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Fürstenstein, den 16. Juni 1876 Verehelichung des Kroiß betr.
Es wurde in heutiger Sitzung des Aus- schußes beschlossen, daß gegen die Verehelichung des ledigen Bauernsohnes Josef Kroiß von Ober....ring geb. 11.VIII.1855, Sohn des + Josef Kroiß und der Barbara Kroiß, geb. Gsottberger mit Maria? Brunner?, ledige Bauerstochter von Schadham? Gemeinde Thurmannsberg?, geb. am 2.VI(II?).1845 eine im Art. 36 des Ges. über Heimath, Ver- ehelichung und Aufenthalt nicht bestehe. Die Heimatgebürgen im Betrage von 20,58 M sind entrichtet. Vorgelesen, genehmigt und unterzeichnet Gemeindever... Fürstenstein Unterschriften
Ist leider etwas undeutlich und blaß. Hat jemand bessere Augen?
es dürfte sich um die Gemeinde Obernammering handeln:
Trefferübersicht: 1 Treffer in der Ortsdatenbank
Direkter Aufruf von Nammering
Nammering
sonstiger Name:Obernammering
sonstiger Name:Unternammering
Objekttyp:Ort
Schlagwort:Nammering
Gemeindekennziffer:275121
Teilgemeindekennziffer:009 topographische
Angabe:Pfarrdorf
Blattnummer der Topograph. Karte 1:25000:7245
Gauß-Krüger-Koordinaten Rechtswert:4596534
Gauß-Krüger-Koordinaten Hochwert:5397060
liegt in Regierungsbezirk:Niederbayern
liegt in Kreis:Passau
liegt in Gemeinde:Fürstenstein
Nachweis im Histor. Atlas von Bayern:A 29,187 Nachweis im Histor. Atlas von Bayern:A 29,201 Nachweis im Histor. Atlas von Bayern:A 29,205
Fürstenstein, am 16. Juni 1876 Protokoll Verehelichung des Kroiß betr.
Es wurde in heutiger Sitzung des Aus- schußes beschlossen, daß gegen die Verehelichung des ledigen Bauerssohnes Johann Kroiß von Ober....ring geb. 11.VIII.1855, Sohn des + Josef Kroiß und der Barbara Kroiß, geb. Gsottberger mit Maria? Baumann(mit Doppelungsstrich über dem n), ledige Bauerstochter von Schadham Gemeinde Thurmannsbang, geb. am 2.VI(II?).1845 eine im Art. 36 des Ges. über Heimath, Ver- ehelichung und Aufenthalt nicht bestehe. Die Heimatgebühren im Betrage von 20,58 M sind entrichtet. Vorgelesen, genehmigt und unterzeichnet Gemeindever... Fürstenstein Unterschriften
Ist leider etwas undeutlich und blaß. Hat jemand bessere Augen?
Friedrich[/quote]
tschüsss
Sabine
immer auf der Suche nach den Familiennamen Paap und Hassenklöver
Verehelichung des Josef Kroiß, Bauer
von Unternammering begr.
Bei heutiger Ausschussitzung
zu welcher sämtl. im Gemeinde-
bezirken anwesende Gemeindeausschuß-
Mitglieder richtig geladen wurden
und bei der die Nebenverzeichneten
anwesend waren, wurde erklärt,
daß gegen Ausstellung eines
Verehelichungszeugnisses für Josef
Kroiß, 33 Jahre alt, kath., Sohn des
Johann Kroiß, und der Magdalene,
geb. Gsottberger, Bauersleute zu
Unternammering und der Magdalene
Mader, 23 Jahre alt, kath., Toch-
ter des Josef Mader und der Magdalene,
geb. Ha/etzenberger, Bauersleute v.
Thurmannsbang ein im Art 36 des
Gesetzes über Heimat, Verehelichung und Auf-
enthalt begründetes Einspruchsrecht
nicht bestehe.
Die unterzeichnete Gemeinde-
verwaltung erklärt hiemit,
daß gegen Ausstellung eines
Verehelichungszeugnisses
für Jos. Mader, ehelicher Sohn
des Josef und der Magdalena
Mader, Bauerseheleute von
Thurmannsbang, u. der Maria
Rauch, eheliche Tochter des Josef
u. der Anna Maria Rauch,
Müllnerseheleute von Loder-
hof ein im Art 36
des Gesetzes über Heimat, Verehelichung und Auf-
enthalt begründetes Ehe-
hindernis nicht bestehe.
Die unterzeichnete Gemeinde-
verwaltung erklärt, daß
gegen Ausstellung eines
Verehelichungszeugnisses
für Georg Mader,
wohnhaft in Thurmannsbang,
u. der Maria Sippl,
wohnhaft in Gangharting
ein im Art 36 des Ge-
setzes über Heimat, Verehelichung und Auf-
enthalt begründetes Ehehinder-
nis beziehungsweise
Einspruchsrecht nicht
bestehe.
Hallo!
Vielen Dank vorab an alle.
Welche Lesart ist nun richtig?
Bild2
Protokoll
Verehelichung des Georg Mader von Thurmannsdorf
Die unterzeichnete Gemeinde-
verwaltung erklärt, daß
gegen Ausstellung eines
Verehelichungszeugnisses
für Georg Mader,
wohnhaft in Thurmannsbang,
u. der Maria Sippl,
wohnhaft in Gangharting
ein im Art 36 des Ge-
setzes über Heimat, Verehelichung und Auf-
enthalt begründetes Ehehinder-
nis beziehungsweise
Einspruchsrecht nicht
bestehe.
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