Hallo Ingrid,
zuerst einmal mußt Du heraus bekommen, ob er tatsächlich dort im Ort gestorben ist, oder für tot erklärt wurde.
Für Gestorbene gibt es eine Sterbeurkunde, für tot erklärt wurde man durch ein Gericht. Im Falle einer Todeserklärung wurde der Ort des Gerichts als Ort eingetragen.
Viele Grüße
Dirk
www.genealogie-peters.de
zuerst einmal mußt Du heraus bekommen, ob er tatsächlich dort im Ort gestorben ist, oder für tot erklärt wurde.
Für Gestorbene gibt es eine Sterbeurkunde, für tot erklärt wurde man durch ein Gericht. Im Falle einer Todeserklärung wurde der Ort des Gerichts als Ort eingetragen.
Viele Grüße
Dirk
www.genealogie-peters.de
Kommentar