Ehevertrag von 1842

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Minusch
    Erfahrener Benutzer
    • 29.05.2008
    • 456

    [gelöst] Ehevertrag von 1842

    Hallo zusammen,

    jetzt hab ich gleich noch den zugehörogen Ehevertrag zum vorhergehenden Kaufvertrag. Auch hier sind bei meiner Transkription ein paar Fragezeichen verblieben, die ich hoffentlich mit Eurer Hilfe lösen kann. Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Mühe.

    Viele Grüße
    Minusch

    Seite 1:

    2. Eheverträge zu 360 f.
    Joseph Schecker angehender
    Klinger von Neufahrn
    schreitet mit ???
    licher Bewilligung zur
    Ehe und schließt mit der
    Theres Pfandorfer
    Klingertochter von
    Neufahrn, welche von
    ihrem Bruder Ste-
    phan verbeiständet
    wird, nachstehenden
    Ehevertrag
    rechtsgiltig ab.
    1. Bringt die Braut
    dem Bräutigam ein
    Heiratsgut von 190 f.
    welche in der Kaufessumme des soeben
    aufgenommen Kaufbriefes
    enthalten sind, baar zu,
    2. Dieses Heiratsgut wie-
    derlegt der Bräuti-
    gam welcher sich über ein Vermögen von ??? dem heute
    erkauften ½ Klin-
    gerhof zu Neufahrn,
    ??? heirathet ihr die
    ses Anwesen in der
    Art an, daß zwischen
    ihnen Gütergemein-
    schaft bestehen soll.
    3. Als Rückfall, wenn ein
    solcher gesetzlich statt
    hat, da die Brautleute
    schon mit 3 ausserehe-
    lichen Kindern namens
    Joseph 9 Jahre alt, A-
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Minusch; 04.10.2010, 19:47.
  • Minusch
    Erfahrener Benutzer
    • 29.05.2008
    • 456

    #2
    Seite 2:

    pollonia 6 Jahre alt, und
    Johann 5 Jahre alt
    versehen sind, und durch
    den heutigen Ehever-
    trag dieselben in die Rechte
    ehelicher Kinder ???
    ??? bestimmen beide
    Brautleuthe auf jeder
    Seite ??? 100 f.
    welche das Ueberleben-
    de an die nächsten In-
    ??? des zu-
    erst verstorbenen
    binnen Jahresfrist
    nach dem Todfalle
    hinauszubezahlen
    hat. Im Übrigen
    sollen die Bestimmun-
    gen des B. B. ?.
    in Anwendung kommen.
    Auf ???? zur
    Bestätigung un-
    terzeichnet am 28. Dezber. 1842

    Kommentar

    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11550

      #3
      Moin Minusch,

      beim ersten Fragezeichen polizey-, beim dritten und.

      Friedrich
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

      Kommentar

      • Minusch
        Erfahrener Benutzer
        • 29.05.2008
        • 456

        #4
        Hallo Friedrich,

        herzlichen Dank für Deine Ergänzung.

        Liebe Grüße
        Minusch

        Kommentar

        • karin-oö
          Erfahrener Benutzer
          • 01.04.2009
          • 2630

          #5
          Hallo Minusch!

          Ich versuche auf Seite 2 noch einige Ergänzungen:

          pollonia 6 Jahre alt, und
          Johann 5 Jahre alt
          versehen sind, und durch
          den heutigen Ehever-
          trag dieselben in die Rechte
          ehelicher Kinder tre-
          ten bestimmen beide
          Brautleuthe auf jeder
          Seite gleich 100 f.
          welche das Ueberleben-
          de an die nächsten In-
          testaterben des zu-
          erst verstorbenen
          binnen Jahresfrist
          nach dem Todfalle
          hinauszubezahlen
          hat. Im Übrigen
          sollen die Bestimmun-
          gen des B. L. T.
          in Anwendung kommen.
          Auf Vorlesen zur
          Bestätigung un-
          terzeichnet am 28. Dezber. 1842

          Auf Seite 1 müsste es noch heißen:
          ein Vermögen von 360 f.

          Schöne Grüße
          Karin

          Kommentar

          • Minusch
            Erfahrener Benutzer
            • 29.05.2008
            • 456

            #6
            Hallo Karin,

            vielen herzlichen Dank für Deine Hilfe.

            Liebe Grüße
            Minusch

            Kommentar

            Lädt...
            X