Guten Abend zusammen,
ich habe eine Reihe von alten Testamenten (natürlich nur in digitaler Kopie) ergattert und knoble daran rum.
Bevor ich mich dem nächsten Testament zuwende, würde ich gerne noch die letzte offene Frage zu dem gerade transkribierten Testament lösen.
Es geht um das Vormundschaftsrecht im 16. Jahrhundert.
Nach meinem bisherigen Verständnis war damals der Vater der Herr im Haus (zumindest offiziell im Außenverhältnis - ob er zu Hause etwas zu sagen hatte, mag im Einzelfall unterschiedlich gewesen sein) und vertrat die Angelegenheiten seiner Kinder.
Wenn der Vater starb, wurde den Kindern meist ein Vormund zugeteilt. Die Mutter wurde oft nicht als vertretungsberechtigt (-fähig) angesehen.
Was aber, wenn die Mutter starb?
Da der Vater die Kinder ohnehin vertrat, gab es nach meiner bisherigen Auffassung dann doch keine Notwendigkeit, den Kindern einen Vormund zu geben. Habe ich da recht?
So, in dem Fall, der mit dem unten angefügten Testament geregelt werden sollte, kommt es offenbar zu einer "Protestation/Beschwerde" der Vormünder der Kinder gegen das Testament, das der Vater nach dem Tod der Mutter neu aufgestellt hatte.
Wieso hatten die Kinder überhaupt einen Vormund?
Mich würde einfach mal interessieren, wie Ihr die Sache seht.
ich habe eine Reihe von alten Testamenten (natürlich nur in digitaler Kopie) ergattert und knoble daran rum.
Bevor ich mich dem nächsten Testament zuwende, würde ich gerne noch die letzte offene Frage zu dem gerade transkribierten Testament lösen.
Es geht um das Vormundschaftsrecht im 16. Jahrhundert.
Nach meinem bisherigen Verständnis war damals der Vater der Herr im Haus (zumindest offiziell im Außenverhältnis - ob er zu Hause etwas zu sagen hatte, mag im Einzelfall unterschiedlich gewesen sein) und vertrat die Angelegenheiten seiner Kinder.
Wenn der Vater starb, wurde den Kindern meist ein Vormund zugeteilt. Die Mutter wurde oft nicht als vertretungsberechtigt (-fähig) angesehen.
Was aber, wenn die Mutter starb?
Da der Vater die Kinder ohnehin vertrat, gab es nach meiner bisherigen Auffassung dann doch keine Notwendigkeit, den Kindern einen Vormund zu geben. Habe ich da recht?
So, in dem Fall, der mit dem unten angefügten Testament geregelt werden sollte, kommt es offenbar zu einer "Protestation/Beschwerde" der Vormünder der Kinder gegen das Testament, das der Vater nach dem Tod der Mutter neu aufgestellt hatte.
Wieso hatten die Kinder überhaupt einen Vormund?
Mich würde einfach mal interessieren, wie Ihr die Sache seht.
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