Dort steht: Dekret: mają się pogodzić.
Zusammenfassung von 1764 / Latein
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An #9 habe ich noch ein wenig "rumgeschraubt", "domunculum" (wäre Genitiv Plural von "Hütte", "invadere" fordert aber Akkusativ) passt noch nicht.
Vorläufig, und sehr holperig, weil nahe am Wortlaut der Vorlage, komme ich damit in etwa zu:
1764
Christian und Eva Doma-
szkow, Reichsministeriale gegen die Edlen Mar-
tin und Konstanze Ma-
lotki, Eheleute, weil selbst
sich die Kläger Zauberer nen-
nen, und wenn etwas unseliges jenen
zustöße, von den Klägern dies
verlangen wollen, diese wegen
Zaubereien auszustoßen sein
verbreiten, und auch deswegen der Edle
Malotka die Hütte an-
greifen, und den Kläger schrecklich
verderben, mit dem Tode be-
drohen haben sie gewagt. Herrin
Robokwcka(?) ...
"pernitere" wird in den gängigen Wörterbüchern mit "hell scheinen, glänzen" übersetzt, ich vermute aber, der Schreiber hatte hier "pernities" (Untergang, Verderben) im Sinn. Bei der Etymologie beider Wörter tappe ich aber noch im Dunkeln.
LG JensZuletzt geändert von jebaer; 18.04.2024, 21:48.Am besde goar ned ersd ingnoriern!
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Sehr Herzlichen Dank Jens,
das ganz ist sehr spannend da wollte das Paar Damaszk wohl der anderen Familie in Schrecken und Angst bringen.
Ich denke mit diesen Ansätzen weiter.
Derzeit versuche ich in den Kirchenbüchern die ganzen Personen und Orte zuzuordnen.
Der Familienname ist Damaszk. Nur das mit den Reichsministeriale kann ich mir nicht erklären. Das sind so wie ich sehe nur normale Leute. Vielleicht findet sich etwas Erklärendes in den Kontributionskatastern von 1773 zu den Personen.
Ich werde mal an das ARCHIWUM ARCHIDIECEZJI GDAŃSKIEJ schreiben ob sich dieser Vorgang im Original erhalten hat. Das wäre natürlich ein super Fund.
Viele Grüße
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An den Reichsministerialen habe ich auch noch ziemliche Zweifel. Im Mittelalter waren ministeriales Leute, die in der Verwltung tätig Waren, teils Unfreie, teils niederer Adel.
Unterstanden sie nicht einem Gebietsherrscher, sondern direkt König/Kaiser waren es eben ministeriales regni, ein Stand in den sich wohl mancher verarmte Adlige "gerettet" hat. Mich stört hier auch der Zusatz "General.", zumal ich die Abkürzung noch nicht aufgelöst bekomme.
Erst mal aber "toi toi toi" für Deine weitere Recherche!
LG JensZuletzt geändert von jebaer; 18.04.2024, 23:05.Am besde goar ned ersd ingnoriern!
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Zitat von AlfredS Beitrag anzeigen[...]
Christianus et Ewa Damo-
szthowie, ministeriales Re-
gni General: ? ?
[...]
ich habe so was in einem Wörterbuch gefunden:
"[...] Minister generalis regni. (Er war das, was bey den Römern der Praeco gewesen ist. Er trug die Citationen an Ort und Stelle; und wenn der Termin kam, so rief er die Partheyen vor Gericht. Auch mußte er Edicte und andere Dinge ausrufen, die ihm der Instigator (Fiscal) vorlas) [...]"
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Ich weiß nicht, was schon alles geschrieben ist, aber es hapert bei der Übersetzung an der Konstruktion
"quia ipsi se actores veneficos vocare ... requirere velle ... divulgare .. minari ausi sunt
se = indirekt reflexiv; weil die Angeklagten sie (die Ankäger) zu nennen ... gewagt haben zu drohen
A gegen B, weil diese (= B) es gewagt haben zu drohen, sie, die Ankläger, (= A) Giftmischer zu nennen, wenn ihnen (B) ein Unglück zustoßen würde, dies (= den Schaden) von den Klägern (A)einfordern zu wollen,
unter dem Volk zu verbreiten, sie (A)seien wegen Giftmischerei vertrieben worden, und deswegen (B) in ihr (A) Häuschen einzubrechen, den Kläger (A) grausam (percutere nix pernitere) -zu erdolchen und zu ermorden (mit Ermordung zu drohen)
minari könnte man evtl später einsetzen
So sieht das Ganze der Holzfuchs. Ich bin auf ernstgemeinten Widerspruch gespannt.
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Kommando zurück: minari - doch erst später
Ich habe mir das Ganze noch einmal überlegt und zu dem Schluss gekommen,
minari - drohen nach den ersten 3 Argumenten zu bringen: die ersten 3 Argumente sind schon geschehen,
die zweiten 3 wurden erst angedroht. Aber die Angeklagten haben die Androhungen auszuspechen auch gewagt
Übersetzung
weil sie gewagt haben,
- sie (d.h. die Kläger) Giftmischer zu nennen,
- Schadenersatz von den Klägern einzufordern,
- unter dem Volk zu verbreiten, dass sie ... vertrieben worden seien.
- zu drohen, daß
- sie deswegen in .... einzubrechen
- den Kläger grausam erdolchen
- mit Ermordung (zu drohen)
Am Schluss fällt der Schreiber aus der Konstruktion und bringt statt der Infinitive ein Substantiv.
Ein gekonnter Aufbau: Rahmung quia .... ausi sunt + 3 Glieder dann Erweiterung durch minari + 3 Glieder
Am Schluss als Höhepunkt und wichtigtes Argment: Ermordung (Substantiv statt Verb)
Grüße vom Holzfux
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