher waren Theologen oftmals auch (außerhalb des Religionsunterrichts) im Schuldienst tätig.

                  niederrheinbaum

                  Collaboratoren (auch Kollaboratoren) waren Hilfslehrer an Gymnasien und Progymnasien und teilweise Hilfsgeistliche.
                  "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                  (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                  • Friedrich
                    Moderator
                    • 02.12.2007
                    • 11354

                    Erbwin, Erbwein

                    strickmann

                    In einem Text aus dem Jahre 1629 wird der eigenbehörige Bauer einer Kötterey als Erbwin oder Erbwein bezeichnet. Hat jemand eine Ahnung, was das bedeuten könnte.
                    Der Text gehört zu Unterlagen eines Stiftes im Landkreis Osnabrück.

                    niederrheinbaum

                    Erbwin oder Erbwein wird auch als sogenannte "ewige Abgabe in Wein" bezeichnet.
                    Der Bauer war dem Stift gegenüber abgabepflichtig.
                    Diese Abgaben konnten in Form von Geldern, Tagearbeit oder aber Naturalien geleistet werden,
                    also Korn, Federvieh usw..
                    Aus Weingärten wurden als Abgabe die "ewigen", d.h. unablöslichen und vererbbaren,
                    Zins- und Erbweine
                    gegeben.

                    strickmann


                    allerdings wäre ein Erbwein im übertragenen Sinne nur ein anderer Ausdruck für einen Eigenbehörigen.

                    niederrheinbaum

                    Das kommt hin, Günther.
                    Aber eigenhörige Bauern waren durchaus angesehen.
                    Die Eigenhörigkeit stellte eine gegenseitige Verpflichtung dar, mit für beide Seiten einklagbaren Rechten und Pflichten.
                    Dabei stellte der Grundherr einem Bauern Land zur Bewirtschaftung erblich zur Verfügung.
                    Dafür leistete der eigenhörige Bauer Abgaben und Dienste, die unveränderlich festgesetzt waren.
                    Die eigenhörigen Bauern waren demnach nicht rechtlos oder unterdrückt, sondern wurden eher zu den besitzenden Schichten gerechnet.
                    Die Eigenhörigkeit wurde daher durchaus von vielen Leuten als wirtschaftlich attraktiv angesehen.

                    strickmann

                    das mit den Vor- und Nachteilen er Eigenbehörigkeit wusste ich wohl. Ich konnte nur mit dem Begriff nichts anfangen. Mein Bauer war Eigenbehöriger eines Stiftes und in deren Unterlagen tauchen alle möglichen Begrifflichkeiten auf, nur eben einmal der Begriff Erbwein.
                    Bei Erbwein dacht ich zuerst an Weinkauf, ab das ist ja ganz was anderes. In meinem Gebiet (nördl. Osnabrücker Land) ist nicht viel mit Wein.
                    Wieso eigentlich Wein?

                    niederrheinbaum

                    Ich habe nochmal in alten Büchern aus dem Bereich Osnabrück usw. nachgeschaut, zum Thema Erbwein.
                    Dabei fand ich die Erklärung, dass der "Weinkauf, Erbgewinn (Erbwin) oder die Auffahrt von einer jeden
                    fremden Person bezahlt werde,
                    welche auf eine Stätte heirathen und durch die Heirath ein Recht an der
                    Stätte erwerben will".
                    Auch die späteren Erben desjenigen Eigenhörigen bezahlten wiederum dann den Erbwin, auch
                    Erbgewinn oder Weinkauf genannt.
                    Es handelte sich dabei um eine bestimmte Summe Geldes, die zwischen dem Gutsherren und dem jeweiligen
                    Eigenhörigen vereinbart
                    wurde.
                    Je nach Abmachung konnte sie in Geldwert und in Naturalienabgabe (in Form von Getreide,
                    Federvieh, Wein usw.) bezahlt werden.
                    Dein Bauer hatte also wohl auf eine eigenhörige Hofstelle eingeheiratet oder das Erbe an einer eigenhörigen Stelle
                    übernommen
                    oder eine eigenhörige Hofstelle erworben und dafür dann die entsprechende Abgabe bezahlt,
                    sprich den Erbwein.
                    Diejenigen wurden dann auch mit dem Namen oder dem Zusatz Erbwin, Erbwein, Erbgewinner o.ä. bezeichnet.

                    strickmann

                    das kommt hin. Denn Nyemann kommt hier zum erstenmal als Name vor. Man lernt doch nie aus. Es lässt sich aber nicht sicher sagen, ob er auf den Hof seiner Frau eingeheiratet hat, oder beide eine leerstehenden Hofstelle übernommen haben. Viel geholfen hat es ihm nicht, denn 1629 war er im Konkurs.
                    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                    • Friedrich
                      Moderator
                      • 02.12.2007
                      • 11354

                      Briefträger-Postbote

                      Marlies

                      im Adressbuch Karlsruhe 1891 sind die Berufsbezeichnungen Briefträger und Postbote zu finden. Gibt es denn da einen beruflichen Unterschied?

                      Michael

                      ich kenne aus Baden-Württemberg zusätzlich den Begriff Metzgerpost

                      niederrheinbaum

                      Hier im Rheinland gab es früher die Krämerpost.
                      Umherziehende Kramhändler nahmen auf ihren Reisen in die verschiedenen kleinen Dörfer auch Briefe usw. mit
                      und überbrachten sie den entsprechenden Leuten.
                      In einem alten Dokument fand ich bspw. den Begriff Trödlerbrief.
                      Es war ein Schriftstück, das ein Trödler dem Erbenden vom Erblasser überbracht hatte....

                      Friedrich

                      es gab früher ja auch den sogenannten Postbus, oder Pöstchen, wie er bei uns hieß. Post und Personenbeförderung ein einem!
                      Und heute muß sich die Post oft mit einem kleinen Eckchen in einem anderen Laden zufriedengeben!
                      Armes Deutschland.

                      Dorothea

                      da der Postreiter hier noch nicht genannt wurde, trage ich den mal hier ein, den ich ja vorhin bei den ausgestorbenen Berufen im Internet fand

                      Hintiberi

                      Hmmm so wirklich aussagekräftig ist diese Karte ja nicht; es gibt in der Tat einige sehr interessante Fälle, wo es mehrere Ausdrücke für ein und dieselbe Sache gibt, die aber regional dann auch ziemlich gut einzuordnen sind.
                      So gibt es z.B. regelrechte "Sonnabend"/"Samstag" oder "Alltag"/"Werktag" oder auch "Schreiner"/"Tischler"-Gebiete.
                      Im Falle von Postbote und Briefträger ist einzig interessant, daß der Postbote außerhalb der heutigen "politichen dt." Grenzen nicht vorkommen soll. Daß ansonsten Postbote und Briefträger durcheinander auftauchen, und zwar im gesamten Bundesgebiet, läßt eher darauf schließen, daß die beiden Wörter ursprünglich tatsächlich eine unterscheidende Bedeutung hatten; möglicherweise war der Briefträger lediglich für die Briefe zuständig, der Postbote aber für allerlei anderes versandtes Gut?!

                      Uli

                      Bei uns in der Gegend gibt es noch die Schneckenpost.

                      Hintiberi

                      Die gibt's sicherlich noch überall!
                      Eine gute, traditionelle Post, auf die man sich wenigstens verlassen kann... *ehm*... oder so... :P

                      Eva64

                      Das mit der Metzgerpost hat auch einen für Ahnenforscher interessanten Aspekt.
                      Ich ging bei den Metzgern die ich unter meinen Vorfahren fand von dem heutigen Metzger aus und wunderte mich, dass ich manche Ehen nicht finden konnte... Bis ich auf die Metzgerpost traf und dann fiel es mir wie Schuppen von den Augen: Die waren oft große Strecken unterwegs und fanden dann dabei ihre Ehefrauen. Macht die Suche zwar oft auch nicht leichter, aber man ist dann doch wieder schlauer

                      JUPP

                      es könnte auch mit dem Sprachraum zusammenhängen, südlich Benrath langsam Postbote; nördlich Briefträger, oder umgekehrt. Beide Begriffe, wie der Schwager und auch die Postreiter von Thurn und Taxis, aussterbend. Da auf dem Postsektor private Anbieter zugekommen sind, jetzt ZUSTELLER
                      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                      • Friedrich
                        Moderator
                        • 02.12.2007
                        • 11354

                        Seltsame Todesursache &quot;subito explosione extinctus&quot;

                        Hintiberi

                        Jahr aus dem der Begriff stammt: 1799
                        Region aus der der Begriff stammt: Mellrich, Westfalen

                        Leider reicht mein Latein wieder mal nicht, um mir zusammenzureimen, woran der gute Herr im folgenden Eintrag gestorben ist. Vielleicht könntet ihr mir dabei helfen?!
                        Ihr braucht auch nur den kursiven Teil zu übersetzen, der Rest erschließt sich mir völlig; hab's aber der Vollständigkeit halber mit abgetippt!
                        1799, 22 Martii Subito morte exspiravit haemorhagiâ seu sanguinis subito explosione extinctus
                        Joannes Theodorus Jürgens dictus Grundhof maritus Annae Mariae Grundhof in Altenmellrich cujus cadaver 24ta ejusdem mensis hic sepultum est. R. in pace.


                        jsproede

                        subito-plötzlich
                        explosione-durch Auspfeifung
                        extinctus-ausgelöscht

                        Friedrich

                        Ich versuch's mal, gebe aber zu, daß ich trotz Wörterbuch und dem Versuch, mich an grammatische Regeln zu erinnern, mir absolut nicht sicher bin. Ich übersetze es mal etwas frei:
                        Einen plötzlichen Tod gestorben durch eine Blutung oder durch plötzlichen Austritt des Blutes zugrundegegangen ist . . .
                        Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter. Der gute Mann ist anscheinend an einer plötzlich auftretenden Blutung (ich nehme mal an unbekannter Ursache) gestorben.
                        Ich glaube, wir müssen das Kirchenlatein hier mal etwas hervorholen!

                        jsproede

                        sanguis, inis - Blut
                        explosio, onis - das Auspfeifen

                        carinthiangirl

                        Man sollte das dann also als "plötzlichen sehr starken Blutverlust" werten

                        Friedhard Pfeiffer

                        explodo, explosi, explosum heißt wörtlich auspochen. Mit anderen Worten man wird sagen können, dass ein Verbluten die Todesursache war.

                        ubbenkotte

                        er saß also nicht auf einem Pulverfass und unser Vermuten, dass er Feuerwerk gemacht hat, hat sich leider auch nicht bestätigt.
                        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                        • Friedrich
                          Moderator
                          • 02.12.2007
                          • 11354

                          Compatres

                          Peter G.

                          Habe heute bei Geburtseinträgen den Begriff - Compatres - gefunden.
                          Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hierbei um die Paten des Kindes handelt.

                          Marlies

                          ja, Du gehst recht in der Annahme
                          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                          • Friedrich
                            Moderator
                            • 02.12.2007
                            • 11354

                            Anmerkung im Taufregister

                            Hintiberi

                            Im Taufregister finde ich bei einem Joh. Hermann, der 1764 geboren wurde folgende Anmerkung:
                            NB: Hic bis inscriptus legitr. et 2dâ vice Joes Pancratius nominatus
                            Was genau heißt das, bitte?!

                            Johannes v.W.

                            also "legitr." kann ich nicht deuten und könnte da statt "vice" vielleicht "voce" stehen??
                            Dann hieße es:
                            Nota bene: Hic bis inscriptus legitr. et secundae voce Joes Pancratius nominatus
                            = "Angemerkt: Hier zweimal verzeichnet …(legitr.) und beim zweiten Mal Joes Pankraz genannt"

                            Hintiberi

                            Im Grunde reicht mir das schon, ich wollte nur wissen, ob es sich um dasselbe Kind handelt, oder evtl. Zwillinge geboren wurden. Ersteres ist also der Fall!
                            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                            Kommentar

                            • Friedrich
                              Moderator
                              • 02.12.2007
                              • 11354

                              Lateinischer Geburtseintrag, 1734

                              Tuffi

                              Es geht um einen Kirchenbucheintrag aus dem Jahr 1734 - Warburger Bereich. Ich konnte den Eintrag kaum und habe ihn so gut es geht abgeschrieben:
                              1734 eodem Johann Jürgen Gerolt et Sophia Bergmann conjuges filium gizänicurärunt, cujus patrinus Johan Berndt Surlandt puer vrat st Jos Bernardus
                              Meine Gedanken sind in der Kurzfassung:
                              1734 haben Johann Jürgen Gerolt und Sophia Bergmann einen Sohn mit dem Namen Jos Bernardus bekommen und dessen Patenonkel war Johan Berndt Surlandt
                              Liege ich mit meinen Gedanken daneben?

                              niederrheinbaum

                              Damit liegst Du gut!
                              Als Ergänzung dazu: Der Ausdruck conjuges bedeutet Eheleute.

                              Friedrich

                              So, nun etwas zu Deinem Text, den ich hier mal versuche zu korrigieren: 1734 eodem Johann Jürgen Gerolt et Sophia Bergmann conjuges filium baptizaterunt, cujus patrinus usw. Schade, daß Du keine Kopie hast, dann hätte man es genau gewußt.

                              viktor

                              Gut, dass wir den Friedrich haben. Ich hatte schon die Vermutung, es wäre finnisch.
                              "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                              (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                              Kommentar

                              • Friedrich
                                Moderator
                                • 02.12.2007
                                • 11354

                                Latein - nur ein Satz

                                animei

                                Jahr aus dem der Begriff stammt: Heirat 1808
                                Region aus der der Begriff stammt: Baden
                                ich habe vor einigen Tagen meinen ersten KB-Eintrag in Latein gefunden, konnte mir das meiste auch zusammenreimen, nur bei folgendem Satz hapert es:
                                "patre ex propria confessione"

                                Friedrich

                                wie lautet denn der gesamte Satz? Das hier ist ein Auszug, der auch wenn man ihn übersetzt, in den Zusammenhang muß.
                                Sinngemäß bedeutet das, daß der Vater wohl ausschließlich einer Konfession angehörte, d. h. wahrscheinlich der einzige der anderen Konfession war. Also im ev. KB war er katholisch, beim kath. KB war er ev. So würde ich das interpretieren. Kann das hinhauen?

                                animei

                                Tja, mit dem gesamten Satz ist das so eine Sache. Wie es aussieht, besteht der komplette Eintrag (19 Zeilen) aus einem einzigen Satz, aber ich versuch's mal mit etwas mehr Text drumrum:
                                ... Joannem Michaelem M. civim et Sartorem in L. - filium illegitimum Evae Barbarae E. , filiam legitimam Jacobi E. civis et Sartoris - defuncti et Catharina natae B. _o __mpore Solutae, patre ex propria confessione et Evam Catharinam natam K. ...
                                Über die Religion des Vaters von Johannes Michael (ich nehme doch an, es bezieht sich auf dessen Vater) weiß ich leider nichts, da ich ihn nicht kenne.

                                Xtine

                                meine Lateinkentnisse sind äußerst bescheiden, aber mit meinem Italienischwissen würde ich sagen, der Satz heißt:
                                Vater ohne eigene Konfession also konfessionslos
                                Den Rest würde ich frei übersetzen mit:
                                Johann Michael M. Bürger und Schneider in L. - unehelicher Sohn von Eva Barbara E., eheliche Tochter von Jacob E. Bürger und Schneider - verstorben und Catharina geborene B. ?? ???, Vater ohne eigene Konfession und Eva Catharina geborene K.
                                Oder steht hier das Patre für die Paten? Dann wäre ein Pate ohne Konfession und die andere ist Eva Cath., würde auch von der Stellung im Eintrag passen. Aber das übersteigt dann doch meine Lateinkenntnisse.

                                Friedrich

                                also erstmal Gratulation zu Christines Italienischkenntnissen! Das hilft wirklich weiter! Der Eintrag ist wohl ein Standard, in dem das Ich habe (gemeint ist der Pfarrer) den (dann kommt der Name des Bräutigams) der (dann kommt der Name der Braut) angetraut oder so ähnlich, nur daß hier nur noch die Namen vermerkt wurden. Das würde auf jeden Fall grammatisch passen.

                                @ animei: Zitat:
                                Zitat animei: Über die Religion des Vaters von Johannes Michael (ich nehme doch an, es bezieht sich auf dessen Vater) weiß ich leider nichts, da ich ihn nicht kenne.
                                Also die Passage mit der Religion bezieht sich zweifelsfrei auf den Vater der Braut Catharina geb. B. Das Solutae kann ich mir da überhaupt nicht erklären. Von der grammatischen Endungen her könnte da vorher der Name des Vaters stehen. Wäre es möglich, daß Du uns mal den Eintrag als Bild einstellst?
                                War er nun konfessionslos oder Angehöriger der anderen Konfession? Welcher Art ist denn das KB?

                                Johannes v.W.

                                Der Teufel steckt doch immer im Detail. Es stimmt, daß "propria" die weibl. Form von "eigen" ist (auch im Italienischen), aber "ex" heißt "aus" und nicht "ohne" (das wäre: sine).

                                Zitat:
                                ... et Catharina natae B. _o __mpore Solutae,
                                Ich würde hier ergänzen: "pro tempore Solutae, …"
                                Folgliche Übersetzung:
                                "... (Akk.) den Johann Michael M., Bürger und Schneider in L., unehelichen Sohn der Eva Barbara E., eheliche Tochter des verstorbenen Bürgers und Schneiders Jacob E. und der Catharina geborenen B. derzeit gelöst (= nicht wiederverheiratet?), von einem Vater eigenen Glaubens und der Eva Catharina geborenen K. …"
                                Der "Vater eigenen Glaubens" bezieht sich sicherlich auf die Catharina B.

                                animei

                                @ Christine: Bei meinem Ausschnitt handelt es sich nicht um die Paten, sondern um die Brautleute, die Mutter des Bräutigams und deren Eltern.
                                @ Friedrich: Nicht Catharina B. ist die Braut, sondern Eva Catharina K. (Das KB ist kath.)
                                @ Johannes: Das ergänzte "pro tempore" könnte eher "eo tempore" heißen, aber ich glaube, das passt auch.
                                Also, um die Sache nochmal genau zu erklären:
                                Johann Michael heiratet Eva Catharina. Er ist der uneheliche Sohn von Eva Barbara, die wiederum ist die Tochter des verstorbenen Jacob und seiner (nicht wieder verheirateten?) Frau Catharina geb. B.
                                Bei der Geburt erhielt Johann Michael den FN seiner Mutter (da unehelich geb.), im Heiratseintrag hat er einen anderen FN, also nehme ich an, dass sein Vater ihn irgendwann als Sohn anerkannt hat, deshalb gehe ich eher davon aus, dass das "patre ex..." sich auf den (mir bis jetzt noch unbekanneten ) Vater des Johann Michael bezieht.
                                Könnte das nicht auch sein?
                                Der Vater der Catharina geb. B. wäre ja der Urgroßvater des Bräutigams. Ich kann mir nicht vorstellen, das dessen (Nicht-)Religion hier eine Rolle spielt. Na gut, kommt sicher auch darauf an, was der Pfarrer für wichtig hält.

                                Friedrich

                                Deine Konstruktion könnte stimmen. Bist Du sicher, daß Eva Catharina die Braut ist? Hast Du darüber noch weitere Informationen?

                                Xtine

                                Zitat:
                                Original von animei
                                @ Christine: Bei meinem Ausschnitt handelt es sich nicht um die Paten, sondern um die Brautleute, die Mutter des Bräutigams und deren Eltern.
                                ja, wenn man vorher liest welcher Herkunft die Urkunde ist, kann man sie auch im Eifer des Gefechtes nicht für eine Taufurkunde halten. :O:O:O:O:O:O
                                Aber ich gebe Friedrich Recht, wenn Eva Catharina die Braut ist, fehlen deren Eltern, oder geht der Eintrag noch weiter? Oder ist anhand der Satzstellung und Grammatik für den Lateiner Eva Cath. eindeutig die Braut???

                                Johannes v.W.

                                Wenn Eva Catharina die Braut war (stimmt, auch sie im Akkusativ wie der Bräutigam) und es ein katholisches Kirchenbuch ist, dann ist der Sinn tatsächlich anders, pardon ich war bisher nicht darauf gekommen:
                                1."eo tempore" heißt nämlich "seinerzeit" (pro tempore ist "zur Zeit").
                                2."confessio, -ionis" ist in der katholischen Kirche natürlich die Beichte
                                eo tempore solutae heißt dann (auf die Eva Barbara bezogen): ihr wurde seinerzeit die Absolution erteilt.
                                patre ex propria confessione: über den Vater (ist) aus ihrer eigenen Beichte (bekannt).
                                Der Vater wäre somit- leider- Beichtgeheimnis.

                                animei

                                Dass Eva Catharina die Braut bzw. dann die Frau von Joh. Michael ist, weiß ich ganz sicher und das schon seit vielen Jahren aus alten Familiendokumenten, die beiden sind meine Ur-urgroßeltern.
                                Der Eintrag geht natürlich weiter, und auch die Eltern der Braut und die Trauzeugen werden noch erwähnt, wie gesagt, der Eintrag besteht aus 19 Zeilen, und ich habe gerade mal knapp 4 davon rausgeschrieben.
                                Aber mir ging es zunächst ja nur um den einen Satz, der sich eindeutig auf eine der genannten Personen bezieht, deshalb habe ich den Rest weggelassen.
                                eo tempore=seinerzeit: das müsste sich dann auf die Mutter von Joh. Michael beziehen, die "seinerzeit", also bei der Geburt ihres Sohnes unverheiratet war, aber 1789, also 19 Jahre vor der Heirat des Sohnes, selbst geheiratet hat. Das würde ja passen.
                                Das mit dem Beichtgeheimnis könnte auch stimmen, es findet sich nämlich kein Eintrag, in dem der Vater vermerkt ist. Bleibt nur noch die Frage, wie Joh. Michael zu einem anderen FN kam, der des "Stiefvaters" ist es nicht.
                                "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                                (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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