Ich kann das nur für den Kanton Bern beantworten, aber die Gesetze sind ja ähnlich: 1. müssen die Grosseltern einwilligen oder verstorben sein (beides musst du schriftlich nachweisen / einreichen); 2. werden bei einer Scheidung wahrscheinlich auch ihre Kinder genannt sein, und diese Informationen unterliegen ebenfalls dem Datenschutz. Die Kinder müssten dann auch einwilligen oder zumindest nicht dagegen sein.
Frag doch einfach nochmal und sende die Todesurkunden oä deiner Grosseltern mit.
Zum Datenschutz übrigens: es gibt Daten und es gibt besonders schützenswerte Daten (gemäss Datenschutzgesetz). Normale Daten, u.a. solche die heutzutage automatisch oder manuell im Internet erfasst werden, unterliegen der DSGVO. Diese Rechte gelten nicht mehr nach dem Tod.
Besonders schützenswerte Daten sind solche über religiöse und politische Ansichten, Rassenzugehörigkeit [sic], Gesundheit etc. Diese Daten sind auch nach dem Tod schützenswert.
Frag doch einfach nochmal und sende die Todesurkunden oä deiner Grosseltern mit.
Zum Datenschutz übrigens: es gibt Daten und es gibt besonders schützenswerte Daten (gemäss Datenschutzgesetz). Normale Daten, u.a. solche die heutzutage automatisch oder manuell im Internet erfasst werden, unterliegen der DSGVO. Diese Rechte gelten nicht mehr nach dem Tod.
Besonders schützenswerte Daten sind solche über religiöse und politische Ansichten, Rassenzugehörigkeit [sic], Gesundheit etc. Diese Daten sind auch nach dem Tod schützenswert.

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