Hochzeit zweier Personen aus unterschiedlichen Herrschaften

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  • fxck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.08.2009
    • 1081

    Hochzeit zweier Personen aus unterschiedlichen Herrschaften

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1600-1900
    Region, aus der der Begriff stammt: Gegend um Tachau/Egerland


    Hallo Ihr Lieben,

    ich weiß nicht, ob mein Beitrag hier richtig eingestellt ist, hoffe dennoch auf Antworten...

    Ich habe meine sämtlichen Vorfahren väterlicherseits im heutigen Kreis Tachau (bei Pilsen). Die Region war in mehrere Herrschaften aufgeteilt (u. a. Groß Meierhöfen, Haid, ...). Meine Vorfahren heirateten z. T. über die Herrschaftsgrenzen hinaus.
    Nun ist meine Frage: brauchte das Paar die Erlaubnis des Herren/Grafen, um zu heiraten? Wann änderte sich das (falls es das gab)?

    Liebe Grüße
    Anton
    Suche in folgenden Orten:
    Kreis Tachau/Egerland: Pfraumberg, Ujest, Zummern, Lusen, Labant, Mallowitz (FN: Frank, Roppert, Scheinkönig, Peyerl, Haibach, Schwarz...)
    Erzgebirge: Beierfeld, Grünhain, Eibenstock, Bernsbach, Lauter (FN: Fröhlich, Hennig, Stieler, Jugelt, Heimann...)
    Thüringen: Tanna, Rödersdorf, Friedrichroda (FN: Kunstmann, Götz, Rathsmann).
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11550

    #2
    Moin Anton,

    da das Egerland meines Wissens in der heutigen Tschechei liegt, erlaube ich mir, es mal in die Ecke Böhmen, Mähren, Sudetenland zu verschieben.

    In alter Freundschaft

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

    Kommentar

    • fxck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.08.2009
      • 1081

      #3
      Danke Friedrich! Ich wußte halt nicht, wohin ich es stecken sollte...
      Suche in folgenden Orten:
      Kreis Tachau/Egerland: Pfraumberg, Ujest, Zummern, Lusen, Labant, Mallowitz (FN: Frank, Roppert, Scheinkönig, Peyerl, Haibach, Schwarz...)
      Erzgebirge: Beierfeld, Grünhain, Eibenstock, Bernsbach, Lauter (FN: Fröhlich, Hennig, Stieler, Jugelt, Heimann...)
      Thüringen: Tanna, Rödersdorf, Friedrichroda (FN: Kunstmann, Götz, Rathsmann).

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        Liebe Anton, ich glaube jede Heirat - auch im Land - brauchte den Consens des Landesherrn.
        Bei Heiraten in einen anderen Herrschaftsbezirk gab es bei uns so gar die so genannte Nachsteuer. Angenommen die Braut bekam als Heiratsgut 500 fl, die jetzt außer Land gingen, so mussten 10 % = 50 fl an die eigene Herrschaft bezahlt werden.

        Gruß Konrad

        Kommentar

        • fxck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.08.2009
          • 1081

          #5
          Hallo Konrad,

          vielen Dank! Dazu wird es ja sicherlich auch ne schriftliche Überlieferung finden lassen. Dann kann ich jetzt mal im Kreisarchiv Tachau nachfragen.
          Unter welchen Bedingungen konnte eine solche Hochzeit versagt werden?

          Liebe Grüße
          Anton
          Suche in folgenden Orten:
          Kreis Tachau/Egerland: Pfraumberg, Ujest, Zummern, Lusen, Labant, Mallowitz (FN: Frank, Roppert, Scheinkönig, Peyerl, Haibach, Schwarz...)
          Erzgebirge: Beierfeld, Grünhain, Eibenstock, Bernsbach, Lauter (FN: Fröhlich, Hennig, Stieler, Jugelt, Heimann...)
          Thüringen: Tanna, Rödersdorf, Friedrichroda (FN: Kunstmann, Götz, Rathsmann).

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          • karin-oö
            Erfahrener Benutzer
            • 01.04.2009
            • 2630

            #6
            Hallo Anton!

            Ich denke, eine solche Heiratserlaubnis (der Herrschaft bzw. des zuständigen Bezirksgerichtes, je nach dem wie weit die rechtliche Zuständigkeit des Herrschaftsinhabers ging) war bis zum Ende der Grundherrschaft um 1850 nötig.
            Es ging dabei vor allem darum, ob das künftige Ehepaar eine Familie versorgen konnte, denn ansonsten hätte die Obrigkeit die Versorgungspflicht übernehmen müssen.

            Solche Erlaubnisschreiben (im Fall meines Ortes vom zuständigen Bezirksgericht) sind den Eheakten angeschlossen, die bei jeder kirchlichen Heirat angelegt wurden.
            Diese Eheakten liegen bei uns im Pfarrarchiv und sind eine sehr ergiebige Quelle, obwohl kaum einer von ihnen weiß.

            Da das Gebiet, in dem du suchst, ja zu der Zeit zu Österreich gehörte, denke ich, dass die Vorschriften dort ähnlich waren wie bei uns.
            Frag doch im Kreisarchiv Tachau, ob es dort solche Eheakten gibt, oder ob es dafür ein kirchliches Archiv gibt.
            Falls der Schriftwechsel der Herrschaft archiviert ist, könnten solche Erlaubnisschreiben auch dort vorhanden sein.

            Schöne Grüße
            Karin

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            • fxck
              Erfahrener Benutzer
              • 23.08.2009
              • 1081

              #7
              Hallo Karin,

              vielen Dank für Deine Antwort! Ich werde mich mal an den Archivar dort wenden. Ich habe gesehen, dass es für die Herrschaften eigene Bestände gibt. Bin gespannt, ob man dazu noch was hat. Das Pfarrarchiv von Pfraumberg ist leider 1945 von Bomben zerstört worden, sodass dort nix mehr zu holen ist.

              Liebe Grüße
              Anton
              Suche in folgenden Orten:
              Kreis Tachau/Egerland: Pfraumberg, Ujest, Zummern, Lusen, Labant, Mallowitz (FN: Frank, Roppert, Scheinkönig, Peyerl, Haibach, Schwarz...)
              Erzgebirge: Beierfeld, Grünhain, Eibenstock, Bernsbach, Lauter (FN: Fröhlich, Hennig, Stieler, Jugelt, Heimann...)
              Thüringen: Tanna, Rödersdorf, Friedrichroda (FN: Kunstmann, Götz, Rathsmann).

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              • Apoplexy
                Erfahrener Benutzer
                • 31.01.2009
                • 238

                #8
                Sowas kenne ich auch, und bei mir war es im Trauschein vermerkt, von dem ich die Abschrift vom Archiv in Prag erhielt.

                Dort stand dann:
                Der Bräutigam war untertänig zu der Herrschaft Jistebnici (= http://www.jiznicechy.org/de/index.p...est/jisteb.htm )
                Und die Braut war untertänig zu Smilkov (=http://de.wikipedia.org/wiki/Smilkov )
                Und die heirat erfolgte mit oberämtlicher Bewilligung der Herrschaft Jistebnitz No.Exh.10 polit.

                Dazu hatte ich diesen Thread erstellt da mir das damals nichts sagte:
                Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen, und mir erklären welche Bedeutung es hat. Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 8.Mai 1827 Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Votice /Wotitz Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken): Betr. Berufsangabe im Heiratseintrag, erhalten vom
                Viele Grüße,
                APOplexy


                "Träume verwehn, wenn niemand da ist, der sie träumen will." Rio Reiser

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                • fxck
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.08.2009
                  • 1081

                  #9
                  Hallo Karolina,

                  danke für Deinen Beitrag!

                  LG Anton
                  Suche in folgenden Orten:
                  Kreis Tachau/Egerland: Pfraumberg, Ujest, Zummern, Lusen, Labant, Mallowitz (FN: Frank, Roppert, Scheinkönig, Peyerl, Haibach, Schwarz...)
                  Erzgebirge: Beierfeld, Grünhain, Eibenstock, Bernsbach, Lauter (FN: Fröhlich, Hennig, Stieler, Jugelt, Heimann...)
                  Thüringen: Tanna, Rödersdorf, Friedrichroda (FN: Kunstmann, Götz, Rathsmann).

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