Komisch ist das allerdings schon. Den freiwilligen Arbeitsdienst konnte man erst mit 18 Jahren antreten. Leider entzieht sich meiner Kenntnis, wie das mit dem freiwilliegn Wehrdienst war. Aber mir leuchtet nicht ganz ein, dass man in bezug auf den Wehrdienst von der Praxis abwich, erst 18jährige aufzunehmen. Vielleicht können andere hierzu noch Informationen beisteuern.
Gruß
Alexander
					Gruß
Alexander

 
  
							
						
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