Zitat von debert
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irgendwas (oder mehreres) geht hier durcheinander!
Vor dem Jahr, in dem zum ersten mal ein B im Adressbuch auftaucht hat er das Bürgerrecht erworben. Wie lange vorher ist unklar, oft aber ein bis zwei Jahre vorher.
Es gibt
- Polizeimeldebücher
- Bürgerbücher
- Wählerlisten
- Bürgerverzeichnisse
In den Wählerlisten und Bürgerverzeichnissen müsste er NACH dem Erwerb des Bürgerrechtes immer wieder auftauchen. In diesen Verzeichnissen gibt es auch die von Dir angesprochene Unterscheidung nach ansässigen und nichtansässigen, die nichtansässigen dürften auch keine Chemnitzer Adresse gehabt haben (das waren z.B. Händler, die auf dem Markt ihre Waren anbieten wollten).
In den Bürgerbüchern taucht er genau einmal auf, nämlich beim Erwerb des Bürgerrechtes.
Also poste doch mal die Informationen, die Du inzwischen hast - dann werden wir den Knäuel schon entwirren ...
Paulchen
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