Liebe Wappenexperten,
in Siebmachers Wappenbuch von 1605, auf Epitaphien usw. führt die Familie v. der Lippe zu Vinsebeck und Wintrup (jetzt Steinheim, Westf.) ihr Turnierkragenwappen mit einem Bügelhelm, wie er auch im Wikipedia-Artikel über das Geschlecht zu sehen ist. Die Vertreter waren katholisch, Rittersassen und im niederadligen Umfeld verheiratet.
Der Schöninger Familienzweig verwendet das Wappen mit einem Stechhelm, wie es an dem 1593 erbauten Anna-Sophianeum in Schöningen (Landkreis Helmstedt) noch immer zu sehen ist (siehe Anlage). Die Vertreter waren nach der Reformation lutherisch, (hohe) fürstliche Beamte und mit (meist) bürgerlichen Damen und Herren aus diesem Umfeld verehelicht. Hinzu kommt, dass dieser Zweig mit einem doppelten defectus natalium "behaftet" war, da sowohl der Stammvater als auch dessen Vater Klerikersöhne des katholischen Zweiges waren und wohl deshalb in der dreibändigen Familiengeschichte mit Urkundenbuch nicht auftauchen. Dispense/ Legitimierungen konnten bisher nicht ermittelt werden.
Meine Fragen:
- Ein Bastardfaden o.ä. erscheint im Wappen des Schöninger Zweiges nicht. Könnte auch die andere Helmform eine solche Kennzeichnung darstellen?
- Gibt die Helmform einen Hinweis auf den Stand derart, dass der Schöninger Zweig als bürgerlich zu betrachten ist? Die bisher bekannten Anredefloskeln und die Qualität der innegehabten Lehen geben hierzu keine verlässlichen Hinweise.
Ich bin für alle Meinungen/Hinweise dankbar.
Es grüßt der Alte Mansfelder
in Siebmachers Wappenbuch von 1605, auf Epitaphien usw. führt die Familie v. der Lippe zu Vinsebeck und Wintrup (jetzt Steinheim, Westf.) ihr Turnierkragenwappen mit einem Bügelhelm, wie er auch im Wikipedia-Artikel über das Geschlecht zu sehen ist. Die Vertreter waren katholisch, Rittersassen und im niederadligen Umfeld verheiratet.
Der Schöninger Familienzweig verwendet das Wappen mit einem Stechhelm, wie es an dem 1593 erbauten Anna-Sophianeum in Schöningen (Landkreis Helmstedt) noch immer zu sehen ist (siehe Anlage). Die Vertreter waren nach der Reformation lutherisch, (hohe) fürstliche Beamte und mit (meist) bürgerlichen Damen und Herren aus diesem Umfeld verehelicht. Hinzu kommt, dass dieser Zweig mit einem doppelten defectus natalium "behaftet" war, da sowohl der Stammvater als auch dessen Vater Klerikersöhne des katholischen Zweiges waren und wohl deshalb in der dreibändigen Familiengeschichte mit Urkundenbuch nicht auftauchen. Dispense/ Legitimierungen konnten bisher nicht ermittelt werden.
Meine Fragen:
- Ein Bastardfaden o.ä. erscheint im Wappen des Schöninger Zweiges nicht. Könnte auch die andere Helmform eine solche Kennzeichnung darstellen?
- Gibt die Helmform einen Hinweis auf den Stand derart, dass der Schöninger Zweig als bürgerlich zu betrachten ist? Die bisher bekannten Anredefloskeln und die Qualität der innegehabten Lehen geben hierzu keine verlässlichen Hinweise.
Ich bin für alle Meinungen/Hinweise dankbar.
Es grüßt der Alte Mansfelder
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