Düsseldorfer Amtsblatt 1857
Durch Urtheil der Zucht-Polizei-Kammer erster Instanz des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 1. April 1857 wurde Johann Wilhelm Stursberg, 51 Jahre alt, Tuchfabrikant, geboren und wohnend zu Lennep, für überführt erklärt, im vorigen Jahre seinen Arbeiter Becker statt in baarem Gelde theilweise in Waaren bezahlt zu haben und deßwegen in eine Geldbuße von zwanzig Thalern, und im Unvermögensfalle statt derselben zu einer Gefängnißstrafe von einer Woche, sowie in die Kosten verurtheilt.
Elberfeld den 17. April 1857
Der Ober-Prokurator: Scriba
Durch Urtheil der Zucht-Polizei-Kammer erster Instanz des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 1. April 1857 wurde Franz Wilhelm Hölzer, 35 Jahre alt, Tuchfabrikant, geboren und wohnend in Lennep, für überführt erklärt, im Laufe der letzten Zeit seinen Arbeitern Waaren creditirt zu haben und deßwegen in eine Geldbuße von fünf Thalern, oder im Unvermögensfalle statt derselben zu einer Gefängnißstrafe von zwei Tagen, sowie in die Kosten verurtheilt.
Elberfeld den 17. April 1857
Der Ober-Prokurator: Scriba
Durch Urtheil des Königl. Rheinischen Appellationsgerichtshofes zu Köln vom 31. Juli 1857 ist der Notar Carl Born zu Kreuznach, wegen Verwendung fremder Gelder in eigenem Nutzen zu einer einmonatlichen Suspension vom Amte verurtheilt worden, welche Strafe am 15. d. M. zu laufen begonnen hat.
Coblenz den 17. August 1857
Der Königl. Ober-Prokurator
Für denselben, der Königl. Staats-Prokurator: Schnegans
Durch rechtskräftige Erkenntniß der Disciplinarkammer des Königl. Landgerichts zu Trier vom 26 August ist der Gerichtsvollzieher Angres, früher zu Manderscheid, dermalen zu Ottweiler, wegen frustratorischer Aktenhäufung zu einer Suspension von 14 Tagen verurtheilt worden, welche mit dem 8. September zu Ende läuft.
Trier den 31. August 1857
Der Königl. Ober-Prokurator: Holleben
Durch Urtheil der Zucht-Polizei-Kammer erster Instanz des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 7. Oktober 1857, wurde Richard Schürmann, 35 Jahre alt, Kaufmann und Tuchfabrikant, zu Lennep geboren und wohnend, früher noch nicht bestraft, überführt erklärt: in den letzten drei Jahren zu Lennep mehreren mit Anfertigung der Fabrikate für ihn beschäftigten Arbeitern, Waaren creditirt zu haben, und deßwegen zu einer Geldbuße von fünfzehn Thalern oder im Unvermögensfalle statt derselben zu einer Gefängnißstrafe von fünf Tagen, sowie in die Kosten verurtheilt.
Elberfeld den 20. Oktober 1857
Für die Richtigkeit dieses Auszuges,
unter Bescheinigung der Rechtskraft, der Landgerichts-Sekretair: Borchert
Durch rechtskräftiges Urtheil der Disciplinarkammer des hiesigen Königl. Landgerichts vom 14. Oktober ist der Gerichtsvollzieher Kruse zu Uerdingen wegen Verletzung seiner Amtspflichten zur Strafe der Suspension vom Amte für die Dauer eines Monats verurtheilt worden, welches der gesetzlichen Vorschrift gemäß hiermit bekannt gemacht wird.
Düsseldorf den 2. Dezember 1857
Der Ober-Prokurator: v. Ammon
Durch Urtheil der Zucht-Polizei-Kammer erster Instanz des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 1. April 1857 wurde Johann Wilhelm Stursberg, 51 Jahre alt, Tuchfabrikant, geboren und wohnend zu Lennep, für überführt erklärt, im vorigen Jahre seinen Arbeiter Becker statt in baarem Gelde theilweise in Waaren bezahlt zu haben und deßwegen in eine Geldbuße von zwanzig Thalern, und im Unvermögensfalle statt derselben zu einer Gefängnißstrafe von einer Woche, sowie in die Kosten verurtheilt.
Elberfeld den 17. April 1857
Der Ober-Prokurator: Scriba
Durch Urtheil der Zucht-Polizei-Kammer erster Instanz des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 1. April 1857 wurde Franz Wilhelm Hölzer, 35 Jahre alt, Tuchfabrikant, geboren und wohnend in Lennep, für überführt erklärt, im Laufe der letzten Zeit seinen Arbeitern Waaren creditirt zu haben und deßwegen in eine Geldbuße von fünf Thalern, oder im Unvermögensfalle statt derselben zu einer Gefängnißstrafe von zwei Tagen, sowie in die Kosten verurtheilt.
Elberfeld den 17. April 1857
Der Ober-Prokurator: Scriba
Durch Urtheil des Königl. Rheinischen Appellationsgerichtshofes zu Köln vom 31. Juli 1857 ist der Notar Carl Born zu Kreuznach, wegen Verwendung fremder Gelder in eigenem Nutzen zu einer einmonatlichen Suspension vom Amte verurtheilt worden, welche Strafe am 15. d. M. zu laufen begonnen hat.
Coblenz den 17. August 1857
Der Königl. Ober-Prokurator
Für denselben, der Königl. Staats-Prokurator: Schnegans
Durch rechtskräftige Erkenntniß der Disciplinarkammer des Königl. Landgerichts zu Trier vom 26 August ist der Gerichtsvollzieher Angres, früher zu Manderscheid, dermalen zu Ottweiler, wegen frustratorischer Aktenhäufung zu einer Suspension von 14 Tagen verurtheilt worden, welche mit dem 8. September zu Ende läuft.
Trier den 31. August 1857
Der Königl. Ober-Prokurator: Holleben
Durch Urtheil der Zucht-Polizei-Kammer erster Instanz des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 7. Oktober 1857, wurde Richard Schürmann, 35 Jahre alt, Kaufmann und Tuchfabrikant, zu Lennep geboren und wohnend, früher noch nicht bestraft, überführt erklärt: in den letzten drei Jahren zu Lennep mehreren mit Anfertigung der Fabrikate für ihn beschäftigten Arbeitern, Waaren creditirt zu haben, und deßwegen zu einer Geldbuße von fünfzehn Thalern oder im Unvermögensfalle statt derselben zu einer Gefängnißstrafe von fünf Tagen, sowie in die Kosten verurtheilt.
Elberfeld den 20. Oktober 1857
Für die Richtigkeit dieses Auszuges,
unter Bescheinigung der Rechtskraft, der Landgerichts-Sekretair: Borchert
Durch rechtskräftiges Urtheil der Disciplinarkammer des hiesigen Königl. Landgerichts vom 14. Oktober ist der Gerichtsvollzieher Kruse zu Uerdingen wegen Verletzung seiner Amtspflichten zur Strafe der Suspension vom Amte für die Dauer eines Monats verurtheilt worden, welches der gesetzlichen Vorschrift gemäß hiermit bekannt gemacht wird.
Düsseldorf den 2. Dezember 1857
Der Ober-Prokurator: v. Ammon
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