Ehry - Morschhäuser
Den minderjährigen Kindern
Martin und Maria Elisabeth EHRY in St. Johann a./Saar
habe ich auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 12. Juli 1867 die Führung des Familiennamens MORSCHHÄUSER gestattet.
Dies wird hierdurch unter Hinweis auf Titel 2 des Gesetzes über die Vornamen und Namensänderungen vom 1. April 1803 zur allgemeinen Kenntniß gebracht .
Trier den 13. Dezember 1899.
Der Regierungs - Präsident .
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1899
Den minderjährigen Kindern
Martin und Maria Elisabeth EHRY in St. Johann a./Saar
habe ich auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 12. Juli 1867 die Führung des Familiennamens MORSCHHÄUSER gestattet.
Dies wird hierdurch unter Hinweis auf Titel 2 des Gesetzes über die Vornamen und Namensänderungen vom 1. April 1803 zur allgemeinen Kenntniß gebracht .
Trier den 13. Dezember 1899.
Der Regierungs - Präsident .
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1899

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