.......In der ermittelten Akte wird die Schadensfeststellung zu der von Ihnen bereits genannten Weberei ..... in Katscher festgehalten. Das Schadensfeststellungsverfahren schließt die gesamte Weberei ein. In der Akte sind deshalb Daten von weiteren Betroffenen (Miteigentümer und deren Erben) enthalten, die noch Schutzfristen nach dem Bundesarchivgesetz unterliegen. Eine Einsicht in die Akte ist daher nur eingeschränkt möglich.
Eine Einsichtnahme erfordert daher die Beibringung von Einwilligungserklärungen oder Sterbenachweisen der Betroffenen...............
Ich weiß ja nicht einmal wer das ist und wieviele, wie soll ich dann von denen Nachweise und Erklärungen beibringen.
Dafür haben sie nun zwei Jahre gebraucht.
Nein, ich habe mich nicht aufgeregt, ich habe mich freundlich bedankt und überlasse die weitere Recherche künftigen Generationen, die wollen ja auch noch was suchen.
Dann sind die Schutzfristen wohl abgelaufen.
Zwei Jahre umsonst gewartet.....
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