Änderung von Familiennamen

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  • itau
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    Änderung von Familiennamen

    Den nachgenannten :
    1) dem Lehrer Johann Loch zu Nalbach , Kreis Saarlouis
    2) dem Lehrer Conrad Loch zu Diefflen , Kreis Saarlouis
    3) dem Lehrer Wilhelm Loch zu Differten , Kreis Saarlouis
    4) dem Lehrer Kaspar Loch zu Bitsch in Lothringen
    5) der gewerbslosen Franziska Loch zu Falkenberg in Lothringen
    6) dem Kandidaten der Theologie Jakob Loch im Pristerseminar zu Metz

    sowie den Ehefrauen und Kindern der unter 1 - 3 aufgeführten Personen habe ich auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 12. Juli 1867 die Führung des Familiennamens " Hoffmann " gestattet.

    Trier den 19. Juni 1899
    Der Regierungs - Präsident .
     
    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1899
  • Schorsch
    Erfahrener Benutzer
    • 13.07.2007
    • 983

    #2
    Hallo Irene,

    ich frage mich ,warum wurde der Name geändert? Hast Du eine Ahnung?
    Liebe Grüße
    Brigitte

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    • animei
      Erfahrener Benutzer
      • 15.11.2007
      • 9335

      #3
      Als ich hier las, dass die meisten Lehrer von Beruf waren, erinnerte ich mich an einen Fall, der mir vor vielen Jahren von einer Bekannten erzählt wurde und nur etwa 40-50 Jahre zurückliegt. Der Neffe der Bekannten war auch Lehrer, hieß Schwenzle und nahm, um von den Schülern nicht gehänselt zu werden, den FN seiner Mutter an.
      Möglicherweise war das auch bei den obigen Fällen der Grund.
      Gruß
      Anita

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      • itau

        #4
        Guten Morgen Brigitte ,

        die Gründe sind mir nicht bekannt .

        Bei den Linksrheinischen Juden gab es ein Kaiserl. Dekret von 1808 , sich neue Familiennamen zu suchen.

        Bei den mir schon bekannten Namensänderungen nahm der Ehemann den Namen der Ehefrau an . Die Kinder den Namen der Mutter.

        Auffallend ist , das viele minderjährige Kinder ihren Familiennamen ändern.

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        • itau

          #5
          Des Königs Majestät haben auf das Gesuch des Commerzienrath SCHMIDBORN und seiner Frau aus Saarbrücken , dem


          Georg Gustav Adolph Becker , den Namen Schmidborn ,

          mittels Allerhöchster Cabinets - Ordre vom 28. Dezember v. J. beizulegen geruht,
          was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

          Coblenz den 26. April 1843.

          Der Ober - Präsident der Rheinprovinz.
          A. A. v. MASSENBACH.

          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1843

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          • itau

            #6
            Dem

            Karl Franz Theodor Dietrich in St. Johann

            habe ich auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 12. Juli 1867 die Führung des Familiennamens

            Baumann gestattet.

            Dies wird hierdurch unter Hinweis auf Titel 2 des Gesetzes über die Vornamen und Namensänderungen vom 1. April 1803 zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

            Trier den 11. Juli 1900.

            Der Regierungs - Präsident.

            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1900

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            • itau

              #7
              Der minderjährigen

              Anna Maria Leßmeister in Neunkirchen , Kreis Ottweiler ,

              habe ich auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 12. Juli 1867 die Führung des Familiennamens "Wüst " gestattet.

              Dies wird hierdurch unter Hinweis auf Titel 2 des Gesetzes über die Vornamen und Namensänderungen vom 1. April 1803 zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

              Trier den 10. Mai 1899.

              Der Regierungs - Präsident .

              Amtsblatt Trier 1899

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              • itau

                #8
                Der minderjährigen

                Zimmer Helena zu Bergen , Kreis Merzig , * zu Britten am 7. Oktober 1894 habe ich auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 12. Juli 1867 die Führung des Familiennamens " Engel " gestattet.

                Dieses wird hierdurch unter Hinweis auf Titel 2 des Gesetzes vom 1. April 1803 über die Vornamen und Namensänderungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

                Trier den 12. Februar 1899.

                Der Regierungs - Präsident.

                Amtsblatt Trier 1899

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                • itau

                  #9
                  Der minderjährigen Katharina Junker in Neunkirchen , Kreis Ottweiler ,

                  habe ich auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 12. Juli 1867 die Führung des Familiennamens " Lieblang " gestattet.

                  Dies wird hierdurch unter Hinweis auf Titel 2 des Gesetzes über die Vornamen und Namensänderungen vom 1. April 1803 zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

                  Trier den 28. März 1899.
                  Der Regierungs - Präsident.
                   
                  Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1899 . Nr. I. 6589

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                  • itau

                    #10
                    Dem Kutscher Wilhelm Wolpers genannt Metz in Kleinblittersdorf , Kreis Saarbrücken und dessen Ehefrau Anna Margaretha * Jung , sowie ihren 2 Kindern Wilhelm , Heinrich Balthasar Christoph und Helene Margarethe
                    habe ich auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 12. Juli 1867 die Führung des Familiennamens " Metz " gestattet.


                    Trier den 10. Juni 1899.
                    Der Regierungs - Präsident.
                     
                    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1899 . Nr. I. 12258

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                    • itau

                      #11
                      Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 12. Juli 1887 habe ich der minderjährigen Anna Magdalena Lehnen zu Wadern im Kreise Merzig die Führung des Familiennamens Nelles gestattet ,

                      nachdem seitens des Königlichen Amtsgerichts zu Wadern als Vormundschaftsgericht , Bedenken hiergegen nicht erhoben worden sind.
                      Dies wird in Gemäßheit des Gesetzes vom 1. April 1803 über Vornamen und Namenswechsel hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

                      Trier den 29. Dezember 1893
                      Der Regierungs - Präsident
                       
                      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1894 ( Nr. I. 26375 )

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                      • itau

                        #12
                        Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 12. Juli 1867 habe ich dem minderjährigen
                        Peter Jakob Diversi zu Illingen
                        die Führung des Familiennamens Eckstein gestattet,

                        nachdem seitens des Königlichen Amtsgerichts Ottweiler Bedenken hiergegen nicht erhoben worden sind.

                        Dies wird in Gemäßheit des Gesetzes vom 1. April 1803 über Vornamen und Namenswechsel hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht .

                        Trier den 29. April 1894.
                        Der Regierungs - Präsident .

                        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1894 ( Nr. I. 8285 )

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                        • itau

                          #13
                          Eichhorn - Laut

                          Der geschiedenen Ehefrau des
                          Schuhmachers Heinrich Eichhorn in Illingen

                          habe ich auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 12. Juli 1867 die Führung des
                          Familiennamens Laut gestattet.


                          Dies wird hierdurch unter Hinweis auf Titel 2 des Gesetzes über die Vornamen und Namensänderungen vom 1. April 1803 zur allgemeinen Kenntniß gebracht .

                          Trier den 17. Dezember 1899.
                          Der Regierungs - Präsident .

                          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1899 ( I. 28188 )

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                          • itau

                            #14
                            Puhl - schmitt

                            Dem minderjährigen Karl Puhl zu Malstatt - Burbach , Kreis Saarbrücken ,

                            habe ich auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 12. Juli 1867 die Führung des Familiennamens Schmitt gestattet.

                            Dies wird hierdurch unter Hinweis auf Titel 2 des Gesetzes über die Vornamen und Namensänderungen vom 1. April 1803 zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

                            Trier den 14. Januar 1898
                            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1898

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                            • itau

                              #15
                              BRAUN - RUBY aus Alsfassen

                              Dem minderjährigen Otto Braun zu Alsfassen , Kreis St. Wendel ,

                              habe ich auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 12. Juli 1867 die Führung des Familiennamens Ruby gestattet.

                              Dies wird hierdurch unter Hinweis auf Titel 2 des Gesetzes über die Vornamen und Namensänderungen vom 1. April 1803 zur allgemeinen Kenntniß gebracht .


                              Trier den 20. Januar 1898
                              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1898

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