Guten Abend,
ich habe nochmal eine Grundsätzliche Frage zu Eheschliessungen.
Eine Ahnin mit dem seltenen Vornahmen Ilsabein heiratet 1723 in Ostwestfalen. Nach meinem Kenntnisstandwar man früher ja erst mit 21Jahren volljährig.Unter den vorhandenen Taufen vor 1702war keine Ilsabein zu finden. Allerdings in Jahre 1707. Dieses hiesse, dass das Mädel mit schlappen 16 Jahren heiratete.
Kann das sein?
Ist so was nicht häufig, aber immer mal wieder vorgekommen?
Geschah das nur, wenn das Mädchen schwanger war, oder auch aus anderen Gründen?
Freue mich über ähnliche Vorfälle.
Vielen Dank für Rat!
VG Christian
VG Christian
ich habe nochmal eine Grundsätzliche Frage zu Eheschliessungen.
Eine Ahnin mit dem seltenen Vornahmen Ilsabein heiratet 1723 in Ostwestfalen. Nach meinem Kenntnisstandwar man früher ja erst mit 21Jahren volljährig.Unter den vorhandenen Taufen vor 1702war keine Ilsabein zu finden. Allerdings in Jahre 1707. Dieses hiesse, dass das Mädel mit schlappen 16 Jahren heiratete.
Kann das sein?
Ist so was nicht häufig, aber immer mal wieder vorgekommen?
Geschah das nur, wenn das Mädchen schwanger war, oder auch aus anderen Gründen?
Freue mich über ähnliche Vorfälle.
Vielen Dank für Rat!
VG Christian
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