Rechtskräftig gewordene Urtheile

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  • Konni
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    • 19.08.2008
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    #31
    Düsseldorfer Amtsblatt 1857

    Durch Urtheil der Zucht-Polizei-Kammer erster Instanz des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 1. April 1857 wurde Johann Wilhelm Stursberg, 51 Jahre alt, Tuchfabrikant, geboren und wohnend zu Lennep, für überführt erklärt, im vorigen Jahre seinen Arbeiter Becker statt in baarem Gelde theilweise in Waaren bezahlt zu haben und deßwegen in eine Geldbuße von zwanzig Thalern, und im Unvermögensfalle statt derselben zu einer Gefängnißstrafe von einer Woche, sowie in die Kosten verurtheilt.

    Elberfeld den 17. April 1857
    Der Ober-Prokurator: Scriba

    Durch Urtheil der Zucht-Polizei-Kammer erster Instanz des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 1. April 1857 wurde Franz Wilhelm Hölzer, 35 Jahre alt, Tuchfabrikant, geboren und wohnend in Lennep, für überführt erklärt, im Laufe der letzten Zeit seinen Arbeitern Waaren creditirt zu haben und deßwegen in eine Geldbuße von fünf Thalern, oder im Unvermögensfalle statt derselben zu einer Gefängnißstrafe von zwei Tagen, sowie in die Kosten verurtheilt.

    Elberfeld den 17. April 1857
    Der Ober-Prokurator: Scriba

    Durch Urtheil des Königl. Rheinischen Appellationsgerichtshofes zu Köln vom 31. Juli 1857 ist der Notar Carl Born zu Kreuznach, wegen Verwendung fremder Gelder in eigenem Nutzen zu einer einmonatlichen Suspension vom Amte verurtheilt worden, welche Strafe am 15. d. M. zu laufen begonnen hat.

    Coblenz den 17. August 1857
    Der Königl. Ober-Prokurator
    Für denselben, der Königl. Staats-Prokurator: Schnegans

    Durch rechtskräftige Erkenntniß der Disciplinarkammer des Königl. Landgerichts zu Trier vom 26 August ist der Gerichtsvollzieher Angres, früher zu Manderscheid, dermalen zu Ottweiler, wegen frustratorischer Aktenhäufung zu einer Suspension von 14 Tagen verurtheilt worden, welche mit dem 8. September zu Ende läuft.

    Trier den 31. August 1857
    Der Königl. Ober-Prokurator: Holleben

    Durch Urtheil der Zucht-Polizei-Kammer erster Instanz des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 7. Oktober 1857, wurde Richard Schürmann, 35 Jahre alt, Kaufmann und Tuchfabrikant, zu Lennep geboren und wohnend, früher noch nicht bestraft, überführt erklärt: in den letzten drei Jahren zu Lennep mehreren mit Anfertigung der Fabrikate für ihn beschäftigten Arbeitern, Waaren creditirt zu haben, und deßwegen zu einer Geldbuße von fünfzehn Thalern oder im Unvermögensfalle statt derselben zu einer Gefängnißstrafe von fünf Tagen, sowie in die Kosten verurtheilt.

    Elberfeld den 20. Oktober 1857
    Für die Richtigkeit dieses Auszuges,
    unter Bescheinigung der Rechtskraft, der Landgerichts-Sekretair: Borchert

    Durch rechtskräftiges Urtheil der Disciplinarkammer des hiesigen Königl. Landgerichts vom 14. Oktober ist der Gerichtsvollzieher Kruse zu Uerdingen wegen Verletzung seiner Amtspflichten zur Strafe der Suspension vom Amte für die Dauer eines Monats verurtheilt worden, welches der gesetzlichen Vorschrift gemäß hiermit bekannt gemacht wird.

    Düsseldorf den 2. Dezember 1857
    Der Ober-Prokurator: v. Ammon
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      • 19.08.2008
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      #32
      Düsseldorfer Amtsblatt IV. Quartal 1851

      18. September 1851
      a) Baum, Wilhelm, 30 Jahre, geb. in Crefeld
      b) Heß, Jacob, 31 Jahre, Landwehrmann I. Aufgebots, geb. zu Münstermaifeld;
      beide Seidenweber, wohnhaft in Crefeld
      wegen Diebst. mittelst inneren Einbruchs in einem besohnten Hause resp. wissentliche Verhehlung von Seiten des zweiten Angeklagten,
      vier Jahre Zuchthausstrafe gegen Baum; zwei Jahre Zuchthausstrafe gegen Heß, mit Versetzung des Letzteren in die zweite Klasse des Soldatenstandes unter Aberkennung des National-Militair-Abzeichens; Stellung beider Angeklagten unter Polizeiaufsicht für fünf Jahre; Rückgabe der gestohlenen Gegenstände

      9. Dezember 1851
      Wirtz, Gottfried, 30 Jahre, Pferdeknecht, geb. zu Titz, wohnhaft zu Kreienberg, wegen gewaltsamen Angriff auf die Schamhaftigkeit, Zuchthausstrafe von zwei Jahren

      11. Dezember 1851
      Schnitzler, Heinrich, 25 Jahre, Conditor, geb. zu Flamersheim, Kreis Rheinbach, wohnh. in Cöln, wegen einfachem Diebstahl und Diebstahl mittelst Erbrechnung, Zuchthausstrafe von zwei und einem halben Jahre, Stellung unter Polizeiaufsicht für fünf Jahre, Rückgabe der gestohlenen Gegenstände

      11. Dezember 1851
      Windhausen, Franz, 28 Jahre, Weber, geb. und wohnh. in Düsseldorf, wegen Diebstahl in einem Wirthshause, Zuchthausstrafe von zwei Jahren, Stellung unter Polizeiaufsicht für 10 Jahre, Rückgabe der gestohlenen Gegenstände

      20. Dezember 1851
      Wesseler, Anton, 30 Jahre, Tagelöhner, geb. zu Salzkotten im Kreise Büren, wohnh. in Gerresheim, Trainsoldat, wegen Diebstahl mittelst Einbruches und Einsteigens, Ausstoßung aus dem Soldatenstande, Zuchthausstrafe von fünf Jahren, Stellung unter Polizeiaufsicht für zehn Jahre, Rückgabe der gestohlenen Gegenstände

      22. Dezember 1851
      Frohnhoff, Johann, 26 Jahre, Tagelöhner, geb. zu Lintorf, wohnh. zu Buterkamp, wegen vorsätzlicher Brandstiftung, Zuchthausstrafe von zwei Jahren, Stellung unter Polizeiaufsticht für gleiche Dauer

      23. Dezember 1851
      Müller, Joseph, 40 Jahre, Anstreicher, geb. und wohnh. zu Düsseldorf, wegen nächtlichem Diebstahl mit Einsteigen, Zuchthausstrafe von sechs Jahren, Stellung unter Polizeiaufsticht für zehn Jahre, Rückgabe der gestohlenen Gegenstände

      31. Dezember 1851
      a) Clus, Fried. Wilhelm, 28 Jahre, ohne Gewerbe, geb. zu Elsen, wohnh. zu Wevelinghoven, wegen wegen Fälschung und Verleitung zum falschen Zeugnisse
      b) Schmitz, Caspar, 65 Jahre, Senffabrikant, geb. zu Gohr, wohnh. zu Neuß
      c) Kühnen, Johann, 48 Jahre, Buchbinder, geb. zu Wickerath, wohnh. zu Wevelinghoven, wegen falschem Zeugniß
      Sechs Jahre Zuchthausstrafe gegen Clus, mit einer Geldbuße von einhundert Thalern unter eventueller Verwandlung der letzteren in eine weitere Zuchthausstrafe von einem Monate.
      Zwei Jahre Zuchthausstrafe wider Schmitz und Kühnen.
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        • 19.08.2008
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        #33
        Düsseldorfer Amtsblatt 1852

        1) Hütter, Wilhelm, Schmidt aus Lippramsdorf, wegen gewaltsamen und zwar zweiten Diebstahl in einem unbewohnten Gebäude, zwei kleine gemeine Diebstähl und vorsätzliche Beschädigung einer Eisenbahn-Anlage, wodurch ein Mensch am Körper erheblich beschädigt worden, fünfzehnjährige Zuchthausstrafe, Verlust des Rechts zur Tragung der Notional-Kokarde und fünfzehnjährige Stellung unter Polizeiaufsicht

        2) Haggeney, Friedr., Schuster aus Frömmern bei Unna, wegen Theilnahme an dem im Mai 1849 zu Iserlohn stattgefundenen Tumult, einjährige Zuchthausstrafe

        3) Ehefrau Caspar Diedrich Höttler, an der Hardt zu Iserlohn, wegen desgleichem, einjährige Zuchthausstrafe

        4) Kubaneck, Peter Heinrich, Tagelöhner zu Wesel, wegen kleiner gemeiner und zwei großer gemeiner, zugleich dritter Diebstahl, fünfjährige Zuchthausstrafe, Detention bis zur Besserung und Nachweisung des ehrlichen Erwerbes, Verlust des Rechts zur Tragung der preußischen National-Kokarde und des National-Militair-Abzeichens, Versetzung in die 2te Klasse des Soldatenstandes, und Stellung unter Polizeiaufsicht auf zehn Jahre

        5) Klüsener, genannt Ohligsmann, Theodor, wegen Diebstahl nach vorgängiger, mehr als zweimaliger rechtskräftiger Verurtheilung durch einen preußischen Gerichtshof, zehnjährige Zuchthausstrafe und Stellung unter Polizeiaufsicht auf zehn Jahre

        6) Siegel, Philipp, Maurerhandlanger zu Duisburg, wegen Nothzucht an seiner leiblichen elfjährigen Tochter, fünfzehnjährige Zuchthausstrafe

        7) Knüttel, Theodor, Tagarbeiter aus Bochum, wegen Diebstahl nach vorgängiger zweimaliger rechtskräftiger Verurtheilung durch einen preußischen Gerichtshof, fünfjährige Zuchthausstrafe und Stellung unter Polizeiaufsicht auf fünf Jahre

        8) Leggewie, Philipp, Schreiner zu Bredeney bei Werden, wegen unzüchtige Handlungen mit einer Person unter vierzehn Jahren, zehnjährige Zuchthausstrafe

        9) Hannapel, Balthasar, Tagearbeiter zu Mülheim a. d. Ruhr, wegen Gebrauch einer wissentlich gefälschten öffentlichen Urkunde aus gewinnsüchtiger Absicht, dreijährige Zuchthausstrafe und Geldbuße von hundert Thalern, eventuell zwei Monate Zuchthausstrafe

        10) Lawo, Karl, Tagelöhner zu Essen, wegen einem zur Nachtzeit und mittels Einsteigens in ein bewohntes Gebäude verübter Diebstahl nach vorgängiger zweimaliger rechtskräftiger Verurtheilung durch einen preußischen Gerichtshof, fünfzehnjährige Zuchthausstrafe und Stellung unter Polizeiaufsicht auf zehn Jahre

        Wesel den 14. Januar 1852
        Königl. Kreisgericht, I. Abth.: v. Hausen
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          #34
          Düsseldorfer Amtsblatt 1857

          Durch rechtskräftiges Urtheil des Königl. Landgerichts hierselbst vom 26. Mai ist der Notar Peter Joseph Melsheimer zu Cochem wegen dienstlicher Unregelmäßigkeiten, Zuwiderhandlungen gegen bestehende dienstliche Vorschriften und sträflicher Verschleppungen amtlich erhaltener Aufträge auf die Dauer von vierzehn Tagen vom Amte suspendirt worden, welche Strafe am 25. Juni begannen hat und am 8. Juli ihr Ende erreicht.

          Coblenz den 25. Juli 1857
          Der Königl. Ober-Prokurator: v. Breuning
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            #35
            Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

            Durch rechtskräftiges Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichtes vom 29. Oktober d. J. it der Gerichtsvollzieher Peter Keller zu Baumholder wegen mehrerer Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze und grober Vernachlässigungen der Dienstpflicht auf drei Monate suspendirt worden, welche Strafe mit dem 1. Januar künftigen Jahres ihren Anfang nimmt und hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.

            Saarbrücken, den 27. Dezember 1836
            Der Königl. Ober-Prokurator: Deuster

            Der wegen Fälschung von dem Affisenhofe des Drome-Departements zu zwanzigjähriger Zwangsarbeit verurtheilte Eigenthümer Jacques Koff aus St. Paul les Romans, Arrondissement Valence hat sich der Vollstreckung der erkannten Strafe durch die Flucht entzogen und soll sich in dem diesseitigen Gebiet aufhalten. In Folge eines mir gewordenen höheren Auftrages ersuche ich die Polizeibehörden des Bezirks auf den Condemnaten zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle arretiren, und mir vorführen zu lassen.

            Düsseldorf, den 14. Februar 1837
            Der Ober-Prokurator
            Für denselben, der Erste Prokurator: Foerster

            Durch ein jetzt rechtskräftiges Urtheil des Königl. Landgerichtes hierselbst vom 21. November v. J. ist der Gerichtsvollzieher Anton Müller zu Kastellaun wegen mehrerer Dienstvergehen, mantlich wegen Vorenthaltung des im Dienste erhobenen fremden Geldes, für die Dauer eines Monats von seinem Amte suspendirt worden.

            Die Suspension hat den 5. v. M. begonnen.

            In Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 21. Juli 1826 wird dieses hierdurch bekannt gemacht.

            Koblenz, den 18. Februar 1837
            Der Königl. Ober-Prokurator: v. Olfers

            Durch rechtskräftiges Urtheil des Königl. Landgerichts hierselbst, vom 28. Juni v. J. ist der Königl. Notar Guittienne zu Großhemmersdorf, Canton Wallerfangen, wegen Vorenthaltung anvertrauter Gelder, seines Amtes als Königl. Notar entsetzt worden, welches in Gemäßheit des Art. 52 der Notariats-Ordnung vom 25. April 1822 andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

            Saarbrücken, den 10. März 1837
            Der Königl. Ober-Prokurator: Deuster

            Der Gerichtsvollzieher Christian Bongartz zu Rheinberg ist durch Erkenntniß des hiesigen Königl. Landgerichts vom 2. Januar 1837 wegen Koster-Ueberhebungen, mehrfach begangener Unförmlichkeiten, Verschleppung eines erhaltenen Auftrags, ungesetzlicher Verwendung einer ihm geleisteten Zahlung und häufiger Trunkenheit zu dreimonatlicher Suspension verurtheilt worden.

            In Gemäßheit der Nr. 8 der Allerhöchsten Kabinetsorder vom 21. Juli 1826 wird dieses mit der Bemerkung hierdurch bekannt gemacht, daß diese Suspension am 4. d. M. begonnen hat, und am 4. Juli ihr Ende erreicht.

            Kleve, den 29. März 1837
            Der Ober-Prokurator: Bessel
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            • Konni
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              • 19.08.2008
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              #36
              Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

              Durch rechtskräftiges Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichts vom 6. d. M. ist der Gerichtsvollzieher Amling zu Ottweiler, wegen verschiedener Dienst-Vergehen mit einer 14tägigen Suspensionsstrafe belegt worden, welches andurch in Gemäßheit des Art. 8 des Gesetzes vom 21. Juli 1826 bekannt gemacht wird.

              Saarbrücken, den 20. Juni 1837
              Der Königl. Ober-Prokurator: Deuster

              Durch rechtskräftiges Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichts vom 6. Juni d. J. ist der Gerichtsvollzieher Peter Keller zu Baumholder, wegen verschiedener Dienstvergehen mit einer 14tägigen Suspensionsstrafe belegt worden, welches in Gemäßheit des Art. 8 des Gesetztes vom 21. Juli 1826 hierdurch bekannt gemacht wird.

              Saabrücken, den 2. Juli 1837
              Der Königl. Ober-Prokurator: Deuster

              Durch rechtskräftiges Erkenntniß des Königl. Rheinichen Appellations-Gerichtshofes zu Köln vom 6. April 1837 ist der Gerichtsvollzieher Wilhelm Placke dahier wegen mehrerer Dienstunregelmäßigkeiten zu einer dreimonatlichen Suspension von seinem Amte verurtheilt worden, welches hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht wird.

              Köln, den 17. Juli 1837
              Der Ober-Prokurator: Grundschöttel

              Durch rechtskräftiges Urtheil des Königl. Landgerichts hierselbst vom 18. d. M. ist der Königl. Notar Retiene zu Wallerfangen, wegen wahrheitswidriger Beurkundung, daß dargelehnte Gelder in seiner, des Notars Gegenwart baar hingezahlt worden, auf 14 Tage von seinem Amte suspendirt worden, welches andurch in Gemäßheit des Art. 52 der Notariats-Ordnung zur allgemeinen Kennniß gebracht wird.

              Saabrücken, den 28. Juli 1837
              Der Königl. Ober-Prokurator: Deuster

              In Gemäßheit des Art. 52 der Notariats-Verordnung vom 25. April 1822 wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der Notar Ludwig Bertrand Müller zu Trier durch rechtskräftiges Erkenntniß des Königl. Rheinischen Appellations-Gerichtshofes zu Köln vom 22. Juli wegen Vorenthaltung fremder Gelder mit einer dreimonatlichen Suspensionsstrafe belegt worden ist.

              Dieselbe hat mit dem 7. Juni d. J. bereits begonnen.

              Trier, den 5. September 1837
              Der Ober-Prokurator beim Königl. Landgerichte:
              Heintzmann, Geheimer Justizrath

              Durch Urtheil des Königl. Affisenhofes hierselbst vom 18. Februar 1837 ist der Ackerer Johann Maubach, 32 Jahre alt, zu Kleinenbroich geboren und zu Anrath wohnend, wegen qualifizirten Diebstahls unter andern Strafübeln aus dem Soldatenstande ausgestoßen und für unfähig erklärt worden, je das Bürgerrecht oder den Besitz eines Grundstücks in den Königl. Staaten zu erwerben.

              In Gemäßheit höherer Vorschrift wird dieses öffentlich bekannt gemacht.

              Düsseldorf, den 5. Oktober 1837
              Für den Ober-Prokurator:
              Der Staats-Prokurator: Kühlwetter

              In Gemäßheit des § 114 des Gesetzes vom 26. Mai 1818 bringe ich hierdurch zur Kenntniß des Publikums, daß der Dachdecker Leonhard Lichters aus Unnert, Gemeinde Breyell, wegen Zollvergehens im zweiten Wiederholungsfalle durch Urtheil des hiesigen Königlichen Zuchtpolizeigerichts vom 22. September d. J. zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurtheilt worden ist.

              Kleve, den 7. November 1837
              Der Ober-Prokurator: Bessel

              Der Maurer Martin Esser 26 Jahre alt, zu Wevelinghoven geboren und wohnend, ist durch Urtheil des Königlichen Assisenhofes hierselbst, vom 25. Februar dieses Jahres, wegen Diebstahls auf öffentlichem Wege unter Anwendung von Gewalt, unt3er andern aus dem Soldatenstande ausgestoßen, des Rechtes die National-Cocarde zu tragen für verlustig und für unfähig erklärt worden, je das Bürgerrecht oder den Besitz eines Grundstücks in den Königlichen Staaten zu erwerben.

              In Gemäßheit höherer Bestimmung wird dieses öffentlich bekannt gemacht.

              Düsseldorf, den 10. November 1837
              Der Ober-Prokurator: Schnaase

              Durch gleichlautende Erkenntnisse des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 1. Juli 1837 und des Königl. Rheinischen-Appellations-Gerichtshofes zu Köln vom 22. September ist der Gerichtsvollzieher Xavier Hubert Goebbels zu Neuerburg wegen Nachläßigkeit und Unachtsamkeit im Dienste und Zurückbehaltung eingezogener Gelder seines Amtes entsetzt worden.

              Trier, den 10. November 1837

              Der Ober-Prokurator beim Königl. Landgerichte,
              Heintzmann, Geheimer Justizrath

              Der Gerichtsvollzieher Carl Gottlieb Neubauer zur Saarlouis ist durch rechtskräftiges Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichts vom 30. Oktober d. J. wegen Unterschlagung anvertrauter Gelder seines Amtes entsetzt worden, welches hiermit in Gemäßheit § 8 des Gesetzes vom 21. Juli 1826 zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.

              Saarbrücken, den 14. Dezember 1837
              Der Königl. Ober-Prokurator: Deuster

              Der vormalige Steuer-Einnehmer Joseph Meurers zu München-Gladbach ist durch das in der Berufungs-Instanz bestätigte Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichts de publicato den 19. Januar 1836 seines Adels für verlustig erklärt worden, und wird dies in Folge der im vorgedachten Urtheile enthaltete nähern Verfügung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

              Düsseldorf, den 24. Januar 1837
              Der Ober-Prokurator: Schnaase
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              • Konni
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                • 2999

                #37
                Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cöln 1879

                Durch Urtheil der Disciplinarkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 1. Mai 1879, welches heute die Rechtskraft beschritten hat, wurde der Notar Heß zu Ahrweiler auf zwei Monate suspendirt.

                Coblenz, den 16. Mai 1879
                Der Königliche Ober-Prokurator

                Nachdem der Gerichtsvollzieher Wilhelm Bierkötter hierselbst durch Urtheil der correctionellen Kammer des hiesigen Königlichen Landgerichtes vom 7. Juni wegen Unterschlagung und falscher Beurkundung in eine Gefängnisstrafe von drei Monaten und einer Woche verurtheilt worden ist, ist dessen vorläufige Ams-Suspension durch Rathskammerbeschluß des hiesigen Königlichen Landgerichtes vom 16. Juni verfügt worden.

                Cöln, den 23. Juni 1879
                Der Ober-Prokurator: Crome

                Der Wirth, Georg Knop aus Merhlinde, zuletzt in Ehrenfeld, bei Cöln wohnhaft, ist durch rechtskrätiges Erkenntniß vom 19. Januar 1876 wegen Gewerbe-Polizei-Contravention imd Gewerbesteier-Defraudation mit 54 Mark Geldstrafe event. 9 Tagen Haft bestraft.

                Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Acten 850-75 Crim., ersucht.

                Bochum, den 7. Dezember 1878
                Königliches Kreis-Gericht I. Abtheilung

                Der Bergarbeiter Peter Schillings aus Bardenberg bei Aachen, zuletzt in Gelsenkirchen wohnhaft, ist durch rechtskräftiges Erkenntniß vom 6. April 1876 wegen Widerstandes gegen die Staats-Gewalt und Körperverletzung mit zwei Jahren Gefängniß bestraft.

                Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Acten Nr. 758-75 Crim., ersucht.

                Bochum, den 9. Dezember 1878
                Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung

                Durch Erkenntniß der Königlichen Kreisgerichts-Deputation zu Broich vom 13. April 1876, ist der Colporteur Johann Löffler aus Cöln der Steuer- und Gewerbe-Polizei-Contravention schuldig, und deshalb mit einer Geldstrafe von 201,60 Mark, der im Unvermögensfalle eine sechswöchentliche Haft zu substituiren, unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens bestraft.

                Es werden die Polizeibehörden um Auskunft über den jetzigen Aufenthalt des Löffler ersucht.

                Broich, den 8. Februar 1879
                Königliche Kreisgerichts-Deputation

                Die Eheleute Handelsmann Anton Menke und Sophie geb. Wigger aus Bochum, sind durch rechtskräftiges Erkenntniß vom 15. November 1877 wegen strafbaren Eigennutzes, Jeder mit 20 M. Geldstrafe event. 4 Tagen Gefängniß bestraft.

                Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu Acten 1384-77 crim., ersucht.

                Bochum, den 19. Juni 1879
                Königliches Kreis-Gericht, 1. Abtheilung

                Der Steinhauer August Klaas aus Eckenhagen, Kreis Waldbroel, ca. 33 Jahre alt, ist durch rechtskräftige Erkenntniß des unterzeichnenden Gerichts vom 27. Februar 1879 wegen Bedrohung mit Begehung eines Verbrechens und Verübung groben Unfugs mit einer Woche Gefängniß und einer Woche Haft bestraft.

                Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Acten 153 de 79 crim. ersucht.

                Bochum, den 25. Juni 1879
                Königliches Kreis-Gericht, I. Abtheilung

                Der Bergmann Caspar Wolf von Schmittheim, zuletzt in Ehrenfeld bei Cöln wohnhaft, ist durch Erkenntniß vom 22. Januar 1877 wegen Diebstahls in zwei Fällen mit zwei Monaten Gefängniß bestraft, wovon indeß 1 Monat durch die erlittene Untersuchungshaft für verbüßt erachtet ist.

                Es wird um Vollstreckung der Reststrafe von 1 Monat Gefängniß und Mittheilung zu den Untersuchungs-Acten 150-77 crim. ersucht.

                Bochum, den 25. Juni 1879
                Königliches Kreis-Gericht, I. Abtheilung

                Die Bergleute:

                1. Franz Mohr, zuletzt in Schalke
                2. Johann Schweinsberg, zuletzt in Gelsenkirchen wohnhaft

                sind durch rechtskräftiges Erkenntniß vom 27. Februar 1879 wegen Widerstandes gegen die Staats-Gewalt, Beleidigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs, Mohr mit 4 Wochen und Schweinsberg mit 3 Wochen Gefängniß bestraft.

                Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Acten 12.2/79 crim. ersucht.

                Bochum, den 4. Juli 1879
                Königl. Kreisgericht I. Abtheilung
                Viele Grüsse
                Konni

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                • Konni
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                  • 19.08.2008
                  • 2999

                  #38
                  Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cöln 1879

                  Der Kaufmann Franz Albin Wald zu Berlin, geboren zu Obertopfstadt (Kreis Weißensee) am 9. Mai 1828 ist durch Erkenntniß vom 27. März 1877 resp. vom 8. September 1877 wegen versuchten Betruges rechtskräftig mit 4 Monaten Gefängniß, 600 Mark Geldstrafe, welcher im Unvermögensfalle eine 4 monatliche Gefängnisßstrafe substituirt ist, bestraft worden. Gegen Wald, welcher gegenwärtig in Westphalen und in der Rheinprovinz Commissionsgeschäfte betreiben soll, hat die Gefängnißstrafe nicht vollstreckt werden können.

                  Wir ersuchen ergebenst unter Bezugnahme auf eine gleiche Requisition, vom 28. Dezember v. J. an den Wald, da die Executionen wegen der Geldstrafe bereits fruchtlos ausgefallen ist, die 8 monatliche Gefängnißstrafe zu vollstrecken und von dem Geschehenen uns zu den Untersuchungsacten Wald 54 von 1877 gefälligst Nachricht zu geben.

                  Eberswalde, den 26. August 1879
                  Königl. Kreisgerichts-Deputation

                  Der durch Erkenntnis der correctionellen Kammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 12. Oktober 1878 wegen Mißhandlung zu drei Monaten Gefängnis verurtheilte Kutscher Peter Küpper geboren zu Oberwennerscheidt, Kreis Sieg, zuletzt in Kalk wohnhaft, 24 Jahre alt, 1,74 Meter groß, mit blonden Haaren und Augenbraunen, freier Stirn, gesunden Zähnen, runder Gesichtsbildung, gesunder Gesichtsfarbe, und von gesetzter Statur, ist nicht zu ermitteln gewesen.

                  Ich ersuche die Polizeibehörden, auf den Küeer zu wachen, ihn im Betretungsfalle verhaften und mir vorführen zu lassen.

                  Cöln, den 7. Januar 1879
                  Der Ober-Prokurator, Crome

                  Depositiv des Urtheils der Correctionell-Kammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 6. Dezember 1878

                  In Sachen

                  des Peter Hollaender, Schreiner, zu Roggendorf, bei Worringen wohnend, Civilkläger

                  gegen

                  Reiner Weyrauch, 44 Jahre alt, Hufschmied, geboren zu Stommeln, wohnhaft in Roggendorf, Civilverklagten

                  erklärt die Correctionellkammer des Königlichen Landgerichts den Verklagten für überführt;

                  "am 8. August 1878 zu Roggendorf den Civilkläger öffentlich beleidigt zu haben"

                  und verurtheilt denselben in eine Geldstrafe von 5 Mark, im Nichtzahlungsfalle in eine Gefängnißstrafe von einem Tage.

                  Cöln, den 9. Januar 1879

                  Der durch Erkenntniß deer correctionellen Kammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 30. April 1878 wegen Hausfriedensbruchs zu einer Subsidar-Gefängnißstrafe von zwei Tagen verurtheilte Bäcker Hermann Joseph Gierling, geboren zu Bedburg, zuletzt wohnhaft zu Kirchherten, 39 Jahre alt, 5 Fuß 8 - 9 Zoll groß, mit schwarzem Haar, schwarzen oder dunkelblauen Augen, schwarzem Barte, länglichem Gesichte und von starker Statur, besonderes Kennzeichen. "kleine Narbe oder Muttermal auf einer Wange in der Nähe des Mundwinkels" ist nicht zu ermitteln gewesen.

                  Ich ersuche die Polizei-Behörden, auf den Gierling zu wachen, ihn im Betretungsfalle verhaften und mir vorführen zu lassen.

                  Cöln, den 24. Januar 1879
                  Viele Grüsse
                  Konni

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                    • 2999

                    #39
                    Oeffentlicher Anzeiger Cöln von 1879

                    Der durch Erkenntniß der correctionellen Kammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 27. April 1878 wegen Erregung ruhestörenden Lärmes zu einer Subsidiar-Gefängnißstrafe von einem Tage verurtheilte Hutmacher Johann Schenk, geboren zu Amsterdam, zuletzt in Cöln wohnhaft, 23 Jahre alt, 1,80 Meter groß, mit dunkelblondem Haar, freier Stirne, blonden Augenbraunen, blauen Augen, vollständigen Zähnen, länglichem Kinn, ovaler Gesichtsbildung, von blaßer Gesichtsfarbe und mittelgroße Gestalt, ist nicht zu ermitteln gewesen.

                    Ich ersuche die Polizei-Behörden, auf den Schenk zu wachen, ihn im Betretungsfalle verhaften und mir vorführen zu lassen.

                    Cöln, den 3. Februar 1879
                    Der Ober-Prokurator, Crome
                    -----

                    Das Königliche Landgericht zu Cöln hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 7. Januar 1879 folgendes Urtheil ausgesprochen.

                    In Sachen des öffentlichen Ministeriums gegen Hermann Sturm, 51 Jahre alt, Dachdecker zu Worringen, persönllich erschienen

                    erklärte die Correktionellkammer des Königlichen Landgerichts den Beschuldigten für überführt, am 23. Juni 1878 zu Worringen den Lehrer Welsch öffentlich beleidigt zu haben nd verurtheilt denselben in eine Geldstrafe von dreißig Mark, im Nichtzahlungsfalle in eine Gefängnißstrafe von sechs Tagen.
                    -----

                    Der durch Erkenntniß der Correctionell-Kammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 8. März 1878 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Subsidiar-Gefängnißstrafe von 3 Tagen verurtheilte Kutscher August Märzhäuser, geboren zu Hommersberg, zuletzt wohnhaft zu Cöln, 26 Jahre alt, 1,80 Meter groß, mit dunkelblondem Haar, freier Stirne, blonden Augenbrauen, blauen Augen, blondem Schnurrbart, vollständigen Zähnen, rundem Kinn, ovaler Gesichtsbildung, von gesunder Gesichtsfarbe und schlanker Statur, ist nicht zu ermitteln gewesen.

                    Ich ersuche die Polizeibehörden, auf den Märzhäuser zu wachen, ihn im Betretungsfalle verhaften und mir vorführen zu lassen.

                    Cöln, den 12. Februar 1879
                    Der Ober-Prokurator, Crome
                    -----

                    Steckbrieflich verfolgt wird der Krankenträger, Arbeiter Wilhelm Lamottke aus Rochlack, Kreis Gerdauen, welcher durch rechtskräftiges Erkenntniß der Königlichen Kreis-Gerichts-Commission Gerdauen, vom 9. Mai 1876, wegen unerlaubter Auswanderung zu 60 Mark eventl. 14 Tagen Haft verurtheilt worden ist. Derselbe ist im Jahre 1873 nach Essen verzogen dort aber nicht zu ermitteln gewesen.

                    Lamottke ist dem nächsten Gericht zur Strafvollstreckung zu überliefern und Mittheilung hierher zu machen.

                    Rastenburg, den 15. October 1879
                    Königliches Landwehr-Bezirks-Commando
                    Viele Grüsse
                    Konni

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                      • 2999

                      #40
                      Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

                      In Gemäßheit des § 114 des Gesetzes vom 26. Mai 1818 bringe ich hiermit zur Kenntniß des Publikums, daß der Tagelöhner Leonhard Hoffmann aus Breyell wegen wiederholter Zollkontravention durch Urtheil des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 17. Februar d. J. zu einer Gefängnißstrafe von zwei Jahren verurtheilt worden ist.

                      Cleve, den 4. März 1837
                      Der Ober-Prokurator: Bessel
                      Viele Grüsse
                      Konni

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                        • 2999

                        #41
                        Düsseldorfer Amtsblatt von 1852

                        Durch Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichts vom 30. Juli v. J. ist der Kaufmann Abraham Werth in Solingen für überführt erklärt:

                        einen Arbeiter statt in baarem Gelde zu befriedigen, mit Waaren abgelohnt zu haben, und deshalb zu einer Geldstrafe von zehn Thalern event. zu vier Tagen Gefängnißstrafe verurtheilt worden.

                        Elberfeld den 15. Februar 1852
                        Der Ober-Prokurator: von Ammon
                        -----

                        Der Gerichtsvollzieher Bittner in Mayen ist wegen verschiedener Pflichtwidrigkeiten auf drei Monate, die mit dem 13. d. M. begonnen haben, vom Königl. Landgericht dahier suspendirt.

                        Coblenz den 22. Februar 1852
                        Für den Königl. Ober-Prokurator
                        Der Staats-Prokurator: Leuthaus
                        -----

                        Der Gerichtsvollzieher Hagen hierselbst ist durch rechtskräftiges Erkenntniß der Disciplinar-Kammer des Königl. Landgerichts hierselbst vom 18. d. M. wegen Unterschlagung eingezogener Gelder und Stempel-Beträge seines Dienstes entsetzt worden.

                        Bonn den 25. Februar 1852
                        Der Ober-Prokurator: v. Ammon
                        -----

                        Durch Erkenntniß des hiesigen Königl. Landgerichts vom 1. März ist der Gerichtsvollzieher Wilhelm Placke zu Düsseldorf wegen Verletzung seiner Amtspflichten auf drei Monate vom Dienste entfernt worden.

                        Düsseldorf den 21. April 1852
                        Der Ober-Prokurator: v. KIösteritz
                        Viele Grüsse
                        Konni

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                          • 2999

                          #42
                          Düsseldorfer Amtsblatt von 1852

                          Der Gerichtsvollzieher Linck zu Sobernheim ist wegen Gebührenüberhebungen und verschiedener anderer Pflichtwidrigkeiten durch jetzt rechtskräftig gewordenes Erkenntniß des Königl. Landgerichts zu Coblenz vom 1. März 1852 zur Suspension vom Amte für die Dauer von drei Monaten - welche Suspension mit dem 21. April beginnt, - verurtheilt.

                          Coblen den 20. April 1852
                          Der Ober-Prokurator: v. Brüning
                          -----

                          Durch Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichts vom 18. März d. J. ist der Gerichtsvollzieher Johann Simon hierselbst auf Grund des § 3 der Verordnung vom 21. Juli 1826 zu einer Suspensionsstrafe von drei Monate verurtheilt worden.

                          Saarbrücken den 15. Mai 1852
                          Der Ober-Prokurator: v. Ammon
                          -----

                          Durch rechtskräftiges Erkenntniß ist der Gerichtsvollzieher Friedrich Robert Hochmuth zu Bonn auf die Dauer eines Monats von seinem Amte suspendiert.

                          Bonn den 21. Mai 1852
                          Für den Ober-Prokurator:
                          Der Staats-Prokurator: Scriba
                          -----

                          Der Gerichtsvollzieher Moesgen zu Eitorf ist wegen verschiedener Verletzungen seiner Amtspflichten durch Erkenntniß der Disciplinar-Kammer des Königl. Landgerichts vom 11. d. M. zu einer Suspensionsstrafe von Einem Monate verurtheilt, welche vom gestrigen Tage an läuft.

                          Bonn den 27. Mai 1852
                          Der Ober-Prokurator: v. Ammon
                          Viele Grüsse
                          Konni

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                            • 2999

                            #43
                            Düsseldorfer Amtsblatt 1837

                            Publikandum
                            Nachstehendes Erkenntniß des Königlichen Kammergerichts:

                            In der Untersuchungssache wider die Theilnehmer an geheimen politischen, insbesondere burschenschaftlichen Verbindungen, Carl Heinrich Brüggemann und Genossen,

                            Erkennt der Kriminal-Senat des Königlichen Kammergerichts auf die von dem Kammergerichts-Inquisitoriats-Director Dambach, den Kammergerichts Assessoren Bischoff, Lehnert und Lenke und dem Ober-Landesgerichts-Rathe Istrich geführte Kriminal-Untersuchung den Akten gemäß, für Recht:

                            daß

                            der Inquisit, der flüchtige Auscultator Prosper Bracht wegen seiner Theilnahme an der hochverrätherischen-burschenschaftlichen Verbindung in München mit Entsetzung seines Amtes als Auskultator, Verlust der Nationa-Kocarde und zwanzigjährigem Restungs-Arreste außerordentlich zu bestrafen.

                            Berlin, den 4. August 1836
                            Viele Grüsse
                            Konni

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                              • 19.08.2008
                              • 2999

                              #44
                              Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

                              Durch Urtheil der korrektionell-Kammer des hiesigen Königl. Landgerichts vom 25. v. M. ist die Tagelöhnerin Adelgonde Floerkens, 45 Jahre alt, zu Twisteden, Bürgermeisterei Kevelaer wohnhaft, wegen im dritten Wiederholungsfall verübter Zollkontravention in eine zweijährige Gefängnißstrafe und in die Kosten verurtheilt, gleichzeitig auch die öffentliche Bekanntmachung ihres Namens, wie hiermit geschieht, verordnet worden.

                              Cleven, den 9. November 1832
                              Der Königl. Ober-Prokurator: Bessel
                              Viele Grüsse
                              Konni

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