Gerne. Aus den AGB:
5.1. Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen, [...]
c) die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte und Datenbanken über die von Archion angebotenen Funktionen hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen, ohne dass ihm vom Anbieter die dafür erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
5.2. Der Anbieter behält sich vor, gegen Nutzer, die gegen die bezeichneten Allgemeinen Pflichten verstoßen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere diese Nutzer von der weiteren Nutzung von Archion auszuschließen.
Ja, wenn einem egal ist, was man vertraglich unterschrieben hat...
5.1. Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen, [...]
c) die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte und Datenbanken über die von Archion angebotenen Funktionen hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen, ohne dass ihm vom Anbieter die dafür erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
5.2. Der Anbieter behält sich vor, gegen Nutzer, die gegen die bezeichneten Allgemeinen Pflichten verstoßen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere diese Nutzer von der weiteren Nutzung von Archion auszuschließen.
Ja, wenn einem egal ist, was man vertraglich unterschrieben hat...



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