Datenschutzverordnung

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  • Stefan Wessel
    Erfahrener Benutzer
    • 02.04.2006
    • 269

    Datenschutzverordnung

    Hallo,

    ich habe einmal eine Frage zu der neuen Datenschutzverordnung. Betrifft diese auch eine Ahnenwebseite (privat), auf der noch lebende Personen enthalten sind? Die persönlichen Daten werden ja nicht angezeigt, aber die Namen der Kinder/Eltern.
    Auf meiner Webseite habe ich auch ein paar Links aufgeführt, z.B. auch auf Ahnenforschung.net.
    Muss ich hier irgendetwas beachten, obwohl es privat ist? Webseite s.u.

    Vielen Dank

    Stefan Wessel
    An den Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.

    Meine Ahnen auf meiner Homepage: http://www.stefan-wessel.de/
  • Alter Mansfelder
    Super-Moderator
    • 21.12.2013
    • 4661

    #2
    Hallo Stefan,

    ohne dass ich hier eine Rechtsberatung vornehmen will, einfach mal ein Auszug aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (wie es auch in Deinem Thread-Titel korrekt heißen müsste):

    Artikel 2:
    "(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

    (2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
    ...
    c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
    ..."

    Artikel 4:
    "Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
    1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind
    ..."

    Es grüßt der Alte Mansfelder
    Gesucht:
    - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
    - Tote Punkte in Ostwestfalen
    - Tote Punkte am Deister und Umland
    - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
    - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
    - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

    Kommentar

    • offer
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2011
      • 1731

      #3
      ???

      Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
      Hallo Stefan,

      ohne dass ich hier eine Rechtsberatung vornehmen will, einfach mal ein Auszug aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (wie es auch in Deinem Thread-Titel korrekt heißen müsste):

      Artikel 2:
      "(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

      (2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
      ...
      c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten ..."

      ...
      So gesehen ist das doch wohl eher ein Aprilscherz...
      .. oder liegt das am gekürzten Zitat?
      This is an offer you can't resist!

      Kommentar

      • Alter Mansfelder
        Super-Moderator
        • 21.12.2013
        • 4661

        #4
        Hallo offer,

        die letzten beiden Zeilen sind das Entscheidende, nicht das, was Du hervorgehoben hast.

        Es grüßt der Alte Mansfelder
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        Kommentar

        • ReiSt
          Benutzer
          • 30.05.2012
          • 35

          #5
          Zitat von offer Beitrag anzeigen
          ???

          So gesehen ist das doch wohl eher ein Aprilscherz...
          .. oder liegt das am gekürzten Zitat?
          Das liegt daran, dass Gesetze so gestalltet sind, wie sie es nunmal sind.

          Zuerst wofür es Gilt (Art. 2 Abs. 1) und dann wofür es eine Ausnahme gibt (Art. 2 Abs.2 Lit. c)

          Sie gilt also für die Verarbeitung personenbezogener Daten mit Ausnahme für natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

          Kommentar

          • Stefan Wessel
            Erfahrener Benutzer
            • 02.04.2006
            • 269

            #6
            Also für private Betreiber gilt die Richtlinie nicht. Was ist denn, wenn ich aber Karten von google benutze (ich generiere die Webseite mit tng) oder auf andere Seiten wie facebook verlinke ? Da zählt dann auch zuerst der private Zweck meiner Seite und ich habe nichts zu bedenken ? Oder sollte man eine entsprechende Datenschutzerklärung in jedem Fall auf die Webseite packen ?
            An den Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.

            Meine Ahnen auf meiner Homepage: http://www.stefan-wessel.de/

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