Abwesenheits - Erklärung HOLLBACH aus Tawern
Auf den Antrag des Johann Söster , Ackerer wohnhaft zu " Tavern " in seiner Eigenschaft als Vormund seines Sohnes gleichen Namens , ist vom Königl. Landgericht zu Trier i.d. öffentl. Sitzung des 1. Senats vom 13. Nov. 1822 , Behufs der Abwesenheitserklärung des Michael Hollbach * aus " Tavern " , Sohn des Philipp Hollbach u.d. Anna Maria Jaagen , Bruder der verlebten Helena Hollbach , Ehefrau des Provokanten , * 1. August 1791 , der nach einem Atteste des Königl. Franz. Kriegs - Ministerii vom 19. Februar d. J. als Conscribirter am 15. Mai 1811 in Französische Kriegsdienste trat , dem 56. Linien Regt. einverleibt wurde , und nach diesem Atteste in dem Kriege des Jahres 1812 gegen Rußland für todt oder gefangen geglaubt wird, auch die Seinigen ohne Nachricht von sich gelassen hat , der Zeugenbeweis verordnet , und mit Abhaltung desselben der Herr Landgerichts - Präsident BIRCK beauftragt worden .
Es werden daher alle , welche im Stande sind , über Leben , Aufenthalt oder Tod des gedachten Michael HOLLBACH Auskunft zu geben , aufgefordert , dieses hierhin gelangen zu lassen.
Köln den 9. April 1823
Der Geheime Oberrevissions - Rath , Erster General - Advokat BOELLING
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1823
Auf den Antrag des Johann Söster , Ackerer wohnhaft zu " Tavern " in seiner Eigenschaft als Vormund seines Sohnes gleichen Namens , ist vom Königl. Landgericht zu Trier i.d. öffentl. Sitzung des 1. Senats vom 13. Nov. 1822 , Behufs der Abwesenheitserklärung des Michael Hollbach * aus " Tavern " , Sohn des Philipp Hollbach u.d. Anna Maria Jaagen , Bruder der verlebten Helena Hollbach , Ehefrau des Provokanten , * 1. August 1791 , der nach einem Atteste des Königl. Franz. Kriegs - Ministerii vom 19. Februar d. J. als Conscribirter am 15. Mai 1811 in Französische Kriegsdienste trat , dem 56. Linien Regt. einverleibt wurde , und nach diesem Atteste in dem Kriege des Jahres 1812 gegen Rußland für todt oder gefangen geglaubt wird, auch die Seinigen ohne Nachricht von sich gelassen hat , der Zeugenbeweis verordnet , und mit Abhaltung desselben der Herr Landgerichts - Präsident BIRCK beauftragt worden .
Es werden daher alle , welche im Stande sind , über Leben , Aufenthalt oder Tod des gedachten Michael HOLLBACH Auskunft zu geben , aufgefordert , dieses hierhin gelangen zu lassen.
Köln den 9. April 1823
Der Geheime Oberrevissions - Rath , Erster General - Advokat BOELLING
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1823
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