Liebe Forenmitglieder,
es würde mich sehr interessieren, ob Väter von nicht ehelichen Kindern im
19. Jahrhundert unterhaltspflichtig waren bzw ob diese Kinder überhaupt einen Anspruch auf das väterliche Erbe hatten.
Meine Frage setzt voraus, dass die betreffenden Väter zu ihren nicht ehelichen Kindern standen (was wahrscheinlich das größte Problem war).
Danke im voraus für Eure Antworten
Liebe Grüße von
Lina
es würde mich sehr interessieren, ob Väter von nicht ehelichen Kindern im
19. Jahrhundert unterhaltspflichtig waren bzw ob diese Kinder überhaupt einen Anspruch auf das väterliche Erbe hatten.
Meine Frage setzt voraus, dass die betreffenden Väter zu ihren nicht ehelichen Kindern standen (was wahrscheinlich das größte Problem war).
Danke im voraus für Eure Antworten
Liebe Grüße von
Lina

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