Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1920-1939
Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Wien
Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: nein
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken): nein
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Guten Abend!
In einem Meldezettel aus dem Jahr 1920 ist bei meiner Urgroßmutter als Familienstand "verheiratet" angegeben.
Im Meldezettel von 1924 steht nun als Familienstand "geschieden"
Im Trauungsbuch ist die Scheidung vermerkt:
Die hier verzeichnete Ehe wurde lt. B. [eschluß] des
Wiener Magistrats At. v. 17. VII. 39
Zl. 39465 geschieden
Wiener Magistrats At. v. 17. VII. 39
Zl. 39465 geschieden
Wie ist dann der obige (nachweisliche) Verlauf zu interpretieren?
Kann es sein, dass sich meine Urgroßmutter in den 1920ern "nur" als "geschieden" angesehen hat? Erst 1938 wurde die Ehe rechtlich quasi offiziell, so dass auch erst 1939 die Scheidung rechtlich durchgeführt wurde bzw. werden konnte.
Ist so eine Interpretation zulässig?
Vielen Dank!
Gruß
Thomas
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