Enttäuschung, Urkunden bekommen, aber Kopien erwartet.

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  • Anfängerin71
    Benutzer
    • 18.03.2018
    • 54

    #16
    Ohje, das hört sich nicht gerade ermutigend an.


    Aber die Sperrfrist für Geburtseinträge beträgt doch 110 Jahre, und nicht 100 Jahre, oder?



    LG

    Susanne

    Kommentar

    • Duppauer
      Erfahrener Benutzer
      • 30.03.2014
      • 816

      #17
      Hier die Sperrfristen für Personen die nicht direkt mit der gesuchten Person verwandt sind. Siehe dazu u.g. Link!

      Stand Sept. 2018

       Geburtsurkunde – die Geburt liegt mehr als 100 Jahre zurück
       Heiratsurkunde – die Heirat liegt mehr als 75 Jahre zurück
       Sterbeurkunde – der Todesfall liegt mehr als 35 Jahr zurück

      Quelle:


      LG
      Dieter
      Zuletzt geändert von Duppauer; 11.02.2019, 20:05.
      Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
      Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
      Herzliche Grüße
      Dieter

      Kommentar

      • A Be
        Erfahrener Benutzer
        • 24.03.2011
        • 1385

        #18
        Zitat von Anfängerin71 Beitrag anzeigen
        Aber die Sperrfrist für Geburtseinträge beträgt doch 110 Jahre, und nicht 100 Jahre, oder?
        Hallo Susanne,

        110/80/30 Jahre ist in Deutschland

        andere Länder haben andere Sperr/Schutzfristen


        Die Standesämter unterscheiden in den auszufüllenden Anlagen (in #13 erwähnt) durchaus zwischen

        Věc: ŽÁDOST O VYSTAVENÍ MATRIČNÍHO DOKLADU (MATRIČNÍCH DOKLADŮ*)
        Betr.: ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINER URKUNDE (VON URKUNDEN*)

        und

        Věc: ŽÁDOST O VYSTAVENÍ DOSLOVNÉHO VÝPISU Z MATRIČNÍ KNIHY (DOSLOVNÝCH VÝPISŮ Z MATRIČNÍCH KNIH*)
        Betr.: ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINES AUSZUGES (=KOPIE) AUS DEM MATRIKELREGISTER (VON AUSZÜGEN AUS DEN MATRIKELREGISTERN*)

        ich könnte mir aber vorstellen, dass das Standesamt wenn es keine Standesamtlichen Register gibt (vor 1939?)
        und sie die Daten aus kirchlichen Registern entnehmen, keine Kopien vom Register machen und deshalb eine neue Urkunde ausstellen?

        LG JoAchim

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