Hallo zusammen!
Manchmal entnimmt man irgendeinem Werk eine Abfolge von Vorfahren. Dann bekommt man Material in die Hand, welches diese feste Gewißheit in's Wanken bringt. Und dann geht das Puzzlespiel los!
Hier habe ich mal ein Szenario aus dem wahren Leben. Der Einfachheit halber begnüge ich mich mit Kürzeln statt der Klarnamen. Letztere würden hier nichts zur Erhellung beitragen.
Ausgangssituation:
Zwei Höfe, Hof 1 und Hof 2.
Drei Familien, A, B und C, von denen es eigentlich nur um A geht.
Hof 1 ist laut Erbregistern, Prozeßakten und Pfarrakten von 1551 bis 1569 in der Hand von Carsten (I) A. Selbstverständlich ist der Hof möglicherweise auch schon vorher und ganz sicher noch später im Besitz des Carsten (I) A., aber die einzelnen Quellen stellen ja immer nur eine Momentaufnahme dar. 1603 wird Tiele A. als Besitzer von Hof 1 genannt. Tiele A. ist also der Nachfolger von Carsten (I) A., allerdings mit einer großen Lücke, weswegen zunächst nicht klar wird, ob Tiele A. der Sohn oder der Enkel von Carsten (I) A. ist.
Hof 2 ist laut Kirchenrechnungen von 1630 bis 1636 im Besitz von Diedrich B. Dieselben Quellen weisen von 1648 bis 1659 Andreas A. als Hofeswirt aus. Andreas A. folgt also Diedrich B. nach, jedoch ohne sein Sohn zu sein.
Andreas A. ist laut Kirchenrechnungen und Verzeichnis der Hauswirte 1659 und 1660 Besitzer von Hof 1 und Hof 2, welche fortan gemeinsam bewirtschaftet werden. Laut Kopfsteuerlisten, Meierbriefen, Landesbeschreibungen und Schatzregistern ist Carsten (III) A. von 1663 bis 1692 im Besitz der beiden Höfe. Carsten (III) A. ist der Hofnachfolger von Andreas A., weswegen man wegen der nicht vorhandenen zeitlichen Lücke sicher davon ausgehen darf, daß Carsten (III) A. zugleich auch der Sohn des Andreas A. ist. Andreas A. hatte mehrere Söhne, welche 1685 noch lebten, was aus dem Protokoll einer Lehnsversammlung in jenem Jahr hervorgeht. Leider sind die Namen der Söhne sämtlich nicht bekannt. Da Carsten (III) ihm auf dem Hof nachfolgt, wird er der Sohn des Andreas A. sein. Carsten (III) A. ist mit Anna C. verheiratet, was im Taufeintrag im Kirchenbuch eines anderen Ortes offenbar wird.
Anläßlich eines Prozesses um vor Ewigkeiten (1556) gekauften Ackerlandes bezeichnet Carsten (III) A. im Jahre 1666 Carsten (I) A. als seinen Urgroßvater und Tiele A. als seinen Großvater. Somit wäre die oben erwähnte Unsicherheit aus der Welt geschafft.
Andreas A. wird im Lehnsbrief von 1671 als Sohn des Carsten bezeichnet. Um Carsten (I) kann es sich nicht handeln, denn dieser ist zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Geburt des Andreas A. schon lange nicht mehr am Leben. Wäre er da noch am Leben, wäre er uralt gewesen. Aus diesem Grunde bekommt der Carsten A., der der Vater des Andreas A. ist, die Ordnungnummer (II).
So, wie paßt das alles nun zusammen? Wer stammt von wem ab? Wer ist mit wem verwandt? Die Kirchenbücher sind keine Hilfe, denn die beginnen so spät, daß die Geburt keiner der erwähnten Personen verzeichnet ist. Lediglich der Tod des Carsten (III) im Jahre 1712 ist aufgeführt. Er war da 85 Jahre alt, woraus sich die Geburt in das Jahr 1627 rechnen läßt. Die Lehnsbriefe sind leider auch nur sehr sporadisch überliefert. Es gibt spätere Auszüge, in denen aber oft nur der Lehnsträger genannt wird, nicht die Mitbehuften. Also auch keine große Hilfe. Und noch zwei Hinweise: in der Gegend wurden die Höfe nach Jüngstenrecht vererbt! Und Hof 1 hat Lehnsland. Hof 2 hingegen nicht.
Ich habe Ewigkeiten gebraucht, bis ich die,wie ich meine, einzige mögliche Lösung gefunden habe. Aber ich habe auch jahrzehntelang mit einem vollkommen anderen Bild gelebt, welches ich gewissermaßen mit der Muttermilch aufgesogen habe. Vielleicht gibt es eine andere Lösung, die ich in meiner Betriebsblindheit nicht sehe.
Wer kann helfen?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
Manchmal entnimmt man irgendeinem Werk eine Abfolge von Vorfahren. Dann bekommt man Material in die Hand, welches diese feste Gewißheit in's Wanken bringt. Und dann geht das Puzzlespiel los!
Hier habe ich mal ein Szenario aus dem wahren Leben. Der Einfachheit halber begnüge ich mich mit Kürzeln statt der Klarnamen. Letztere würden hier nichts zur Erhellung beitragen.
Ausgangssituation:
Zwei Höfe, Hof 1 und Hof 2.
Drei Familien, A, B und C, von denen es eigentlich nur um A geht.
Hof 1 ist laut Erbregistern, Prozeßakten und Pfarrakten von 1551 bis 1569 in der Hand von Carsten (I) A. Selbstverständlich ist der Hof möglicherweise auch schon vorher und ganz sicher noch später im Besitz des Carsten (I) A., aber die einzelnen Quellen stellen ja immer nur eine Momentaufnahme dar. 1603 wird Tiele A. als Besitzer von Hof 1 genannt. Tiele A. ist also der Nachfolger von Carsten (I) A., allerdings mit einer großen Lücke, weswegen zunächst nicht klar wird, ob Tiele A. der Sohn oder der Enkel von Carsten (I) A. ist.
Hof 2 ist laut Kirchenrechnungen von 1630 bis 1636 im Besitz von Diedrich B. Dieselben Quellen weisen von 1648 bis 1659 Andreas A. als Hofeswirt aus. Andreas A. folgt also Diedrich B. nach, jedoch ohne sein Sohn zu sein.
Andreas A. ist laut Kirchenrechnungen und Verzeichnis der Hauswirte 1659 und 1660 Besitzer von Hof 1 und Hof 2, welche fortan gemeinsam bewirtschaftet werden. Laut Kopfsteuerlisten, Meierbriefen, Landesbeschreibungen und Schatzregistern ist Carsten (III) A. von 1663 bis 1692 im Besitz der beiden Höfe. Carsten (III) A. ist der Hofnachfolger von Andreas A., weswegen man wegen der nicht vorhandenen zeitlichen Lücke sicher davon ausgehen darf, daß Carsten (III) A. zugleich auch der Sohn des Andreas A. ist. Andreas A. hatte mehrere Söhne, welche 1685 noch lebten, was aus dem Protokoll einer Lehnsversammlung in jenem Jahr hervorgeht. Leider sind die Namen der Söhne sämtlich nicht bekannt. Da Carsten (III) ihm auf dem Hof nachfolgt, wird er der Sohn des Andreas A. sein. Carsten (III) A. ist mit Anna C. verheiratet, was im Taufeintrag im Kirchenbuch eines anderen Ortes offenbar wird.
Anläßlich eines Prozesses um vor Ewigkeiten (1556) gekauften Ackerlandes bezeichnet Carsten (III) A. im Jahre 1666 Carsten (I) A. als seinen Urgroßvater und Tiele A. als seinen Großvater. Somit wäre die oben erwähnte Unsicherheit aus der Welt geschafft.
Andreas A. wird im Lehnsbrief von 1671 als Sohn des Carsten bezeichnet. Um Carsten (I) kann es sich nicht handeln, denn dieser ist zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Geburt des Andreas A. schon lange nicht mehr am Leben. Wäre er da noch am Leben, wäre er uralt gewesen. Aus diesem Grunde bekommt der Carsten A., der der Vater des Andreas A. ist, die Ordnungnummer (II).
So, wie paßt das alles nun zusammen? Wer stammt von wem ab? Wer ist mit wem verwandt? Die Kirchenbücher sind keine Hilfe, denn die beginnen so spät, daß die Geburt keiner der erwähnten Personen verzeichnet ist. Lediglich der Tod des Carsten (III) im Jahre 1712 ist aufgeführt. Er war da 85 Jahre alt, woraus sich die Geburt in das Jahr 1627 rechnen läßt. Die Lehnsbriefe sind leider auch nur sehr sporadisch überliefert. Es gibt spätere Auszüge, in denen aber oft nur der Lehnsträger genannt wird, nicht die Mitbehuften. Also auch keine große Hilfe. Und noch zwei Hinweise: in der Gegend wurden die Höfe nach Jüngstenrecht vererbt! Und Hof 1 hat Lehnsland. Hof 2 hingegen nicht.
Ich habe Ewigkeiten gebraucht, bis ich die,wie ich meine, einzige mögliche Lösung gefunden habe. Aber ich habe auch jahrzehntelang mit einem vollkommen anderen Bild gelebt, welches ich gewissermaßen mit der Muttermilch aufgesogen habe. Vielleicht gibt es eine andere Lösung, die ich in meiner Betriebsblindheit nicht sehe.
Wer kann helfen?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
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