Bitte um Lesehilfe - Hochzeitserlaubnis Latein

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  • taras158
    Benutzer
    • 23.07.2014
    • 48

    [ungelöst] Bitte um Lesehilfe - Hochzeitserlaubnis Latein

    Hallo Zusammen,

    könnt Ihr mir bitte mit dem Lesen des Textes in Latein helfen? - Hochzeitserlaubnis (?) aus Galizien.
    Ich kann hier nur den Anfang lesen - "minori nata Catharina ..."
    Herzlichen Dank Ihnen!
    Viele Grüße, Taras

    image.png
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 3791

    #2
    Hallo Taras,

    der Ausschnit ist äußerst ungünstig gewählt, ein sinnvoller Text lässt sich daraus so nicht ablesen.


    LG Jens
    Zuletzt geändert von jebaer; 31.07.2025, 19:38.
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • taras158
      Benutzer
      • 23.07.2014
      • 48

      #3
      Hallo Jens,
      vielen dank für Deine Bemerkung.Hier ist der ganze Ausschnitt, den ich habe:
      image.png

      Kommentar

      • drodon
        Benutzer
        • 12.11.2024
        • 44

        #4
        Ich sehe da: "minori nata (als jüngere geboren ?) ... juridica licentiam nicundi (?) matrimonium coram s. d. testibus frater"

        Kommentar

        • j.steffen
          Erfahrener Benutzer
          • 18.04.2006
          • 1501

          #5
          Hallo,
          licentiam ineundi matrimonium = die Erlaubnis, die Ehe einzugehen
          MfG,
          j.steffen

          Kommentar

          • drodon
            Benutzer
            • 12.11.2024
            • 44

            #6
            in dem Fall hiesse es dann evtl: "minori nata licentiam ineundi matrimonium coram testibus s. d. frater "

            daraus macht der Google-Übersetzer dann:

            "Eine minderjährige Tochter erhält die Erlaubnis, vor Zeugen eine Ehe einzugehen, s. d. Bruder" - und aus s. d. (salutem dicit ?) ~ "der Bruder lässt grüssen" (vielleicht willigt ein, an Stelle der Eltern)

            Kommentar

            • Wallone
              Erfahrener Benutzer
              • 20.01.2011
              • 2732

              #7
              Hallo,

              minori natae Catharinae (Dativ)
              dedit = hat gegeben (also die Erlaubnis)
              Wer hat die Erlaubnis gegeben? Der Bruder, weil Catharina jünger als er war.
              s.d. vielleicht "supradictis" = vor den oben erwähnten Zeugen
              Es fehlen noch zwei Wörter vor "juridica".
              Nur eine vermutung: es könnte "pro testa juridica" heissen, im Sinne vor "als gesetzlicher Betreuer"
              Zuletzt geändert von Wallone; 01.08.2025, 18:22.
              Viele Grüße.

              Armand

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              • Astrodoc
                Erfahrener Benutzer
                • 19.09.2010
                • 9399

                #8


                Wenn groß darunter steht "Copulavit qui supra", ist dann nicht auch "pater" zu lesen?

                Und ich vermute die "potestas juridica".
                Zuletzt geändert von Astrodoc; 01.08.2025, 19:09.
                Schöne Grüße!
                Astrodoc
                --------------------------------
                Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

                Kommentar

                • jebaer
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.01.2022
                  • 3791

                  #9
                  Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
                  Wer hat die Erlaubnis gegeben? Der Bruder, weil Catharina jünger als er war.
                  Wenn ich Dir auch in vielem Recht gebe, darin nicht.
                  Ich würde so lesen:

                  minori natæ Catharinæ dedit
                  potestas juridica licentiam
                  ineundi Matrimomium coram
                  s.(upra) d.(ictis) testibus pater

                  Die Braut war noch keine 25 Jahre alt, deshalb

                  der minderjährigen Catharina gegeben hat
                  der rechtlich Befugte die Erlaubnis,
                  die Ehe einzugehen, vor
                  oben genannten Zeugen, [nämlich] der Vater


                  LG Jens

                  p.s.: Sowas, Astrodoc hat mich mal wieder überholt ...
                  Zuletzt geändert von jebaer; Heute, 01:10.
                  Am besde goar ned ersd ingnoriern!

                  Kommentar

                  • Wallone
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.01.2011
                    • 2732

                    #10
                    Hallo Jens und Astrodoc, und Taras natürlich,

                    Ich bin mit Euch einverstanden aber ich stelle mich jedoch zwei Fragen:

                    1) Wie kann man "potestas" im Nominativ rechtfertigen?
                    2) Könnte der "Pater" ein Priester sein? Tatsächlich warum sollte der Vater als rechtlich befugt bezeichnet werden? Das versteht sich doch von selbst mit einer minderjährigen Tochter?
                    Viele Grüße.

                    Armand

                    Kommentar

                    • jebaer
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.01.2022
                      • 3791

                      #11
                      Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
                      1) Wie kann man "potestas" im Nominativ rechtfertigen?
                      Vielleicht so, wie ich es in #9 versucht habe zu tun.
                      Bin ich da soo unklar geblieben?
                      2) Könnte der "Pater" ein Priester sein?
                      Meiner Ansicht nach: Nein. Was hätte der mit der Erteilung der Heiratserlaubnis zu tun?
                      Tatsächlich warum sollte der Vater als rechtlich befugt bezeichnet werden? Das versteht sich doch von selbst mit einer minderjährigen Tochter?​
                      Nö, tut es nicht. Die "potestas juridica​" über die Braut könnte auch bei einem Vormund liegen, oder etwa bei der Grundherrschaft.
                      Nebenbei, die Braut war 23 Jahre alt, viel hat da nicht zur Volljährigkeit gefehlt, nach damaligem österrechischem Recht hätte sie die mit 24 erreicht gehabt.
                      Rein spekulativ: Der Bräutigam war 29 Jahre älter, da war es vllt. auch bemerkenswert, dass der Brautvater niicht nur schriftlich eingewilligt hat, sondern in dessen Anwesenheit vor Zeugen.


                      LG Jens
                      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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                      • Wallone
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.01.2011
                        • 2732

                        #12
                        Danke Jens!
                        Das erklärt aber überhaupt nicht warum « potestas « im Nominativ steht. Auch nicht unter Nr 9.
                        Potestas kan doch nicht der Subjekt von « dedit « sein.
                        Zuletzt geändert von Wallone; Gestern, 22:02.
                        Viele Grüße.

                        Armand

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                        • jebaer
                          Erfahrener Benutzer
                          • 22.01.2022
                          • 3791

                          #13
                          Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
                          Potestas kan doch nicht der Subjekt von « dedit « sein.
                          Hallo Armand,

                          grammatikalisch spricht ja wohl nichts dagegen.
                          Bewegst Du Dich jetzt auf der Ebene der Semantik?


                          LG Jens

                          Am besde goar ned ersd ingnoriern!

                          Kommentar

                          • Wallone
                            Erfahrener Benutzer
                            • 20.01.2011
                            • 2732

                            #14
                            Grammatiikalisch jawohl aber sinngemäss…
                            Viele Grüße.

                            Armand

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