Heiratseintrag aus 1861 Stand/Tätigkeit/Herkunft der Brauteltern

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  • kbs
    Benutzer
    • 19.01.2025
    • 51

    [gelöst] Heiratseintrag aus 1861 Stand/Tätigkeit/Herkunft der Brauteltern

    Eintrag Nr. 26, Eltern der Braut: ".... zu Holzminden"
    Das vorangestellte Wort kann ich nicht lesen. Auch würde mich die Bedeutung des Kürzels "p.p." hinter den Namen der Trauzeugen interessieren.
    Kann jemand helfen?
  • AlfredS
    Erfahrener Benutzer
    • 09.07.2018
    • 3665

    #2
    Das fehlende Wort würde ich als "olim" lesen: Lateinisch für einst/ehemals, hier als Angabe für den früheren Wohnort Holzminden.
    Dazu passt auch der Vermerk in der Spalte 'EInwilligung': beide Eltern todt
    Gruß, Alfred

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    • KempeOS
      Benutzer
      • 21.10.2023
      • 44

      #3
      Hallo,

      p.p. steht für „per procurationem“ (lat.), also „in Vertretung / durch Vollmacht"

      Liebe Grüße
      Simone

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      • jebaer
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2022
        • 4026

        #4
        Zitat von kbs Beitrag anzeigen
        Eintrag Auch würde mich die Bedeutung des Kürzels "p.p." hinter den Namen der Trauzeugen interessieren.
        Mit "p." abgekürzt wird der Imperativ zum lateinischen Verb "pergere", fortfahren, weitermachen: "perge!"
        Das findet sich in vielen Kirchenbüchern am Schluss jedes Eintrags, um anzuzeigen, dass jetzt der nächste beginnt.
        Verdoppelung zeigt den Plural an, heißt dann "pergite": "fahrt fort!".
        Wird heute gelegentlich noch gebraucht in der Wendung "etc. pp.": und so weiter, und so fort.
        Meint im konkreten Fall also, dass neben den beiden benannten Trauzeugen auch noch andere Leute die Hochzeit bezeugen konnten.


        LG Jens
        Zuletzt geändert von jebaer; 07.09.2025, 23:34.
        Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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        • Horst von Linie 1
          Erfahrener Benutzer
          • 12.09.2017
          • 23783

          #5
          Zitat von jebaer Beitrag anzeigen
          ..
          Das findet sich in vielen Kirchenbüchern am Schluss jedes Eintrags, u anzuzeigen, dass jetzt der nächste beginnt.
          ..
          Wird heute gelegentlich noch gebraucht in der Wendung "etc. pp.": und so weiter, und so fort.


          Meint im konkreten Fall also, dass neben den beiden benannten Trauzeugen auch noch andere Leute die Hochzeit bezeugen konnten.
          Horst hat es nicht verstanden.
          Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
          Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
          Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

          Und zum Schluss:
          Freundliche Grüße.

          Kommentar

          • jebaer
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2022
            • 4026

            #6
            Zitat von KempeOS Beitrag anzeigen
            Hallo,

            p.p. steht für „per procurationem“ (lat.), also „in Vertretung / durch Vollmacht"

            Liebe Grüße
            Simone
            Auch richtig!
            Macht hier aber keinen Sinn. Ein Trauzeuge in Vertretung - hab ich noch nie gehört.


            LG Jens
            Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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            • jebaer
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2022
              • 4026

              #7
              Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen

              Horst hat es nicht verstanden.
              Dann sollte er im Zusammenhang lesen - und zitieren.
              Versteht er das an solcher Stelle auch gerne gebrauchte "et alii multi" - und viele andere?
              Kommt aufs gleiche raus.


              LG Jens
              Zuletzt geändert von jebaer; 07.09.2025, 22:01.
              Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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              • kbs
                Benutzer
                • 19.01.2025
                • 51

                #8
                Vielen Dank an alle, die hier weitergeholfen haben.
                Die Vertretung von Zeugen kenne ich bisher auch nur von Taufpaten, die bei Verhinderung durch jemanden (z.B. Küster) vertreten wurden.

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                • jebaer
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.01.2022
                  • 4026

                  #9
                  Zitat von kbs Beitrag anzeigen
                  Taufpaten, die bei Verhinderung durch jemanden (z.B. Küster) vertreten wurden.
                  In so einem Fall wird meist eine Formulierung gebraucht wie "vices egit" - an die Stelle getreten ist ...
                  Prokura kenne ich eigentlich nur aus (weltlichen) Verwaltungsvorgängen, etwa bei Gericht.


                  LG Jens
                  Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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