Was ist hier unlogisch, die Ehedauer oder das Sterbedatum?

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  • JuHo54
    Erfahrener Benutzer
    • 27.12.2008
    • 1094

    #16
    hallo Friedrich ,
    hast du daran gedacht, dass der Gregorianische und der Julianische Kalender eine zeitlang nebeneinander existierten und der Gregorianische hier erst generrell 17. eingeführt wurde? Bekanntlich wurden ja 13 Tage übersprungen. Vielleicht ist der Pfarrer ja damit ins Schleudern geraten?

    Liebe Grüße
    Jutta
    Es ist nicht das Wissen, sondern das Lernen,
    nicht das Besitzen, sondern das Erwerben,
    nicht das Dasein, sondern das Hinkommen,
    was den größten Genuss gewährt.
    Carl Friedrich Gauß


    FN Wittmann und Angehörige - Oberpfalz-Westpreußen/Ostpreußen/Danzig - Düsseldorf- südliches Afrika
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    IG Oberpfalz- IG Düsseldorf und Umgebung - IG Bergisches Land - IG Ostpreußen-Preußisch Holland -IG Nürnberg und Franken

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    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11548

      #17
      Moin Jutta,

      wenn der Pfarrer wegen der Kalenderumstellung ein errechnetes Datum im August und eins im Januar angibt, muß er aber beim Schleuern eine Volldrehung gemacht haben, vor allem bei seinen Rechenkünsten... Vier Monate wie in diesem Fall oder 13 Tage wie bei der Kalenderumstellung sind schon ein heftiger Unterschied.

      Habe übrigens gerade mal nachgeschaut: Die protestantischen Reichsstände, zu denen auch Lippe gehörte, haben die Kalenderumstellung im Jahr 1700.

      Friedrich
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

      Kommentar

      • Friedrich
        Moderator
        • 02.12.2007
        • 11548

        #18
        So, die Sache geht weiter: Ich bin mittlerweile doch im Besitz der Sterbeeintragung (jaja, lacht ruhig ). Die hatte sich deswegen erst nicht finden lassen, weil der Pfarrer (ein anderer übrigens als der, der den Ehemann beerdigte), weiß Gott warum, die Namen der Verstorbenen nachtrug. Im vorliegenden Fall hat er es ganz vergessen, dafür aber die Namen der Eltern und später erst die der Ehemänner erwähnt. Dadurch konnte die Dame aber eindeutig identifiziert werden.

        Also, sie starb am 29.12.1712 und wurde am 06.01.1713 beerdigt. Das paßt also zur Behauptung, daß der Ehemann 5 Jahre später genau auf dem Beerdigungstag der Frau starb.

        Interessant aber jetzt: Schon im Sterbeeintrag der Frau ist die falsche Dauer der Ehe eingetragen! Da hat sich Pfarrer "Vorgänger" schon vertan. Da man bei einem 1712/13 amtierenden Pfarrer wohl zu Recht davon ausgehen kann, daß dieser das irdische mit dem ewigen Leben vertauscht hat, können wir ihn nicht mehr fragen oder auf seine Rechenkünste prüfen.

        Ich für meinen Teil halte fest, künftig immer wegen der Sterbeeinträge nachzuhaken. es lohnt sich. So kann ich die Schuld für die Verwirrung dem Pfarrer getrost in die Schuhe schieben.

        Oder soll ich Euch dann wieder einen Synapsentango zumuten?

        Für Eure Anregungen und die Diskussion dankt

        Friedrich
        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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        • gustl
          Erfahrener Benutzer
          • 25.08.2010
          • 678

          #19
          Hallo Friedrich,

          herzlichen Glückwunsch, ich lache gar nicht, ich schmunzle nur mal wieder.

          Für alle, die es noch interessiert und die mir die Anregungen gegeben haben: Der Ahn, der an seinem Todestag im Alter von 71 Jahren den Bund der Ehe mit seiner damals 57jährigen strahlenden Braut geschlossen haben soll: Nein, er ist nicht vor Schreck nach langem Feiern in die Jauchegrube gefallen, es war auch nicht die Hochzeitsnacht, die ihm den Rest gegeben hat.

          Die Sterbeurkunde habe ich zwar nicht, weil man das Datum zur Zeit der Erfassung vermutlich noch vom Grabstein abschreiben konnte. Dafür habe ich aber den Taufeintrag der Tochter. Danach kann man, wenn man gutmütig ist, schließen, dass die Eltern da schon verheiratet waren. Ein Traueintrag wurd damals nicht gefunden, auch nicht im Geburtsort der Braut. Dafür gibt es einen sehr aufschlußreichen Briefwechsel mit einem Pfarrer, der wohl Synapsentangotanzmeister war. Er hat herausgefunden, dass die Ehemänner bei der Heirat gerne nicht nur den Familiennamen sondern auch den Vornamen gewechselt haben, jedenfalls in dem fraglichen Dorf im Spreewald/Niederlausitz. Beim Familiennamen kann man sich das vorstellen, das war dann auch der Hofname. Aber beim Vornamen? Wie soll man sich das vorstellen? Schwiegervater zum Schwiegersohn: "Bei uns heißen alle Krischan!" Schwiegersohn zum Schwiegervater: "Na dann!"???

          Beste Grüße
          Cornelia

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          • Matthias Möser
            Erfahrener Benutzer
            • 14.08.2011
            • 2269

            #20
            "Synapsentangotanzmeister" - auf dieses Wort muß man erst mal kommen, grandios - schlage es als Unwort des Jahres vor!

            Gruß aus Nordbaden mit "Blitzeis"

            Matthias
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            • Friedrich
              Moderator
              • 02.12.2007
              • 11548

              #21
              Moin zusammen,

              also bei diesen verwirrenden Angaben im Kirchenbuch sollte man doch überlegen, ob Pfarrer nicht planmäßig Kurse für richtige, d. h. sprachlich, rechnerisch und gestalterisch ordentliche Kirchenbucheinträge belegen müßten, oder hätten besser belegen müssen...

              "Synapsentangolehrling" Friedrich
              "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
              (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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              • viktor
                Erfahrener Benutzer
                • 17.01.2007
                • 1216

                #22
                Zitat von fmoeckel Beitrag anzeigen
                Ich zerbreche mir auch oft den Kopf, wie der Pfarrer manchmal rechnet...... Es hat noch nie gepasst!!
                Rechnen mangelhaft, Religion sehr gut - kenn' ich.
                Was mich aber auch immer zum Grübeln brachte, da werden die Leutchen in A-dorf geboren, sie heiraten dort und bekommen auch ihre Kinder in A-dorf und dann kannste ums Verrecken keinen Beerdigungseintrag finden. Das ganze Leben in A-dorf verbracht und dann in B-dorf beerdigt.
                Man sollte da, wenn's nötig ist, die Nachbardörfer abklappern. Die Leutchen sind höchstwahrscheinlich im Alter zu einer "weggeheirateten" Tochter in Pflege gegangen.

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                • Asphaltblume
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.09.2012
                  • 1501

                  #23
                  Bei mir häufiger zu einem Sohn, die haben sich auch öfter woanders niedergelassen. Gepflegt hat dann natürlich die Schwiegertochter.
                  Gruß Asphaltblume

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