Erbitte Lesehilfe Taufeintrag lateinisch, Waldbredimus 1761

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • TG23
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2023
    • 134

    [gelöst] Erbitte Lesehilfe Taufeintrag lateinisch, Waldbredimus 1761

    Hallo,

    kann mir jemand beim Lesen/ Verstehen des folgenden Taufeintrags helfen? Meine Lateinkenntnisse sind leider nur sehr rudimentär.

    Es handelt sich um den Taufeintrag vom 4. August 1761 (rechte Seite unten).

    Ich lese "Joannes Jacobus/ baptizatus est Joes Jacobus Joannis Cygron et Catharina Reuther conj filius legitimus ante (?) ex Waldbredimus. Resp J.Jacob Prau (?) ex Luxemb et Margaretha Thill ex Waldbredimus.


    Mein grobes Verständnis, es handelt sich um den Taufeintrag des Johannes Jacobus Cygran, ehelicher Sohn des Joes Jacobus Johannes Cygran und seiner Ehefrau Catharina, geb Reuther, beide aus Waldbredimus. Taufzeugen waren J. Jacob Prau (?) aus Luxembourg und Margaretha Thill aus Waldbredimus.

    Nur was steht hinter "legitimus ante"? Und was bedeutet es? Ich denke an Loriot aber ohne das nachfolgende Wort ergibt es für mich keinen Sinn.

    Vielen lieben Dank



  • Astrodoc
    Erfahrener Benutzer
    • 19.09.2010
    • 9064

    #2
    Hallo!

    Texte, die nicht in deutsch sind, gehören in die Lesehilfe für fremdsprachige Texte!

    Bitte kein neues Thema öffnen, sondern deinen Eintrag den Admins melden (Fähnchen unten rechts) und um Verschieben bitten.
    Zuletzt geändert von Astrodoc; 29.12.2024, 15:44. Grund: Erübrigt! Wurde bereits verschoben!
    Schöne Grüße!
    Astrodoc
    --------------------------------
    Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

    Kommentar

    • Zita
      Moderator
      • 08.12.2013
      • 6510

      #3
      verschoben

      Kommentar

      • TG23
        Erfahrener Benutzer
        • 03.11.2023
        • 134

        #4
        Hallo,

        entschuldigung und danke für's verschieben. Ich versuche es nicht wieder vorkommen zu lassen.

        Kommentar

        • Astrodoc
          Erfahrener Benutzer
          • 19.09.2010
          • 9064

          #5
          Ich lese so:

          Baptizatus est Jo(ann)es Jacobus Joannis Cygron et Catharinae
          Reuter conj(ugum) filius legitimus ante assecuratus(?) ex Waldbredimus.
          Resp(ondentibus) J.(oanne) Jacobo Bauer(?) ex Luxemb et Margaretha Thill ex Waldbredimus.


          Die Bedeutung ist mir jedoch nicht schlüssig. "ante" hier wohl als Adverb ("zuvor/schon vorher"), so dass anschließend der "Täter" der Nottaufe (im Ablativ oder mit "per" im Akkusativ) benannt werden müsste. Als Präposition ("vor") müsste sonst ein Akkusativ folgen.
          Zuletzt geändert von Astrodoc; 29.12.2024, 16:11.
          Schöne Grüße!
          Astrodoc
          --------------------------------
          Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

          Kommentar

          • TG23
            Erfahrener Benutzer
            • 03.11.2023
            • 134

            #6
            Hallo,

            und vielen Dank für deinen Input. Also nicht so einfach ... assecuratus heisst soviel wie Versicherung? Bezeugend? Also vielleicht ein Kind das seeehr kurz nach der Heirat geboren wurde?

            Ich habe mal versucht vor und nach dieser Taufe Kinder des Ehepaares zu finden um zu schauen ob dort Anmerkungen gemacht wurden. In den Jahren 1757-1761 sind auf Anhieb keine weiteren Kinder zu finden. Im Jahr 1764 findet sich eine Tochter Anna (rechte Seite oben, 1. Juni). Das bringt mich aber, glaube ich, nicht weiter.

            Ich mache mich mal auf die Suche nach der Heirat des Ehepaares.




            Kommentar

            • Astrodoc
              Erfahrener Benutzer
              • 19.09.2010
              • 9064

              #7
              Wenn man nach Wörtern mit "ass....atus" sucht, kommt noch "asseveratus" heraus, was "behauptet" oder "bezeugt" bedeuten könnte. Aber das lese ich da nicht.
              Vielleicht fällt noch jemandem etwas Passendes ein. Bin auch auf die Lösung gespannt.
              Schöne Grüße!
              Astrodoc
              --------------------------------
              Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

              Kommentar

              • TG23
                Erfahrener Benutzer
                • 03.11.2023
                • 134

                #8
                Interessanterweise fehlen die Heiratseinträge von 1760/1761 im Kirchenbuch.



                Kommentar

                • AlfredS
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.07.2018
                  • 2802

                  #10
                  Zitat von TG23 Beitrag anzeigen

                  Sonst niemand eine Idee?
                  Lese hier in beiden Fällen "assecuratus"

                  Hat den Eltern ein Nachweis ihrer Eheschließung gefehlt, dass sie (glaubhaft) versichern mussten, verheiratet zu sein - sonst wären die Kinder ja wohl nicht als ehelich eingetragen worden!?

                  PS: Hat nicht nur das Paar Cygron/Reuter betroffen - siehe 18. März 1748 Wolmeringer/Schlincker
                  Zuletzt geändert von AlfredS; 29.12.2024, 23:42. Grund: PS zugefügt
                  Gruß, Alfred

                  Kommentar

                  • TG23
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.11.2023
                    • 134

                    #11
                    Hallo,

                    auch dir danke für deinen Input.

                    Bei sieben Kindern die ich für das Ehepaar zwischen 1748 und 1764 nachweisen kann, haben vier diesen Vermerk, inklusive dem vorletzten. Da war dann aber jemand sehr pedantisch.

                    Wobei mir auch nicht ganz erschließt warum es keinen Nachweis der Trauung geben sollte wenn beide Ehepartner aus dem Ort stammen (sollen). Da sollte die Trauung ja auch vor Ort stattgefunden haben. Sie werden ja kaum weggelaufen sein um an einem anderen Ort zu heiraten und später wieder in den Heimatort zurück zu kehren. Zumal beide Familiennamen vor Ort regelmäßig in den Kircheneinträgen vorkommen.

                    Und ja, wenn man genau hinschaut gibt es über die Jahrzehnte (die ich jetzt überflogen habe) mehrere Ehepaare bei denen dieser Vermerk steht. Sehr komisch bleibt es.

                    Ich suche mal nach dem Heiratseintrag bzw den Geburts-/Sterbeeinträgen der beiden. Vielleicht ergibt sich ja daraus etwas. Also fröhliches Seiten wälzen ....

                    Kommentar

                    • MartinM
                      Erfahrener Benutzer
                      • 10.04.2008
                      • 464

                      #12
                      Hallo TG23,

                      es geht nicht um die Hochzeit der Eltern, sondern um die Taufe selbst. Diese wurde durch die Hebamme (so eindeutig im Eintrag von 1748) vorgenommen ("versichert") und dann offensichtlich noch einmal in der Kirche wiederholt, damit deren Gültigkeit außer Frage steht und evtl. auch die entsprechenden Gebühren eingenommen werden konnten.

                      Viele Grüße
                      MartinM

                      Kommentar

                      • TG23
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.11.2023
                        • 134

                        #13
                        Auch dir danke.

                        Bisher hatte ich noch nicht viel mit katholischen, und schon garnicht lateinischen Kirchenbucheinträgen zu tun. Viele Formeln sind für mich noch Neuland und mit mangelhaften Lateinkenntnissen nicht immer zu erfassen, besonders wenn sie über die "normalen Textbausteine" hinausgehen.

                        Jetzt gehe ich trotzdem weitersuchen. Den Heiratseintrag konnte ich nämlich noch nicht finden.

                        Kommentar

                        • Astrodoc
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.09.2010
                          • 9064

                          #14
                          Zitat von MartinM Beitrag anzeigen
                          und dann offensichtlich noch einmal in der Kirche wiederholt, damit deren Gültigkeit außer Frage steht und evtl. auch die entsprechenden Gebühren eingenommen werden konnten.
                          Woraus schließt du, dass die Taufe in der Kirche wiederholt wurde? Eine Taufe ist ein Sakrament, das indelibel (unauslöschbar) ist, also nur ein einziges Mal gespendet werden kann. Es müssen daher schon erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der Taufspende vorliegen, welche dann üblicherweise auch ausführlich dargelegt werden (müssen), um die Taufe "sub conditione" wiederholen (also zum ersten Mal richtig spenden) zu dürfen.
                          Schöne Grüße!
                          Astrodoc
                          --------------------------------
                          Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

                          Kommentar

                          • Holzfux
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.03.2024
                            • 426

                            #15
                            Assekuration = ist die Versicherung, Garantie der freien Religionsausübung

                            ante assecuratus ex Waldbredimus - nachdem vorher von W.aus die freie Religionsausübung versichert worden war#

                            MfG Holzfux

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X