Heiratseintrag aus 1861 Stand/Tätigkeit/Herkunft der Brauteltern

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  • kbs
    Benutzer
    • 19.01.2025
    • 54

    [gelöst] Heiratseintrag aus 1861 Stand/Tätigkeit/Herkunft der Brauteltern

    Eintrag Nr. 26, Eltern der Braut: ".... zu Holzminden"
    Das vorangestellte Wort kann ich nicht lesen. Auch würde mich die Bedeutung des Kürzels "p.p." hinter den Namen der Trauzeugen interessieren.
    Kann jemand helfen?
  • AlfredS
    Erfahrener Benutzer
    • 09.07.2018
    • 3672

    #2
    Das fehlende Wort würde ich als "olim" lesen: Lateinisch für einst/ehemals, hier als Angabe für den früheren Wohnort Holzminden.
    Dazu passt auch der Vermerk in der Spalte 'EInwilligung': beide Eltern todt
    Gruß, Alfred

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    • KempeOS
      Benutzer
      • 21.10.2023
      • 45

      #3
      Hallo,

      p.p. steht für „per procurationem“ (lat.), also „in Vertretung / durch Vollmacht"

      Liebe Grüße
      Simone

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      • jebaer
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2022
        • 4035

        #4
        Zitat von kbs Beitrag anzeigen
        Eintrag Auch würde mich die Bedeutung des Kürzels "p.p." hinter den Namen der Trauzeugen interessieren.
        Mit "p." abgekürzt wird der Imperativ zum lateinischen Verb "pergere", fortfahren, weitermachen: "perge!"
        Das findet sich in vielen Kirchenbüchern am Schluss jedes Eintrags, um anzuzeigen, dass jetzt der nächste beginnt.
        Verdoppelung zeigt den Plural an, heißt dann "pergite": "fahrt fort!".
        Wird heute gelegentlich noch gebraucht in der Wendung "etc. pp.": und so weiter, und so fort.
        Meint im konkreten Fall also, dass neben den beiden benannten Trauzeugen auch noch andere Leute die Hochzeit bezeugen konnten.


        LG Jens
        Zuletzt geändert von jebaer; 07.09.2025, 23:34.
        Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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        • Horst von Linie 1
          Erfahrener Benutzer
          • 12.09.2017
          • 23799

          #5
          Zitat von jebaer Beitrag anzeigen
          ..
          Das findet sich in vielen Kirchenbüchern am Schluss jedes Eintrags, u anzuzeigen, dass jetzt der nächste beginnt.
          ..
          Wird heute gelegentlich noch gebraucht in der Wendung "etc. pp.": und so weiter, und so fort.


          Meint im konkreten Fall also, dass neben den beiden benannten Trauzeugen auch noch andere Leute die Hochzeit bezeugen konnten.
          Horst hat es nicht verstanden.
          Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
          Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
          Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

          Und zum Schluss:
          Freundliche Grüße.

          Kommentar

          • jebaer
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2022
            • 4035

            #6
            Zitat von KempeOS Beitrag anzeigen
            Hallo,

            p.p. steht für „per procurationem“ (lat.), also „in Vertretung / durch Vollmacht"

            Liebe Grüße
            Simone
            Auch richtig!
            Macht hier aber keinen Sinn. Ein Trauzeuge in Vertretung - hab ich noch nie gehört.


            LG Jens
            Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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            • jebaer
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2022
              • 4035

              #7
              Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen

              Horst hat es nicht verstanden.
              Dann sollte er im Zusammenhang lesen - und zitieren.
              Versteht er das an solcher Stelle auch gerne gebrauchte "et alii multi" - und viele andere?
              Kommt aufs gleiche raus.


              LG Jens
              Zuletzt geändert von jebaer; 07.09.2025, 22:01.
              Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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              • kbs
                Benutzer
                • 19.01.2025
                • 54

                #8
                Vielen Dank an alle, die hier weitergeholfen haben.
                Die Vertretung von Zeugen kenne ich bisher auch nur von Taufpaten, die bei Verhinderung durch jemanden (z.B. Küster) vertreten wurden.

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                • jebaer
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.01.2022
                  • 4035

                  #9
                  Zitat von kbs Beitrag anzeigen
                  Taufpaten, die bei Verhinderung durch jemanden (z.B. Küster) vertreten wurden.
                  In so einem Fall wird meist eine Formulierung gebraucht wie "vices egit" - an die Stelle getreten ist ...
                  Prokura kenne ich eigentlich nur aus (weltlichen) Verwaltungsvorgängen, etwa bei Gericht.


                  LG Jens
                  Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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                  • KempeOS
                    Benutzer
                    • 21.10.2023
                    • 45

                    #10
                    Hallo zusammen,


                    Ich habe jetzt mal die KI befragt. Heraus kommt Folgendes:

                    "📖 „p. p.“ hinter Trauzeugen in Kirchenbüchern
                    In alten Kirchenbüchern (besonders im 18./19. Jahrhundert) findest du oft „p. p.“ hinter den Namen der Trauzeugen.

                    Das heißt dort nicht, dass die Trauzeugen „per procurationem“ (durch Vollmacht, also vertreten) gehandelt haben – das wäre ja bei Trauzeugen gar nicht möglich.


                    👉 In diesem Kontext bedeutet p. p. = praesentes personaliter
                    = „persönlich anwesend“.
                    "

                    Klingt logisch

                    Viele Grüße
                    Simone

                    Kommentar

                    • jebaer
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.01.2022
                      • 4035

                      #11
                      Zitat von KempeOS Beitrag anzeigen
                      Hallo zusammen,


                      Ich habe jetzt mal die KI befragt.
                      Liebe Simone,

                      im Zusammenhang mit lateinischen Texten ist das keine gute Idee - KIs plappern da nämlich gerne ohne Sinn und Verstand drauf los.
                      Und auch die von Diir befragte (welche überhaupt, und mit welcher Fragestellung?) schießt sich hier selbst ins Knie:

                      Das heißt dort nicht, dass die Trauzeugen „per procurationem“ (durch Vollmacht, also vertreten) gehandelt haben – das wäre ja bei Trauzeugen gar nicht möglich.
                      Soweit OK, das denke ich mir auch, Trauzeuge zu sein bedingt, dass man bei der Trauung oersönlich anwesend ist.
                      Genau deshalb entbehrt aber ide Behauptung:

                      👉 In diesem Kontext bedeutet p. p. = praesentes personaliter
                      = „persönlich anwesend“
                      jeglicher Logik.
                      Wozu sollte der Pfarrer jemandem, dessen persönliche Anwesenheit er mit der Bezeichnung als "Trauzeuge" schon festgestelt hat, attestieren, dass dieser persönlich anwesend war?

                      Schau Dir spaßeshalber mal auf dieser Seite aus einem früheren Trauungsbuch der selben Pfarrei den ersten Eintarg im Oktober an:


                      Nach der Benennung der Zeugen steht hier. "&c &c", sprich: "etc. etc", was die gleiche Bedeutung hat wie "perge perge".


                      LG Jens
                      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

                      Kommentar

                      • Horst von Linie 1
                        Erfahrener Benutzer
                        • 12.09.2017
                        • 23799

                        #12
                        Zitat von jebaer Beitrag anzeigen
                        Nach der Benennung der Zeugen steht hier. "&c &c", sprich: "etc. etc", was die gleiche Bedeutung hat wie "perge perge".
                        Geht doch!
                        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                        Und zum Schluss:
                        Freundliche Grüße.

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