WEILER aus Eisenschmitt
Die Fabrikarbeiter Jakob und Josef Weiler,
Söhne des zu Eisenschmitt verlebten Holzhauers Peter Weiler,
ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, oder deren Erben, werden aufgefordert, einen ihnen an dem im Artikel 369 der Mutterrolle Bann Eisenschmitt für Weiler Johann zu Eisenschmitt eingetragenen Parzelle und der im Artikel 18 des gleichen Bannes für Bischof Elisabeth Erben zu Eisenschmitt eingetragenen Parzelle zustehenden Eigentumsanspruch bis spätestens zum 1. Dezember 1899, der unterzeichneten Stelle anzumelden widrigenfalls die Anlegung der Parzellen im Grundbuche ohne Rücksicht auf ihre Ansprüche erfolgt.
Wittlich, den 17. Oktober 1899
Königliches Amtsgericht II.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1899
Die Fabrikarbeiter Jakob und Josef Weiler,
Söhne des zu Eisenschmitt verlebten Holzhauers Peter Weiler,
ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, oder deren Erben, werden aufgefordert, einen ihnen an dem im Artikel 369 der Mutterrolle Bann Eisenschmitt für Weiler Johann zu Eisenschmitt eingetragenen Parzelle und der im Artikel 18 des gleichen Bannes für Bischof Elisabeth Erben zu Eisenschmitt eingetragenen Parzelle zustehenden Eigentumsanspruch bis spätestens zum 1. Dezember 1899, der unterzeichneten Stelle anzumelden widrigenfalls die Anlegung der Parzellen im Grundbuche ohne Rücksicht auf ihre Ansprüche erfolgt.
Wittlich, den 17. Oktober 1899
Königliches Amtsgericht II.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1899
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