Berlin im Jahr 1929 - Erzeuger meines Vaters unbekannt

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  • Good_old_times
    Benutzer
    • 18.10.2009
    • 10

    Berlin im Jahr 1929 - Erzeuger meines Vaters unbekannt

    Hallo,

    möchte euch mit kurzen Worten den Sachverhalt schildern, um vielleicht Hilfe von euch zu bekommen, für die ich mich schon mal im voraus bedanke.

    Mein inzwischen verstorbener Vater wurde 1929 in Berlin-Dahlem geboren.
    Die Mutter hat seinen Erzeuger verschwiegen.
    Es wird angenommen, dass sie damals als Haushaltshilfe in Berlin-Dahlem gearbeitet hat und der Kindesvater aus der dort ansässigen "feinen Gesellschaft" stammt. Somit wäre es also verständlich, daß die Abstammung vertuscht wurde, jedenfalls aus der Sicht des Erzeugers.

    Nun meine Fragen:

    1. Soll ich mich zuerst an das Standesamt in Berlin-Dahlem (jetzt Steglitz-Zehlendorf ?) wenden, um Auskünfte über die Herkunft des Erzeugers meines Vaters zu bekommen?

    2. War es im Jahr 1929 überhaupt möglich, die Abstammung zu verschweigen? Ich meine, es herrschte damals ja eine andere Moral und hätte das keinerlei Konsequenzen nach sich gezogen?
    Weiss jemand vielleicht aus alten Geschichten von Angehörigen früherer Generationen wie sich so ein Sachverhalt abspielte, wenn eine Mutter ihr Kind registrieren ließ und dabei keine Angaben zum Vater machte?

    3. Wie wurden zu dieser Zeit Unterhaltsansprüche geregelt? Wenn der Erzeuger aus dieser so genannten feinen Gesellschaft kam, könnte ich mir vorstellen, daß er sich das Schweigen der Kindesmutter mit einer einmaligen Abfindung erkauft hat. Könnte es darüber Nachweise geben und wo müßte man danach suchen?

    4. Wie groß sind überhaupt die Chancen, daß man aus dieser Zeit noch Dokumente bekommt, da Berlin ja bis Weltkriegsende hart umkämpft und stark zerstört war? Gibt es da Richtwerte oder kann man das so ungefähr prozentual ausdrücken?

    5. Welche Daten würde ich überhaupt erfahren, abgesehen vom vollen Namen des Vaters? Vielleicht noch sein Geburtsdatum?
  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 02.02.2006
    • 5053

    #2
    Also es bestehen folgende Möglichkeiten:
    1.Beim Geburtsstandesamt eine vollständige Ablichtung des Geburtseintrages bestellen. Möglicher Weise ergibt sich aus einem Rand- oder Fußvermerk der biologische Vater.
    2. Beim Jugendamt nachfragen, ob noch die Akte vorhanden ist oder an welches Archiv sie abgegeben wurde.
    3. Beim Amtsgericht nachfragen, ob noch die Vormundschaftsakte vorhanden ist oder an welches Archiv sie abgegeben wurde.
    Vielleicht ergibt sich aus dem Kirchenbuch ein Hinweis.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

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    • jois0507
      Erfahrener Benutzer
      • 23.09.2009
      • 305

      #3
      Hallo,

      Zu dieser Zeit gab es in den Großstädten meistens in Randbezirken eigens eingerichtete Geburtshäuser...für Frauen die nicht verheiratet waren und oder der Vater anonym bleiben sollte...
      Da es wie schon gesagt Moralisch und Gesellschaftlich sehr bedenklich war konnten Frauen dort ihre Kinder so still wie möglich zur Welt bringen. Meistens sogar dort lassen und so zur Adoption frei geben....

      Die Sterberate war allerdings sehr hoch da überwiegen Studenten dort arbeiteten also noch keine Ausgebildeten Ärzte waren....mal abgesehen von der damaligen Zeit war das dann doppelt so schwer...

      Meistens sind dies Häser auch nicht als Geburtshäuser bekannt sonder eher als lehranstallten oder Heime... ist nicht so einfach da was zu finden obwohl in der Geburtsurkunde etwas stehen könnte....Un evtl auch in Zeitungen oder durch Private aufzeichnungen !
      Da dein Vater ja bei seiner Mutter geblieben ist könnte es sein dass du im Stadtarchiv fündig wirst denn auch über die Geburten gibt es ja register...da steht als randvermekt manchmal bei HAUSGEBURT,G. Krankenhaus...... oder evtl G. in anstalt ........ wie auch immer die genannt worde.
      sollte das da stehen musst du schauen ob es über diese anstallt eigene unterlagen gibt!

      viel Glück !

      LG Angi
      Zuletzt geändert von jois0507; 18.10.2009, 09:19.


      LG Angi


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      • Good_old_times
        Benutzer
        • 18.10.2009
        • 10

        #4
        Zitat von Friedhard Pfeiffer Beitrag anzeigen
        Also es bestehen folgende Möglichkeiten:
        1.Beim Geburtsstandesamt eine vollständige Ablichtung des Geburtseintrages bestellen. Möglicher Weise ergibt sich aus einem Rand- oder Fußvermerk der biologische Vater.
        2. Beim Jugendamt nachfragen, ob noch die Akte vorhanden ist oder an welches Archiv sie abgegeben wurde.
        3. Beim Amtsgericht nachfragen, ob noch die Vormundschaftsakte vorhanden ist oder an welches Archiv sie abgegeben wurde.
        Vielleicht ergibt sich aus dem Kirchenbuch ein Hinweis.
        Mit freundlichen Grüßen
        Friedhard Pfeiffer
        Recht herzlichen Dank nochmal!

        Beim Geburtsstandesamt sehe ich kein Problem, wie kann ich aber erfahren, welches Jugendamt oder Amtsgericht damals für Berlin-Dahlem zuständig war, weil es sich um einen relativ kleinen Stadtbezirk handelt?
        Oder hatten auch kleinere Stadtbezirke eigene Jugendämter und Amtsgerichte?

        Kommentar

        • Good_old_times
          Benutzer
          • 18.10.2009
          • 10

          #5
          Zitat von jois0507 Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Zu dieser Zeit gab es in den Großstädten meistens in Randbezirken eigens eingerichtete Geburtshäuser...für Frauen die nicht verheiratet waren und oder der Vater anonym bleiben sollte...
          Da es wie schon gesagt Moralisch und Gesellschaftlich sehr bedenklich war konnten Frauen dort ihre Kinder so still wie möglich zur Welt bringen. Meistens sogar dort lassen und so zur Adoption frei geben....

          Die Sterberate war allerdings sehr hoch da überwiegen Studenten dort arbeiteten also noch keine Ausgebildeten Ärzte waren....mal abgesehen von der damaligen Zeit war das dann doppelt so schwer...

          Meistens sind dies Häser auch nicht als Geburtshäuser bekannt sonder eher als lehranstallten oder Heime... ist nicht so einfach da was zu finden obwohl in der Geburtsurkunde etwas stehen könnte....Un evtl auch in Zeitungen oder durch Private aufzeichnungen !
          Da dein Vater ja bei seiner Mutter geblieben ist könnte es sein dass du im Stadtarchiv fündig wirst denn auch über die Geburten gibt es ja register...da steht als randvermekt manchmal bei HAUSGEBURT,G. Krankenhaus...... oder evtl G. in anstalt ........ wie auch immer die genannt worde.
          sollte das da stehen musst du schauen ob es über diese anstallt eigene unterlagen gibt!

          viel Glück !

          LG Angi
          Hallo Angi,

          auch Dir vielen Dank für Deine Antwort. Die Idee mit den Geburtshäusern
          finde ich sehr interessant.
          Woher weisst Du das? Gibt es darüber irgendwelche Literatur, damit man sich mal einen groben Überblick zu den Verhältnissen in der damaligen Zeit verschaffen kann?

          Kommentar

          • Aida
            Erfahrener Benutzer
            • 19.12.2008
            • 416

            #6
            Zitat von Good_old_times Beitrag anzeigen
            3. Wie wurden zu dieser Zeit Unterhaltsansprüche geregelt? Wenn der Erzeuger aus dieser so genannten feinen Gesellschaft kam, könnte ich mir vorstellen, daß er sich das Schweigen der Kindesmutter mit einer einmaligen Abfindung erkauft hat. Könnte es darüber Nachweise geben und wo müßte man danach suchen?
            Soweit ich weiß, gab es damals die Praxis, Unterhalt zu zahlen (natürlich nur, wenn der Vater auch bekannt war). In meiner Verwandtschaft gab es einen Fall einer unehelichen Geburt, wo der Vater einer Pflegefamilie Unterhalt zahlte, bis das Kind schließlich adoptiert wurde.
            Ich würde auf alle Fälle bei Standesamt und Jugendamt nachfragen. In Berlin gab es zahlreiche Kinderheime, teils kirchlich, jüdisch, staatlich. Wenn Akten den Krieg überstanden haben, dann wird man daraus schon einiges ersehen können.

            Viel Erfolg
            Christel

            Kommentar

            • jois0507
              Erfahrener Benutzer
              • 23.09.2009
              • 305

              #7
              Ja also ich habe vor Monaten mal einen bericht über ein solches geburtshaus aus den 20er Jahren gesehen allerdings war dieses in Köln....In diesem bericht wurde gesagt das alle Großstädte in den randbezirken bez am Stadrand solche Gebäude einrichteten....

              Mir hat das sehr geholfen bei meiner suche so hatte ich angaben wo evtl man noch suchen könnte...und siehe da im Stadtarchiv Leverkusen hab ich ein geburtenregister aus einem solchen Geburtshaus gefunden und auch die betreffende geburt einens meiner Vorfahren

              Mit name der Mutter angabe des Vaters (unehel. endstanden erz. schon Verheiratete) sogar der Stand war vermerkt...und darüber kam ich dann wieder weiter ....uns so weiter und so vort......

              leider weiß ich nicht mehr wo ich das gesehen hab...glaube fast es war ard oder so....

              ich dachte halt es wäre noch so ein anhaltspunkt für dich...da deine oma ja dann auch unehelich schwanger war ist sie evtl auch in ein solches haus gegangen weil es anonym war und sie dort wenigstens hilfe bekam...

              lg


              LG Angi


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              • Gerda
                Erfahrener Benutzer
                • 22.07.2004
                • 131

                #8
                Zitat von Good_old_times Beitrag anzeigen
                Nun meine Fragen:

                2. War es im Jahr 1929 überhaupt möglich, die Abstammung zu verschweigen?
                Natürlich. Moral hin oder her, man wird die Mutter wohl kaum einer Folter ausgesetzt haben. Für die Konsequenzen war sie letztlich selbst verantwortlich und musste zusehen, wie sie mit dem Kind allein zurecht kommt. [/QUOTE]

                Zitat von Good_old_times Beitrag anzeigen
                3. Wie wurden zu dieser Zeit Unterhaltsansprüche geregelt? Wenn der Erzeuger aus dieser so genannten feinen Gesellschaft kam, könnte ich mir vorstellen, daß er sich das Schweigen der Kindesmutter mit einer einmaligen Abfindung erkauft hat. Könnte es darüber Nachweise geben und wo müßte man danach suchen?
                Ob die Mutter einen Anspruch auf Unterhalt (damals Alimente) hatte, müsste man in den derzeit gültigen Gesetzestexten recherchieren. Wenn ein Anspruch bestand, haben vermutlich die meisten Mütter unehelicher Kinder das nicht gewusst oder sie haben es nicht in Anspruch genommen, um sich dem Verfahren nicht aussetzen müssen (Kosten) und/oder nicht noch mehr "ins Gerede zu kommen.
                Hat der Vater möglicherweise eine "Abfindung" (Schweigegeld) gezahlt, wird davon mit Sicherheit nichts in amtlichen Dokumenten zu finden sein.

                Zitat von Good_old_times Beitrag anzeigen
                5. Welche Daten würde ich überhaupt erfahren, abgesehen vom vollen Namen des Vaters? Vielleicht noch sein Geburtsdatum?
                Alles, was noch in den verschiedenen staatlichen Archiven vorhanden ist. Darauf hast du als direkter Nachfahre einen Anspruch.
                Bedenke auch, das die Bezeichnungen der Ämter sich zum Teil geändert haben. Ein Jugendamt gab es wohl noch nicht, aber ein Fürsorgeamt o.ä.

                Viele Grüße
                Gerda

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                • Hina
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.03.2007
                  • 4700

                  #9
                  Hallo,

                  eine uneheliche Geburt im Jahre 1929 stellte kein größeres Problem dar, als all die Jahrhunderte vorher auch, eher war es unproblematischer, vor allem in der Großstadt Berlin, wo dort reihenweise alte Moralvorstellungen über Bord geworfen wurden. Zu der Zeit lebten meine Großeltern mütterlicherseits auch in Berlin, traten aus der Kirche aus und lebten in "wilder Ehe" zusammen, schlimmer noch, sie lebten in einer recht bunten Künstler-WG zum Leidwesen ihrer Eltern. Später heiraten meine Großeltern aber doch .

                  Uneheliche Geburten dürfte es in fast jeder Familie immer mal wieder gegeben haben, mit und ohne Angabe des Vaters. Ich habe letztens ein Geburtenregister aus dem 19. Jh. durchgeschaut, wo ein recht hoher Anteil der Geburten unehelich ohne Angabe des Vaters waren. Soviele feine Gesellschaft gab es dort allerdings nicht . Diese Geschichten sind aber in sehr vielen Familien eine Art Rechtfertiungslegende, da auch sie mit entsprechenden Moralvorstellungen behaftet waren.

                  Die Kinder konnten überall zur Welt kommen, ob nun Hausgeburt, Geburtshaus, Krankenhaus. Niemand hätte so eine Geburt ernsthaft verhindern können und niemand hätte die Herausgabe des Namens des Vaters erzwingen können. Wie so ein Kind dann versorgt werden konnte, ist eine andere Frage aber auch das haben unzählige Mütter geschafft.

                  Viele Grüße
                  Hina
                  "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

                  Kommentar

                  • Good_old_times
                    Benutzer
                    • 18.10.2009
                    • 10

                    #10
                    Im nachhinein muss ich selbst ein wenig über meine eigene Frage lächeln, ob es 1929 in Berlin überhaupt möglich war, die Vaterschaft zu verschweigen.
                    Klar, es war die Zeit der Weimarer Republik und wie Hina ja schon schrieb, wurden gerade in solchen Metropolen wie Berlin die Moralvorstellungen über Bord geworfen.
                    Stellt sich allerdings die Frage, wie es ab 1933 war, als die Nationalsozialisten an die Macht kamen.
                    Unter diesem Regime konnte man ja sehr schnell als asozial abgestempelt werden, dafür brauchte es nicht viel.
                    Ich könnte mir vorstellen, daß eine Mutter mit unehelichen Kindern da sehr schnell ins Visier der Staatsmacht geraten konnte.

                    Was zu dieser Zeit die Alimente anbelangt, so vermute ich mal, daß irgendwelche Ansprüche ohnehin in keinster Weise, also auch nicht gerichtlich, durchgesetzt werden konnten, denn es gab ja noch lange keine Vaterschaftstests.
                    Wenn die Kindesmutter also "Glück" hatte bzw. der Kindesvater nicht ganz unbarmherzig war, dann zahlte er doch so gesehen freiwillig oder irre ich mich da?
                    Andersherum wäre es natürlich sehr naheliegend, daß er dafür ein absolutes Schweigegelübde verlangt hat, also auch in den damaligen Urkunden, so daß sein Name bloss nirgendwo auftaucht.
                    Ich mache mir aus diesem Grund nicht allzu große Hoffnungen, werde aber so bald wie möglich die entsprechenden Ämter anschreiben und vielleicht ist ja doch irgendwo etwas hängen geblieben.

                    Kommentar

                    • Hina
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.03.2007
                      • 4700

                      #11
                      Hallo,

                      Möglichkeiten, warum der Vater nicht genannt wurde, gibt es so viele.
                      Vater war vollkommen mittellos.
                      Vater verschwand einfach.
                      Vater war eine flüchtige Bekanntschaft.
                      Vater wäre eine Zumutung für Mutter und Kind geworden.
                      Vater war verliebt, verlobt, verheiratet.
                      usw.
                      Spekulieren endet im Grunde in einer Endlosschleife, ohne weiter zu bringen.

                      Hoffnung wäre allenfalls, dass der Vater doch im Geburtenregister als Randvermerk eingetragen wurde. Bei unehelichen Geburten erschien er ja trotzdem nicht in der Geburtsurkunde und manche Mütter verschwiegen ihren Kindern ein Leben lang, wer ihr Vater war.

                      Uneheliche Kinder im Dritten Reich wuchsen genauso auf, wie vorher und nachher. Es gab dazu keine speziellen Regelungen oder "Maßnahmen". Den Nazis war es wichtig, dass es überhaupt viele Kinder gab. Die Ausgrenzungen und Benachteiligungen fanden ja schon immer vor allem durch die Gesellschaft und ihre Moralvorstellungen, aber nicht durch gesetzliche Bestimmungen statt.

                      Viele Grüße
                      Hina
                      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                      • ClaudiaBW
                        Erfahrener Benutzer
                        • 25.10.2009
                        • 436

                        #12
                        Zitat von Good_old_times Beitrag anzeigen
                        3. Wie wurden zu dieser Zeit Unterhaltsansprüche geregelt? Wenn der Erzeuger aus dieser so genannten feinen Gesellschaft kam, könnte ich mir vorstellen, daß er sich das Schweigen der Kindesmutter mit einer einmaligen Abfindung erkauft hat. Könnte es darüber Nachweise geben und wo müßte man danach suchen?

                        ?
                        Hallo,

                        zu diesem Thema habe ich gerade erst vor einigen Tagen etwas im Internet gelesen (Angabe o. Gewähr - ich finde die Seite auch gerade nicht). Aber dort stand geschrieben, daß das Gesetz damals die Familie des Vaters eines unehelichen Kindes schützen wollte. Es gab also nichts in der Art von Unterhaltsansprüchen, genausowenig wie ein uneheliches Kind Erbansprüche an seinen unehelichen Vater hatte. Es kam wohl häufiger mal vor und war für die unehelichen Väter kein großer Beinbruch. Ob ein solcher Vater dann ein Schweigegeld gezahlt haben könnte, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis, wäre aber unwahrscheinlich, wenn die Informationen stimmen, die ich da gelesen habe.

                        Grüßle

                        Kommentar

                        • schaefera

                          #13
                          Hallo,

                          Was das Bürgerliche Gesetzbuch von 1906
                          dazu sagt,könnte ich Bedarf hochladen.

                          Kommentar

                          • ClaudiaBW
                            Erfahrener Benutzer
                            • 25.10.2009
                            • 436

                            #14
                            Zitat von ClaudiaBW Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            zu diesem Thema habe ich gerade erst vor einigen Tagen etwas im Internet gelesen (Angabe o. Gewähr - ich finde die Seite auch gerade nicht). Aber dort stand geschrieben, daß das Gesetz damals die Familie des Vaters eines unehelichen Kindes schützen wollte. Es gab also nichts in der Art von Unterhaltsansprüchen, genausowenig wie ein uneheliches Kind Erbansprüche an seinen unehelichen Vater hatte. Es kam wohl häufiger mal vor und war für die unehelichen Väter kein großer Beinbruch. Ob ein solcher Vater dann ein Schweigegeld gezahlt haben könnte, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis, wäre aber unwahrscheinlich, wenn die Informationen stimmen, die ich da gelesen habe.

                            Grüßle
                            Hallo,

                            ich habe jetzt die Seite gefunden, auf der ich etwas gelesen hatte und muß mich nun korrigieren. Es gab sehr wohl eine Unterhaltsverpflichtung, der sich die unehelichen Väter allerdings wohl sehr leicht entziehen konnten.

                            Hier der Link:

                            http://www.liga-kind.de/fruehe/506_peschel.php

                            Genauer zitierte Paragraphen o.ä. findet man da allerdings nicht, aber da hat ja Schaefera schon ein Angebot gemacht.

                            Grüßle
                            Zuletzt geändert von ClaudiaBW; 28.10.2009, 12:49.

                            Kommentar

                            • schaefera

                              #15
                              Ich habe jetzt mal Teil 6
                              Stellung des unehelichen Kindes hier online hochgeladen

                              Quelle:
                              Bürgerliches Gesetzbuch
                              nebst Einführungsgestz
                              Mit Einleitung,Anmerkungen und Sachregister
                              ...............
                              Berlin 1906

                              Das Buch kann unter google-books in Verbindung mit einem Proxy heruntergeladen werden

                              Kommentar

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