Matricula Latein/Deutsch

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Kastulus
    Erfahrener Benutzer
    • 18.03.2012
    • 1744

    [gelöst] Matricula Latein/Deutsch

    Quelle bzw. Art des Textes: Traubuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1752
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Egglham
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Grüß Gott,

    zuerst hier die Quelle des für mich schwierigen Textes; einzelne Wörter sind mir klar, verstehe aber den Zusammenhang nicht.



    Den 1. Teil kann ich gut lesen. Bitte ab 6. Febr./16. Zeile übertragen!

    Copulati sunt per ----- Eugenio Lang
    ---- mane in Martinstödtling in praesentia re-
    quisitorum testium 14. Febr. feria 2da post Domenicam
    Quinquagesimae; quia media 7ma fuit ante Misu
    exposito SS. Sacramentio in Egglham ob Indulgen-
    tias his Tribus diebus lunerabiles. Denide sedimus pro
    Sacro tribunali. Post 10ma Hora venerunt Sponsi cum
    suo comitatu, ac interfuerunt Sumo et solemni Sa-
    crificio, quod adhuc exposito Sanctissimo ------
    --- de Spiritu S. fuit celebratur et applicatur pro bono
    et filici conubio. Solvit igitur Sponsus pro suscepione

    et inscriptione Sponsaliorum 36 X
    pro 3. denunciationibus 45 X
    Pro sola Copulatione NB 1 fl 30 X
    Pro Sacro cantato et pro Sponsis applicato NB 45 X
    Summa 3 fl 36 X

    Ego numquam soles appplicere pro Sponsis misi solvanti , quod
    et R---- D---- D----Theobaldus ---approbavit cum pluribus
    rem intelligentibus, aliqui vero contradixerunt.

    Name des Brautpaares: Balthasar Scheimber oo Martha Kahlhamber.

    Leider diesmal eine umfangreiche Arbeit, aber schon einmal vielen Dank!
    Kastulus

    Gerade stelle ich fest, dass die Internetadresse auf den Beginn des Buches verweist. Der entsprechende Eintrag ist auf Seite 188 zu finden.
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 5069

    #2
    Hallo Kastulus,

    ein paar Ergänzungen.

    Copulati sunt per R[everendo]. D[omino]. Eugenio Lang
    summe mane in Martinstödtling in praesentia re-
    quisitorum testium 14. Febr. feria 2da post Domenicam
    Quinquagesimae; quia media 7ma fuit ante Misu
    exposito SS. Sacramentio in Egglham ob Indulgen-
    tias his tribus diebus lunerabiles. Denide sedimus pro
    Sacro tribunali. Post 10ma Hora venerunt Sponsi cum
    suo comitatu, ac interfuerunt summo et solemni Sa-
    crificio, quod adhuc exposito Sanctissimo cum ----
    --- de Spiritu S. fuit celebratio et applicatio pro bono
    et filici conubio. Solvit igitur Sponsus pro suscepione

    et inscriptione Sponsaliorum 36 X
    pro 3. denunciationibus 45 X
    Pro sola Copulatione NB 1 fl 30 X
    Pro Sacro cantato et pro Sponsis applicato NB 45 X
    Summa 3 fl 36 X

    Ego numquam soles appplicere pro Sponsis misi solvanti , quod
    et R[everendus] D[ominus] D[ominus] Theobaldus ---approbavit cum pluribus
    rem intelligentibus, aliqui vero contradixerunt.
    Gruß
    gki

    Kommentar

    • Klimlek
      Erfahrener Benutzer
      • 11.01.2014
      • 2291

      #3
      Hallo, vielleicht noch

      Copulati sunt per R.D. Eugenio Lang
      summe mane in Martinstödtling in praesentia re-
      quisitorum testium 14. Febr. feria 2da post Dominicam
      Quinquagesimae i quia media 7ma fuit ante Missam
      expositio SS. Sacramento in Egglhamb ob Indulgen-
      tias his tribus diebus lucrabiles?. Denide? sedimus pro
      Sacro tribunali. Post 10mam horam venerunt Sponsi cum
      suo comitatu, ac interfuerunt summo et solemni Sa-
      crificio, quod adhuc exposito Sanctissimo cum incen-
      so de Spiritu S. fuit celebratio et applicatio pro bono
      et felici conubio. Solvit igitur Sponsus pro susceptione
      et inscriptione Sponsaliorum 36 X
      pro 3. denunciationibus 45 X
      Pro sola Copulatione NB 1 fl 30 X
      Pro Sacro cantato et pro Sponsis applicato NB 45 X
      Summa 3 fl 36 X

      Ego numquam soles appplicere pro Sponsis nisi solvant i quod
      et R. D. D. Theobaldus ratus approbavit cum pluribus
      rem intelligentibus, aliqui vero contradixerunt.

      Kommentar

      • Kastulus
        Erfahrener Benutzer
        • 18.03.2012
        • 1744

        #4
        Guten Morgen und vielen Dank für die Klarstellungen! Vielleicht wäre es noch möglich, das Ganze ins Deutsche zu übertragen. Wie gesagt, einzelne Begriffe verstehe ich, aber leider nicht den Zusammenhang.
        Zu gki: Ich bewege mich ja immer noch mit meiner Suche um Aunkichen (ich glaube, hier fehlt Einiges) bis in den Bayr. Wald, aber Hermannseder sind nicht aufgetaucht.

        Schönen Tag! Kastulus

        Kommentar

        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 5069

          #5
          Hallo Kastulus,

          es geht offenbar um die Trauung und die drei Verkündigungen. Der Sonntag Quinquagesima war der Sonntag vor Aschermittwoch, 1752 war das der 14. Februar.

          "tribus diebus lucrabiles" dürfte sich somit auf die Faschingszeit beziehen.

          Die Satzstruktur ist mir noch nicht ganz klar, insbesondere ob ein erster Satz mit "14 Febr." endet oder nicht....

          Beim letzten Satz geht's wohl um die Stolgebühren. Mir scheinen die recht niedrig zu sein, müßte man mal vergleichen.

          Danke für die weitere Spähe nach den Hermannseders!
          Gruß
          gki

          Kommentar

          • Kastulus
            Erfahrener Benutzer
            • 18.03.2012
            • 1744

            #6
            Schönen Nachmittag,
            leider ist meine Antwort, die ich vor ein paar Tagen geschrieben habe, nicht angekommen. Vermutlich habe ich einen Fehler gemacht. Also: Vielen Dank für die neuen Hinweise. Vielleicht findet sich doch noch ein Lateiner, der sich mit schlechtem Latein auskennt und antwortet. Ich habe den Eindruck, dass der Bräutigam nicht mit den Gebühren einverstanden war (letzter Absatz). Aber Eindrücke sind für die Familienforschung halt zu wenig!
            Grüße zum Wochenende! Kastulus

            Kommentar

            • Klimlek
              Erfahrener Benutzer
              • 11.01.2014
              • 2291

              #7
              Hallo Kastulus, es hat nichts mit "Dankeschön" zu tun, aber
              einige Worte ich kenne nicht. Also mein Versuch:

              Copulati sunt per R.D. Eugenio Lang
              Getrauet sind durch Ehrwürdiger Herrn E.L.
              summe mane in Martinstödtling in praesentia re-
              am frühen morgen in Martinstödtling in Anwesenheit
              quisitorum testium 14. Febr. feria 2da post Dominicam
              notwendigen Zeugen 14. Febr. Montag nach 7. Sonntag
              Quinquagesimae i quia media 7ma fuit ante Missam
              (vor Ostern) welche war vor Messerklärung
              expositio SS. Sacramento in Egglhamb ob Indulgen-
              heiligen Aid in Egglham wegen die Nachsichten
              tias his tribus diebus lucrabiles. Denide sedimus pro
              dieser drei Tagen haben gesessen vor ??????????
              Sacro tribunali. Post 10mam horam venerunt Sponsi cum
              heiligen Gericht. Nach 10 Uhr kamen die Brautleute mit
              suo comitatu, ac interfuerunt summo et solemni Sa-
              mit seinen Begleitung, und zwar sie haben früh und feierlich
              crificio, quod adhuc exposito Sanctissimo cum incen-
              dem Opfer, weil bisher ausstellen mit heiligsten Weihrauch
              so de Spiritu S. fuit celebratio et applicato pro bono
              von heiligen Geist war Feier und für Schließung gut
              et felici conubio. Solvit igitur Sponsus pro susceptione
              und glücklich dem Ehebund. Brautigam hat gelöst folglich übernahme
              et inscriptione Sponsaliorum 36 X
              und Eheinskription.
              pro 3. denunciationibus 45 X
              für drei Aufgebote
              Pro sola Copulatione NB 1 fl 30 X
              für eigentliche Trauung (Nota bene)
              Pro Sacro cantato et pro Sponsis applicato NB 45 X
              für heiligen Sang und Anwendung? für die Verlobten
              Summa 3 fl 36 X(er)

              (Nota bene ist hier)
              Ego numquam soles applicere pro Sponsis misi solvant i quod
              Ich habe immer eigentliche Anwendung? für Verlobten gemeldet von derselben was sie da zahlen
              et R. D. D. Theobaldus ratus approbavit cum pluribus
              und ehrwürdiger Herr Herr Theobald mit Rechnung zustimmte mit einem gemeinsamen
              rem intelligentibus, aliqui vero contradixerunt.
              Verständnis der Sache, einige Wahrheiten sind widersprüchlich.

              Kommentar

              • gki
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2012
                • 5069

                #8
                Hmm, ich bin nicht ganz einverstanden, insb. was die Messe angeht. MMn war das eine besondere Messe mit Aussetzung des Allerheiligsten (http://de.wikipedia.org/wiki/Eucharistische_Anbetung ), die mit Genehmigung (Indulgentia) in Egglham gefeiert wurde.

                ist "sume" (mit Strich über dem m) evtl. eine Kontraktion von "supernummerarius" (also überzähliger Kaplan)? So bezeichnet sich der Schreiber etwas drüber.


                "media 7ma" könnte einfach "halb sieben" sein...

                "Deinde(!) sedimus pro Sacro tribunalis":

                Dann setzen wir uns für das Heilige Tribunal. Ich hab nur keine Ahnung was für ein Tribunal das gewesen sein könnte.

                Der Lateinunterricht ist halt lang her...
                Gruß
                gki

                Kommentar

                • Kastulus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.03.2012
                  • 1744

                  #9
                  Matricula Latein/Deutsch

                  Guten Abend und vielen Dank für die neuen Lösungsversuche. Ich habe gestern bei einer Familienfeier ein neues Spiel gefunden: Übersetzen eines lateinischen Textes. Nachdem geklärt war, dass alle fünf, die Latein in der Schule gehabt hatten, zusätzlich auch das Große Latinum erworben hatten, konnte mit der Arbeit begonnen werden. Vom Ehrgeiz gepackt, mussten alle aber schließlich einsehen, dass seit dem letzten Unterricht doch schon einige Zeit ins Land gegangen war (vgl. gki)!
                  Ich möchte noch ein paar Anmerkungen zu den beiden weiteren wohl geschmiedeten Beiträgen machen, die mich noch erreicht haben, und die besonders informativ und wichtig und ausführlich gewesen sind, und ein besonderes Kompliment verdienen, auch weil mir jetzt die Zusammenhänge zwischen den Vorkommnissen in Martinstödling und Egglham klarer geworden sind. Vielleicht freuen sich auch andere darüber.
                  1. Trauung in M. frühmorgens in M'tödling in Anwesenheit von Zeugen.
                  2. Aussetzung des Allerheiligsten in Egglham, 1/2 7 Uhr
                  3. "gewinnbringende Tage": Ich tippe auch auf einen Ablass, der gewährt wurde, wenn man an der Anbetung teil genommen hat.
                  4. "geistliche Beratung": Mein Übersetzungsvorschlag "Heiliges Gericht" = Beichte. Es war lange Zeit üblich, dass möglichst vor dem Gottesdienstbesuch noch die Beichte abgelegt hat.
                  5. Dann: 10 Uhr Messe in Egglham, an der die Brautleute mit ihrer Begleitung teilgenommen haben.
                  6. Die Eheschließung konnte in Egglham selbst nicht stattfinden, weil dort das Allerheiligste ausgesetzt war. Gut vorstellbar! Beispielsweise durfte man in der sog. "Stillen Zeit" vor Weihnachten auch nur mit Dispens heiraten.
                  7. "applicato sponsis": Sehr interessanter Hinweis! Der Pfarrer bekam eine Bezahlung für das Eheversprechen; sollte er auch die Stola über die Hände der Brautleute legen, könnte dies eine aktive Handlung des Pfarrers sein, die extra kostet.
                  8. Der Hochzeitstag dürfte der Rosenmontag gewesen sein; vielleicht wollte man schnell noch vor Beginn der Fastenzeit getraut werden.

                  Jetzt stelle ich aber nicht noch die Frage, ob die Neuvermählten zwischen Eheschließung und 10-Uhr-Gottesdienst die Stallarbeit machen mussten!

                  Abendliche Winterzeit-Grüße von Kastulus

                  Kommentar

                  • Kastulus
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.03.2012
                    • 1744

                    #10
                    Guten Morgen,

                    ein kleiner Nachschlag. Ich habe mit einem Theologen gesprochen, der meint, dass der Pfarrer für das Eheversprechen in der einen Kirche und die hl. Messe in der anderen Kirche, in der für das Brautpaar gebetet worden ist, zweimal eine Gebühr verlangt hat. Das Umlegen der Stola müsste gleich beim Eheversprechen in der 1. Kirche erfolgt sein.
                    Im übrigen gäbe es keine Trauungen vor ausgesetztem Allerheiligen, was ja hier schon vermutet worden ist. Dass der Text teilweise zu Mutmaßungen führt, liegt einfach an der Ausdrucksweise des Pfarrers.

                    Einen schönen Tag wünscht Kastulus

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X