Richterurteil

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  • Hencker
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2010
    • 306

    [gelöst] Richterurteil

    So hier mal wieder etwas zum austoben.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Hencker; 05.04.2010, 21:21.
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  • niederrheinbaum
    Gesperrt
    • 24.03.2008
    • 2567

    #2
    Hallo, Nico!

    Smile, Du hast ja glatt noch etwas!

    Ich versuch's einmal....

    Seite 1:

    1. Dem Tischler Amte wird nunmehr auf die Vor-
    stellung und Bitte vom 5. Juny d. J., um die obrig-
    keitliche Bestätigung einer beim hiesigen Tischler
    Amte rücksichtlich der Lehrburschen bestehenden
    Anordnung, respondirt: wenn seit Jahren ein
    Amtsbeschluß angezeigter Art befolgt ist, so
    kann E. E. Rath nur sein Mißfallen über
    solche eigenmächtige, nicht obrigkeitlich consentir-
    te Einleitungen zu erkennen geben und derglei-
    chen willkührliche Veränderungen der bestehen-
    den Einrichtung bei Strafe untersagen,
    nicht aber Sich veranlaßt finden einen Amts-
    beschluß nachträglich zu bestätigen, welcher
    sich außerdem als ganz unangemessen
    darstellt. Denn es steht hier nicht allein
    das Interesse der Lehrburschen und
    respective deren Eltern und Vormündern
    zur Frage und es liegt kein genügen-
    der Grund vor, diesen das Recht der Wahl
    eines neuen Meisters nach ihrem Geschma-
    cke zu entziehen, wenn ein früheres
    Lehrverhältniß auf legitime Weise been-
    digt und nicht etwa durch gütliche Verein-
    barung, oder durch gerichtliche Entscheidung,
    ein Anderes und namentlich dies bestimmt

    Viele Grüße, Ina

    Kommentar

    • niederrheinbaum
      Gesperrt
      • 24.03.2008
      • 2567

      #3
      Hallo!

      Weiter geht es....

      Seite 2:

      ist, daß der Bursche überall nicht weiter
      bey einem hiesigen Meister in die Lehre
      treten dürfe. Gegen das sogenannte
      Abspannen der Lehrburschen z. z. ist den
      bestehenden Meistern ein hinreichender
      Schutz dadurch gewährt, daß das Löbl.
      Gewett nicht unterlassen wird, die zur
      Aufrechthaltung bestehender Lehr-Con-
      tracte geeigneten respective obrig-
      keitlichen und richterlichen Schritte auf gezie-
      mendes Ansuchen zu unternehmen.
      Jussu Senatus. Rostock d. 15. August 1838
      1. Remitt. acta cum cop. Decr.
      1mi dem Löbl. Gewette.
      Jussu Senatus Rostock
      eodem
      E. H. L. Giese
      Raths Secr.

      Schöne Grüße, Ina

      Kommentar

      • Hencker
        Erfahrener Benutzer
        • 01.03.2010
        • 306

        #4
        Vielen vielen Dank !!!
        Suche alles über Henck, Hencke & Sobiella

        Kommentar

        • Fiehn
          Erfahrener Benutzer
          • 16.09.2008
          • 800

          #5
          Ich habe das eben mitgelesen. Kann mir jemand erklären, was der Inhalt dieses Richterspruches ist? Ich kann damit leider nichts anfangen, die Sprache zu diesem Zeitpunkt ist mir nicht ganz geläufig.

          Ein großes Danke an euch Lesekünstler. Für mich besteht das Schreiben nur aus Hiroglyphen.
          Man sieht nur mit dem Herzen gut; das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar.
          Zitat von Antoine de Saint-Exupéry

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