Abwesenheit STIENEN
In Gefolge des Art. 116 und 118 des Civil - Gesetzbuchs , und vermöge der von des Herrn Justiz - Ministers - Excellenz dem Königl. Prokurator verliehenen Befugniß , wird hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht :
das auf Antrag der Geschwister :
Joseph Stienen , Ackersmann
Heinrich Stienen , Taglöhner zu Walbeck ,
Johann Stienen Taglöhner zu Wetten
Hermann Stienen , Taglöhner zu Herongen
Anton Stienen , Taglöhner
und
Allegonde Stienen Ehefrau Heinrich Lehnen , Weber , beide zu Straelen wohnhaft, bei dem Königl. Landgerichte zu Cleve unter dem 22. Februar l. J. ein präparatorisches Urteil ergangen ist , wonach zur Bekundung der Abwesenheit des Matthias Stienen , welcher im Jahre 1808 als Stellvertreter des Ackerers Mathias Waerdt in französische Dienste getreten ist , ein Zeugenverhör contradiktorisch mit der Staatsvehörde vorgenommen werden soll.
Köln den 25. März 1820
Der Geheime Ober - Revisionsrath und Erster General - Advokat BÖLLING
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1820
In Gefolge des Art. 116 und 118 des Civil - Gesetzbuchs , und vermöge der von des Herrn Justiz - Ministers - Excellenz dem Königl. Prokurator verliehenen Befugniß , wird hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht :
das auf Antrag der Geschwister :
Joseph Stienen , Ackersmann
Heinrich Stienen , Taglöhner zu Walbeck ,
Johann Stienen Taglöhner zu Wetten
Hermann Stienen , Taglöhner zu Herongen
Anton Stienen , Taglöhner
und
Allegonde Stienen Ehefrau Heinrich Lehnen , Weber , beide zu Straelen wohnhaft, bei dem Königl. Landgerichte zu Cleve unter dem 22. Februar l. J. ein präparatorisches Urteil ergangen ist , wonach zur Bekundung der Abwesenheit des Matthias Stienen , welcher im Jahre 1808 als Stellvertreter des Ackerers Mathias Waerdt in französische Dienste getreten ist , ein Zeugenverhör contradiktorisch mit der Staatsvehörde vorgenommen werden soll.
Köln den 25. März 1820
Der Geheime Ober - Revisionsrath und Erster General - Advokat BÖLLING
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1820
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