Ohje, das hört sich nicht gerade ermutigend an.
Aber die Sperrfrist für Geburtseinträge beträgt doch 110 Jahre, und nicht 100 Jahre, oder?
LG
Susanne
Aber die Sperrfrist für Geburtseinträge beträgt doch 110 Jahre, und nicht 100 Jahre, oder?
LG
Susanne
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