Nicht eheliche Kinder im 19 Jahrhundert

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  • lina
    Benutzer
    • 12.04.2011
    • 25

    Nicht eheliche Kinder im 19 Jahrhundert

    Liebe Forenmitglieder,

    es würde mich sehr interessieren, ob Väter von nicht ehelichen Kindern im
    19. Jahrhundert unterhaltspflichtig waren bzw ob diese Kinder überhaupt einen Anspruch auf das väterliche Erbe hatten.
    Meine Frage setzt voraus, dass die betreffenden Väter zu ihren nicht ehelichen Kindern standen (was wahrscheinlich das größte Problem war).

    Danke im voraus für Eure Antworten

    Liebe Grüße von

    Lina
  • Horst3
    Erfahrener Benutzer
    • 05.02.2009
    • 323

    #2
    Hallo Lina,

    wenn der Geltungsbereich des "Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten" auf Deine Anfrage zutrifft, würde ich empfehlen dort nachzuschlagen. Du findest es unter den digitalisierten Google-Büchern (Zweiter Teil, Erster Band,
    Ausgabe von 1855, §1015 ff. "Von den rechtlichen Folgen des unehelichen Beischlafes".
    Von einem Anspruch auf das Erbe habe ich nichts finden können.

    MfG

    Kommentar

    • lina
      Benutzer
      • 12.04.2011
      • 25

      #3
      Klasse Horst 3,

      werde gleich mal googlen.


      Liebe Grüße

      Lina

      Kommentar

      • Karla
        • 23.06.2010
        • 1034

        #4
        Hallo Lina !
        Die Väter der unehelichen Kinder wurden zur Unterhaltspficht per Gericht
        gezwungen.
        Das habe ich mal in einem Bericht von 1850 gelesen.
        In meiner Familie gab es auch viele unehelichen Kinder.
        Die wurden sogar vom Pfarrer eigenhändig mit in die Familie des Vaters eingetragen.
        So habe ich es von meiner Familie Wieduwilt und Thrum aus Moßbach in meinen Unterlagen stehen.

        Kommentar

        • gudrun
          Erfahrener Benutzer
          • 30.01.2006
          • 3266

          #5
          Hallo,

          soviel ich weiß, gab es früher keinen Erbanspruch. Der Vater war ja mit dem Kind sogar nicht verwandt.
          Nicht immer bekam aber das Kind den Namen der Mutter, auch den Namen des Vaters konnte das Kind erhalten.
          Dadurch kann es vorkommen, daß man den Geburtseintrages des Kindes nicht findet.
          In meiner Ahnenliste habe ich beides. Das uneheliche Kind bekam den Namen der Mutter, aber auch das uneheliche Kind bekam den Namen des Vaters.
          Einmal hatte ich diesen Fall:
          Das Kind war bei der Geburt mit dem Namen der Mutter vermerkt, bei der Heirat des Kindes war der Geburtsname plötzlich der Name des Vaters, ohne daß die Eltern geheiratet hatten.

          Also, an ALLES denken.

          Viele Grüße
          Gudrun

          Kommentar

          • animei
            Erfahrener Benutzer
            • 15.11.2007
            • 9325

            #6
            Zitat von gudrun Beitrag anzeigen
            Das Kind war bei der Geburt mit dem Namen der Mutter vermerkt, bei der Heirat des Kindes war der Geburtsname plötzlich der Name des Vaters, ohne daß die Eltern geheiratet hatten.
            Genau den selben Fall hab ich auch.
            Gruß
            Anita

            Kommentar

            • lina
              Benutzer
              • 12.04.2011
              • 25

              #7
              Hallo,

              vielen Dank für Eure Antworten, die gute Tipps enthalten.

              Ich werde die Dokumente der Ahnen mal genauer unter die Lupe nehmen.

              Bis dahin,

              Lina

              Kommentar

              • Lauer1974

                #8
                Ich habe herausbekommen, das mein Vater unehelich geboren wurde. Ich habe in einer Urkunde stehen, das der Familiennamen einbenannt wurde. Also das die Frau den Mann dann später geheiratet hat. In dem Fall war mein Vater Walter Lauer unehelich geboren. Allerdings nicht mehr im 19. Jahrhundert. Wie war das dann dort in den 20er? Schwarzes Schaf in der Familie? Auf der Meldekarte stand auch drauf, das er zuerst Plate (also den Namen seiner Mutter hatte). Ich konnte damit auch erst nix richtig anfangen, aber demnach ist das doch so gewesen. Nur erzählt hat er mir es nie.

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                • gustl
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.08.2010
                  • 678

                  #9
                  Hallo,

                  also - von den unehelichen Kindern, von denen ich weiß, wußte seinerzeit jeder. Sie erhielten zwar offiziell den Namen der Mutter, wurden jedoch häufig mit dem Vatersnamen angesprochen. Sie waren zwar nicht erbberechtigt (das geht aus den Testamenten hervor, von denen auch noch einige existieren), wurden aber von den Vätern ganz anständig versorgt und wuchsen manchmal sogar im Vatershaus auf. Von anderen? Da weiß ich nichts ...

                  Lieben Gruß
                  Cornelia

                  Kommentar

                  • gudrun
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.01.2006
                    • 3266

                    #10
                    Hallo,

                    Dein Vater war ein voreheliches Kind. Das ist oft vorgekommen. Die Eltern hatten noch nicht die Möglichkeit zu Heiraten, das Kind bekam dann später den Namen des Vaters.
                    Ich habe bei mir den Fall, daß es 4 Kinder vorehelich gab, 3 dieser Kinder sind als Säuglinge gestorben, das 1. Kind wurde später für ehelich erklärt.
                    Wir wußten bei einer anderen Familie auch nicht, daß der Vater vorehelich geboren wurde. Wir bekamen keine Geburtsurkunde, weil wir nicht daran dachten, daß er noch unter dem Namen der Mutter im Buch steht. Wenn man nach dem allerweltsnamen Huber sucht, dann ist das leicht möglich.
                    Viele Grüße

                    Gudrun

                    Kommentar

                    • Carlton

                      #11
                      Zitat von Lauer1974 Beitrag anzeigen
                      Ich habe herausbekommen, das mein Vater unehelich geboren wurde. ......... Nur erzählt hat er mir es nie.
                      Hallo Barbara,

                      das hört sich an, als ob Du etwas Schlimmes entdeckt hättest! Ich habe in einem KB gesehen, dass in einem bestimmten Jahr 55% der geborenen Kinder unehelich waren!

                      Unsere Eltern mussten uns ja auch nicht alles erzählen. Wir haben ja nicht auf jede Informationen ein Recht. Außerdem kann es sein, dass er es selbst nicht gewusst hat.

                      Welche Familie erforschtst Du zurzeit? Die Deiner Adoptiveltern oder Deiner leiblichen Eltern?

                      Gruß
                      Ursula
                      Zuletzt geändert von Gast; 23.07.2011, 10:09.

                      Kommentar

                      • animei
                        Erfahrener Benutzer
                        • 15.11.2007
                        • 9325

                        #12
                        Zitat von Carlton Beitrag anzeigen
                        Unsere Eltern mussten uns ja auch nicht alles erzählen. Wir haben ja nicht auf jede Inforamationen ein Recht.
                        Stimmt. Aber nun kommen wir daher und decken mit unserer Forschung doch einiges auf. Schon irgendwie komisch.
                        Gruß
                        Anita

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                        • Lauer1974

                          #13
                          Hallo Ursula,

                          ich erforsche die zuerst von meinen Adoptiveltern. Von meinen leiblichen Eltern brauch ich von meiner Mutter noch nähere Angaben. Aber mit der einen Familie hab ich eh genug schon an der Backe.

                          Nö nur gewundert halt. Mittlerweile weiß ich das ja, das mein Vater unehelich geboren wurde, aber ich konnte erst mit einem Satz nichts anfangen, der dort in der Meldekarte vermerkt war.

                          Gruß Barbara

                          Kommentar

                          • Carlton

                            #14
                            Zitat von animei Beitrag anzeigen
                            Stimmt. Aber nun kommen wir daher und decken mit unserer Forschung doch einiges auf. Schon irgendwie komisch.
                            Schon, aber das meine ich nicht. Es hört sich in vielen Fällen nur immer so vorwurfsvoll an! Kannst Du mich verstehen?

                            Gruß
                            Ursula

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                            • Dominik
                              Erfahrener Benutzer
                              • 23.06.2011
                              • 1016

                              #15
                              hm...ich finde das ein wenig albern wie manche Leute sich über die nichtehelichkeit aufregen....das ist ein wenig so als würden wir von unseren Vorfahren erwarten das sie Standarts ausleben an die wir uns selber nicht halten...
                              Liebe Grüße

                              Dominik

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