das Antragsformular enthält übliche Fragen zur Person des Antragstellers, u.a. aber auch nach Wohnsitzen zu verschiedenen Zeitpunkten. Aus meiner Sicht erhältst Du allenfalls Angaben zu Verwandten, wenn der Antrag von Ehefrau/ Nachkommen im Namen des Geschädigten gestellt wurde oder das geschädigte Gut möglicherweise nicht im Alleineigentum des Geschädigten stand, sondern in Beteiligung weiterer Mitglieder der Familie. Ich habe aber auch schon gelesen, dass jemand einen Lebenslauf in den Akten fand.
Ich konnte Akten einsehen, die 90 PDF-Seiten umfassten. Es war aber ein Antrag im Namen des Geschädigten, von zwei seiner Töchter gestellt. Über den Geschädigten, der als vermisst galt, musste erst eine Todeserklärung und der Erbschein für die Erbquote erlangt werden. Das bläht die Sache etwas auf, lieferte aber wertvolle Informationen. Allein die Formulare zum Antrag umfassten 8 Seiten Antrag zur Person und 5 Seiten Beiblatt zu Landwirtschaftschäden mit Liste über Gegenständen.
Zitat von Ilja_CH
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