Frage zu Akten Lastenausgleich (Bundesarchiv Bayreuth)

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  • Maat
    antwortet
    Zitat von Katrin78 Beitrag anzeigen
    Nun würde ich gerne zum Lastenausgleichsverfahren ein paar Akten anfordern, meint ihr man muss sich dann wieder neu anmelden mit Ausweis etc oder ist das vom letzten Mal noch hinterlegt?
    Wenn ich bei einer Dienststelle den Personalausweis bereits einmal vorgelegt habe, verweise ich stets darauf und nenne auch stets das Aktenzeichen.

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  • Philipp
    antwortet
    Zitat von Katrin78 Beitrag anzeigen
    Hallo alle zusammen, ich hatte Anfang November 2021 personenbez. Unterlagen der SS und SA bestellt und Ende Dezember 2021 per Mail bekommen. Da ich (leider, es handelt sich um die damalige Verlobte meines Großvaters und ich war schon etwas neugierig) aus personenschutzrechtlichen Gründen etliche Seiten nicht einsehen darf, waren es dann nur 10 Scans, die mir kostenfrei überlassen wurden.
    Nun würde ich gerne zum Lastenausgleichsverfahren ein paar Akten anfordern, meint ihr man muss sich dann wieder neu anmelden mit Ausweis etc oder ist das vom letzten Mal noch hinterlegt?
    Liebe Grüße Katrin

    Jetzt hab ich nochmal recherchiert, die Schutzfrist beläuft sich ja auf 100 Jahre nach der Geburt, sollte diese nicht bekannt sein gelten 70 Jahre nach Entstehen der Unterlagen. Die besagten Unterlagen sind von ca 1943...also dürfte doch einer Einsicht nichts im Wege stehen. Ob ich die Dame vom Bundesarchiv noch einmal höflich anfragen?
    Hallo!

    Soweit ich weiß muss erneut mit Benutzungsantrag angefragt werden, mit Hinweis, dass man bereits dort Unterlagen angefordert hat. Ausweis habe ich die letzten Male nicht mehr erneut beigefügt.

    Meine älteste Anfrage ist von Februar 2020 ist und man hat mir erklärt, dass die nachfolgenden Anfragen nicht abgearbeitet würden, sofern die älteste nicht erledigt sei.

    Ich habe jetzt erneut eine Anfrage beim Lastenausgleichsarchiv gestellt. Mal sehen, ob ich irgendwann noch Antworten erhalte.

    VG
    Philipp

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  • Benjamin16
    antwortet
    Hallo zusammen,

    Michael hatte es ja ein paar Beiträge weiter vorne schon einmal thematisiert / angefragt:

    Wie ist das denn mit einem persönlichen Besuch in Bayreuth? Geht das schneller als 12-18 Monate? Und wenn fotografieren verboten ist, kann man vor Ort direkt kopieren oder scannen (weil mittlerweile ja auch digitale Zusendung angeboten wird)?

    Vielleicht war ja letztens mal jemand vor Ort

    Danke und LG
    Benjamin

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  • Katrin78
    antwortet
    Hallo alle zusammen, ich hatte Anfang November 2021 personenbez. Unterlagen der SS und SA bestellt und Ende Dezember 2021 per Mail bekommen. Da ich (leider, es handelt sich um die damalige Verlobte meines Großvaters und ich war schon etwas neugierig) aus personenschutzrechtlichen Gründen etliche Seiten nicht einsehen darf, waren es dann nur 10 Scans, die mir kostenfrei überlassen wurden.
    Nun würde ich gerne zum Lastenausgleichsverfahren ein paar Akten anfordern, meint ihr man muss sich dann wieder neu anmelden mit Ausweis etc oder ist das vom letzten Mal noch hinterlegt?
    Liebe Grüße Katrin

    Jetzt hab ich nochmal recherchiert, die Schutzfrist beläuft sich ja auf 100 Jahre nach der Geburt, sollte diese nicht bekannt sein gelten 70 Jahre nach Entstehen der Unterlagen. Die besagten Unterlagen sind von ca 1943...also dürfte doch einer Einsicht nichts im Wege stehen. Ob ich die Dame vom Bundesarchiv noch einmal höflich anfragen?
    Zuletzt geändert von Katrin78; 11.02.2022, 20:13. Grund: Erweiterte Recherche

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  • JeLa
    antwortet
    Zitat von Feldsalat Beitrag anzeigen
    Auf den Tag genau vor zwei Jahren (!!!) habe ich den Benutzungsantrag per Mail an das Archiv geschickt. Seitdem Schweigen im Walde und still ruht der See
    Mach es doch so ähnlich wie ich. Nimm die E-Mail der Antragsstellung als Zitat, versende sie erneut an das Bundesarchiv und erkläre, dass du die Anfrage aufrechterhältst und weiter auf eine zeitnahe Bearbeitung hoffst.

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  • Feldsalat
    antwortet
    Auf den Tag genau vor zwei Jahren (!!!) habe ich den Benutzungsantrag per Mail an das Archiv geschickt. Seitdem Schweigen im Walde und still ruht der See

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  • JeLa
    antwortet
    Hallo,

    ich hatte Unterlagen im März 2020 beantragt. Im September 2020 hatte ich dann eine Zwischennachricht bekommen, dass die Bearbeitungszeiten bei genealogischen Anfragen im Lastenausgleichsarchiv derzeit bei ca. 12 bis 18 Monaten liegen. Man bat darum, in der Zwischenzeit von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.

    Letzten Monat dachte ich mir, ich müsste doch mal irgendwie nachfassen. Damit dies nicht als unnötige Nachfrage gesehen wird, habe ich einen kleinen Trick angewandt. ich habe mit der Zwischennachricht zitiert geantwortet und erklärt, dass ich Sie darüber in Kenntnis setze, dass ich meinen Anfrage aufrechterhalte und weiter auf eine zeitnahe Bearbeitung hoffe. Ergänzend hatte ich noch geschrieben: Sollten Informationen, Angaben oder Nachweise fehlen, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Ich werde das Bestmögliche tun, um die Voraussetzungen für eine Bearbeitung zu gewährleisten.

    Zehn Tage später gab es tatsächlich eine Reaktion. Ich erhielt per E-Mail die Antwort, dass ich zum Erhalt der Unterlagen noch eine "Besondere Verpflichtungserklärung" unterschreiben müsse und nachfolgend habe ich die Unterlagen dann erhalten. Ob das jetzt Zufall oder durch mein Nachfassen begründet war, kann ich natürlich nicht sagen.

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  • Adea
    antwortet
    Hallo,

    vielen Dank für eure Erfahrungsberichte.
    Dann gebe ich als Themenstarterin hier auch mal ein Update: Meine Wartezeit beträgt inzwischen 22 Monate. So langsam werde ich ungeduldig....

    LG Adea

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  • DerFalke
    antwortet
    Ich hab auch letztes Jahr im Herbst dort eine Akte angefordert und jetzt im Sommer erhalten.
    Ich wurde gefragt, ob ausgedruckt oder digital auf CD und ich hab gesagt vorzugsweise per E-Mail.



    Ich kann nur empfehlen die Akten nicht ausgedruckt anzufordern sondern digital. Ich hab genau wie RiKo dann ein pdf mit über 50 Seiten über die BarchBox bekommen.
    Eine Woche später dann die Rechnung von ca. 30 Eur


    das passt soweit, sehr lange Bearbeitungszeit aber sonst lief alles super

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  • RiKo
    antwortet
    Hallo an alle Interessierten!
    Ich habe bei invenio die "Positiv beschiedene Feststellungsakten nach dem Feststellungsgesetz (FG) und Reparationsschädengesetz (RepG)" von meinen UrUrgroßeltern der direkten Vaterlinie gefunden. Das soll heißen ihr Nachname und meiner sind der gleiche. Ich glaube, dass das manchmal bei Beantragungen Vieles erleichtert.
    Er (1876-1969) und Sie (1877-Ende 1960) besaßen in Ostpreußen einen Bauernhof. Mitte Januar 1945 flüchteten sie nach Schleswig-Holstein und beantragten 1952 den Lastenausgleich. Mitte 1960 wurde der Antrag bewilligt.

    Am 10.03.2020 habe ich die zwei Akten per E-Mail beantragt.
    Am 25.03.2020 sollte ich den Benutzungsantrag ausfüllen und mit einer Kopie meines Personalausweises zurücksenden. Sofort getan!
    Am 26.03.2020 erhielt ich eine Mail, dass das Prüfverfahren in Gang gesetzt wird.
    Am 25.08.2021 kam die Mail, dass die Akten nicht zugangsbeschränkt sind. Ich sollte auswählen, ob ich die Akten in Papierform oder digital erhalten möchte.
    Am 26.08.2021 bekam ich die Akten digital über BarchBox.
    Am 03.09.2021 lag die Rechnung von 30,68 € im Briefkasten.

    Zu meinem UrUropa waren es 104 Seiten und zu meiner UrUroma 52 Seiten.
    Es war eine Auflistung des landwirtschaftlichen Besitz (Äcker und Tiere) enthalten. Zudem wurden das Haus und die Scheunen grob beschrieben und es fanden sich Hinweise auf ihren Bundespersonalausweis und den Flüchtlingsausweis. Es waren leider keine Fotos und kein Grundriss enthalten.
    Insgesamt kann man die Akten des Lastenausgleich folgendermaßen vergleichen: Wir stellen einen Antrag in doppelter Ausführung, müssen noch ein Beiblatt oder unseren Personalausweis zusenden und bekommen dann einen detaillierten Bescheid und eine Rechnung.
    Abschließend bin ich zufrieden.

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  • Benjamin16
    antwortet
    Hallo Reiner,

    vielen Dank für die Details! Ja, das passt nicht in mein Budget

    Vielleicht schau ich mir die irgendwann mal in Bayreuth direkt an und schreib mir relevante Infos raus.

    LG Benjamin

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  • ReReBe
    antwortet
    Hallo Benjamin,

    die Auskunft des BA wird schon korrekt sein. Der Umfang einzelner Akten wird dabei sicher von der Art der Akte abhängig sein. Ich kann Dir zu zwei Fällen berichten:

    1) Akte aus dem Lastenausgleichsarchiv in Bayreuth, von der ich Kopien angefordert hatte: Umfang 101 Seiten, Gesamtkosten etwas über 50 €

    2) Akte aus dem Bundesarchiv (Sachakte, Übernahme in das Beamtenverhältnis, 1941), die ich selber im BA in Berlin-Lichterfelde eingesehen habe.
    Umfang 38 Seiten, selber fotografiert, keine Kosten.

    Du siehst, 100 - 300 Seiten pro Akte können durchaus möglich sein. Bei sechs Akten kommt da einiges zusammen (bei 6 x 200 = 1200 Seiten wären das bei 0,41 €/Seite fast 500 € reine Kopierkosten.

    Bei meinen beiden Akten war es dann so, dass eigentlich nur auf wenigen Seiten wirklich relevantes für meine Familienforschung enthalten war.

    Gruß
    Reiner

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  • Benjamin16
    antwortet
    Hallo zusammen,

    Ich hatte jetzt auch eine Rückmeldung zu einer Anfrage von Dezember 2019 (plus zwei weitere Anfragen in 2020 die jetzt in der Rückmeldung inkludiert waren).

    Es kam die Rückfrage ob ich die angefragten sechs Akten wirklich kopiert haben möchte, da dies hohe Kosten verursacht. Sie können mir zwar nicht genau sagen wie umfangreich meine angefragten Akten sind, aber im Durchschnitt sollen die Akten jeweils 100-300 Seiten haben

    Ist das korrekt? Hier gab es ja schon ein paar im Forum, welche die Akten erhalten haben. Wieviele Seiten waren das ungefähr?

    LG Benjamin

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  • Feldsalat
    antwortet
    Herrschaftszeiten, nun warte und warte und warte ich immer noch ... seit Februar 2020

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  • Balle
    antwortet
    Nach ziemlich genau zwei Jahren bekam ich eine Antwort:

    .......In der ermittelten Akte wird die Schadensfeststellung zu der von Ihnen bereits genannten Weberei ..... in Katscher festgehalten. Das Schadensfeststellungsverfahren schließt die gesamte Weberei ein. In der Akte sind deshalb Daten von weiteren Betroffenen (Miteigentümer und deren Erben) enthalten, die noch Schutzfristen nach dem Bundesarchivgesetz unterliegen. Eine Einsicht in die Akte ist daher nur eingeschränkt möglich.

    Eine Einsichtnahme erfordert daher die Beibringung von Einwilligungserklärungen oder Sterbenachweisen der Betroffenen...............

    Ich weiß ja nicht einmal wer das ist und wieviele, wie soll ich dann von denen Nachweise und Erklärungen beibringen.
    Dafür haben sie nun zwei Jahre gebraucht.
    Nein, ich habe mich nicht aufgeregt, ich habe mich freundlich bedankt und überlasse die weitere Recherche künftigen Generationen, die wollen ja auch noch was suchen.
    Dann sind die Schutzfristen wohl abgelaufen.
    Zwei Jahre umsonst gewartet.....

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