Nicht eheliche Kinder im 19 Jahrhundert

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  • animei
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2007
    • 9328

    #31
    Ist denn die 1783 geborene Vorfahrin dieses Kind, mit dem die Mutter bei der Heirat schwanger war? Gut, dann kannst Du hier natürlich mit der weiteren Erforschung der Kaisers aufhören, musst aber nicht, das kann ja jeder für sich selber entscheiden. Wenn in der Ehe aber noch weitere Kinder geboren wurden, die dann ja zumindest Halbgeschwister Deiner Vorfahrin wären, und Du nicht nur Ahnen- sondern Familienforschung betreibst, wären die Kaisers ja wieder im Rennen.
    Zuletzt geändert von animei; 24.07.2011, 19:38.
    Gruß
    Anita

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    • gudrun
      Erfahrener Benutzer
      • 30.01.2006
      • 3266

      #32
      Hallo,

      was willst Du betreiben? Familienforschung oder Vorfahrenforschung? Bei beiden Fällen kannst Du ja die Mutterseite verfolgen. Hat das Kind noch Halbgeschwister, dann kommen diese Familien auch dazu.
      Sollte Dein Vorfahre der mit unbekannten Vater sein, dann geht es da wahrscheinlich nicht weiter, außer Du kannst den richtigen Vater noch feststellen.

      Viele Grüße
      Gudrun

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      • Juanita
        Erfahrener Benutzer
        • 22.03.2011
        • 1517

        #33
        Danke für die Denkanstöße!
        Ja , in 1. Linie mache ich Vorfahrenssuche, erfasse alle, soweit es möglich ist. Später kann ich mich dann entscheiden, bei welchen Vorfahren ich Familienforschung betreibe, wahrscheinlich bei Eltern + Großeltern.

        Juanita

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        • gudrun
          Erfahrener Benutzer
          • 30.01.2006
          • 3266

          #34
          Hallo Juanita,

          ich würde jetzt die Familienforschung machen und dann den Vorfahren widmen.
          Jetzt lebende Personen können Dir am besten helfen.
          In jeder Familie haben sich Familiengeschichten erhalten, die sehr interessant sein können.
          Also ran an die Großeltern, Cousinen und Cousars, Onkels und Tanten.
          Ich habe leider sehr viel nicht mehr erfragen können, weil die Leute für mich viel zu früh verstorben sind.

          Viel Glück
          wünscht
          Gudrun

          Kommentar

          • Juanita
            Erfahrener Benutzer
            • 22.03.2011
            • 1517

            #35
            Danke, Gudrun!

            Juanita

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            • Rainer Zufall
              Erfahrener Benutzer
              • 25.11.2009
              • 667

              #36
              Um noch einmal auf die Anfänge des Beitrags zurückzukommen,

              Zitat von gudrun Beitrag anzeigen
              Einmal hatte ich diesen Fall:
              Das Kind war bei der Geburt mit dem Namen der Mutter vermerkt, bei der Heirat des Kindes war der Geburtsname plötzlich der Name des Vaters, ohne daß die Eltern geheiratet hatten.
              Zitat von animei Beitrag anzeigen
              Genau den selben Fall hab ich auch.
              ähnliche Problemlage bei meinem Kandidaten (unehel. geb. 1790). Wenn das Kind aber später den Namen des Vaters führt, ohne daß die Eltern jemals wieder etwas miteinander zu tun hatten, heißt das dann, daß der Vater das Kind anerkannt haben muß, oder konnte das Kind den Namen auch so bekommen ?
              Viele Grüße
              Rainer


              suche alles aus Szalatnak / Ungarn

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              • gudrun
                Erfahrener Benutzer
                • 30.01.2006
                • 3266

                #37
                Hallo,

                ich glaube schon, daß der Vater das Kind anerkannt hat. Sonst würde der Name nicht auftauchen.
                Wenn die uneheliche Mutter den Namen des Vaters verschwiegen hat, dann taucht auch der Name nicht auf, weil unbekannt.

                Viele Grüße
                Gudrun

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                • Rainer Zufall
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.11.2009
                  • 667

                  #38
                  Es gab aber auch Fälle, in denen die Mutter jemanden zum Vater angegeben hat und dieser das Kind nicht anerkannte.

                  In meinem konkreten Fall hat der Vater gegen die Nennung seines Namens im Taufeintrag Einspruch eingelegt. Das Kind trägt trotzdem später den Namen des Vaters.
                  Viele Grüße
                  Rainer


                  suche alles aus Szalatnak / Ungarn

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                  • Mats
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2009
                    • 3419

                    #39
                    Vielleicht kam er später zur Vernunft und hat das Kind doch anerkannt.
                    Ich habe einige solcher Einträge in Kirchenbüchern gesehen, wo Väter auch von Kindern, die schon einige Jahre alt waren, die Vaterschaft anerkannten. Immer wurde anschließend der Zusatz geschrieben, daß das Kind ab sofort den FN des Vaters trägt.
                    Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                    der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                    also ist heute der richtige Tag
                    um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                    Dalai Lama

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                    • Rainer Zufall
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.11.2009
                      • 667

                      #40
                      Zitat von XJS Beitrag anzeigen
                      Vielleicht kam er später zur Vernunft und hat das Kind doch anerkannt.
                      Zitat von XJS Beitrag anzeigen
                      Immer wurde anschließend der Zusatz geschrieben, daß das Kind ab sofort den FN des Vaters trägt.
                      Diese Randbemerkung fehlt leider in meinem Fall. Ich weiß mittlerweile auch nicht mehr so recht, wo ich noch nachschauen könnte.
                      Viele Grüße
                      Rainer


                      suche alles aus Szalatnak / Ungarn

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                      • Mats
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2009
                        • 3419

                        #41
                        Nicht immer gibt es beim Taufeintrag einen Randvermerk dazu.
                        Oft wurde Jahre später in einem anderen Taufbuch extra eine halbe Seite dazu geschrieben. Manchmal habe ich solche Einträge auch zwischen Heiratseinträgen gesehen. In einem Fall (der Vater war ein Reisender) wurden gleich 3 Kinder anerkannt, das älteste war schon 10 Jahre alt.

                        Stecknadel im Heuhaufen also. Viel Glück bei der Suche.
                        Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                        der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                        also ist heute der richtige Tag
                        um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                        Dalai Lama

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                        • Skymasker
                          Benutzer
                          • 19.05.2011
                          • 26

                          #42
                          Mal so am Rande angemerkt. Wenn ein Kind unehelich zur Welt kam, heißt das lediglich das die Eltern nicht zuvor geheiratet haben. Nicht aber, dass die Mutter gar zu unzüchtig war.
                          Es war nicht gerade unüblich, dass beispielsweise der Gutsherr darüber zu befinden hatte ob sein Knecht / Magd / Tagelöhner oder sonst ein Angestellter heiraten durfte oder nicht.
                          Häufig war die Ehe auch vom Einverständnis des Herren abhängig. Jedenfalls auf dem "platten Lande".
                          Wenn dieses erstmal nicht vorlag, führten die Partner wohl oder übel eine lockere Beziehung.
                          FN Ehrhardt / Erhardt (Vorpommern, Pommern, Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen)
                          FN Baum (Mecklenburg-Vorpommern)

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                          • gabyde
                            Erfahrener Benutzer
                            • 24.12.2010
                            • 501

                            #43
                            Ich habe hier auch einen interessanten Fall, und zwar einen Dragonerhauptmann, der im Regiment des Herrn von Bülow gedient hat. Er hatte zwei uneheliche Kinder mit einer *deutlich* jüngeren Frau und hat diese erst auf dem Sterbebett geheiratet (vermutlich um sie nicht "in Unehren" zu hinterlassen).
                            Zu dem Herrn von Bülow habe ich folgendes Zitat gefunden:
                            "B. scheint ein bitterböser Gegner des Heirathens gewesen zu sein; denn beim Ausmarsch in den Krieg 1778 waren gleich ihm sämmtliche 73 Officiere seines Dragonerregiments (Bayreuth) unbeweibt."

                            Ich möchte jetzt mal kühn behaupten, daß hier vielleicht auch Zwang vorlag...
                            Vermutlich blieb also deshalb "mein" Offizier bis zum letzten Tage (er ist noch am Hochzeitstag gestorben) "unbeweibt".
                            Litauen: NASSUT / BATRAM - Liebenscheid/LDK: BRANDENBURGER - Wagenfeld: CORDING - Sonnborn: MOEBBECK / ZIELES - Sprockhövel: NIEDERSTE BERG / DOTBRUCH - Lintorf/Angermund: HUCKLENBRUCH / RASPEL - Motzlar: FÜRST / DERWORT - Sauerland: WORM / NAGEL - Italien (Provinz Belluno): MARES
                            http://www.alteltern.de/
                            http://www.ahnekdoten.de/

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                            • Jürgen P.
                              Erfahrener Benutzer
                              • 07.03.2010
                              • 1071

                              #44
                              Zwang bei den von Bülow´s ? ... ach was! Kann ich mir nicht vorstellen.
                              Ein Familienmitglied der von Bülow´s, Bernhard Victor Christoph-Carl von Bülow, kurz Vicco von Bülow), hat das mal auf den Punkt gebracht: "Frauen und Männer passen einfach nicht zueinander!"
                              "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

                              Kommentar

                              • gabyde
                                Erfahrener Benutzer
                                • 24.12.2010
                                • 501

                                #45
                                Ich denke mal, daß es für einen Offizier grundsätzlich problematisch war, (zumindest offiziell) eine Familie zu haben. Inwieweit die Einstellung des Stabschefs da mit reingespielt hat, möchte ich mal dahingestellt lassen, aber sie mag bestimmt nicht zur Familiengründung motiviert haben...
                                Litauen: NASSUT / BATRAM - Liebenscheid/LDK: BRANDENBURGER - Wagenfeld: CORDING - Sonnborn: MOEBBECK / ZIELES - Sprockhövel: NIEDERSTE BERG / DOTBRUCH - Lintorf/Angermund: HUCKLENBRUCH / RASPEL - Motzlar: FÜRST / DERWORT - Sauerland: WORM / NAGEL - Italien (Provinz Belluno): MARES
                                http://www.alteltern.de/
                                http://www.ahnekdoten.de/

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