Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1579
Region, aus der der Begriff stammt: Region Halberstadt
Region, aus der der Begriff stammt: Region Halberstadt
Hallo allerseits,
bei dem Versuch, eine halbwegs tragbare Fortsetzung des Stammbaumes meiner Vorfahrenfamilie WESTENDORF im Amt Westerburg zuwege zu bringen, bin ich in einem Zinsregister dieses Amtes aus dem Jahre 1579 auf Hans und Blasius Westendorf gestoßen (die ich auch schon aus anderen Akten kannte).
Das Besondere:
mir ist aufgefallen, dass Hans Westendorf in diesem Jahre "von seinem Wohnhof Erbgut" den doppelten Zins (2x 2 Groschen) zahlen musste (ein deutliches Zeichen dafür, dass er den Hof in diesem Jahr übernommen haben dürfte!), während Blasius "von seinem Wonhoffe Loßgut" 2 Groschen, 3 Pfennige als einfachen Zins zu entrichten hatte.
Nun wüsste ich gerne, ob "Erbgut" in diesem Zusammenhang so viel, wie "ererbtes Gut" bedeutet (in diesem Fall müsste das Erbe im Jahr des doppelten Zinses angefallen sein) und was der Ausdruck "Loßgut" zu bedeuten hat.
Kann mir da jemand von euch weiterhelfen?
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