Bitte Lesehilfe - Latein - evtl. Dispenseintrag

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  • Amalia
    Erfahrener Benutzer
    • 11.03.2010
    • 147

    [gelöst] Bitte Lesehilfe - Latein - evtl. Dispenseintrag

    Quelle bzw. Art des Textes: Trauung Pf. Andermannsdorf; Matrikula
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1872
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Mantel, Pf. Andermannsdorf
    Namen um die es sich handeln sollte: Mieslinger, Kiermaier


    Hallo zusammen,
    bei folgendem Heiratseintrag hat ein Pfarrer wohl nachträglich mit Kugelschreiber etwas in Latein in die Dispensspalte eingetragen.
    Ich kanns leider nicht richtig lesen und mein minimalistisches Latein reicht dafür bei weitem nicht. Darum bitte ich hier mal wieder um Hilfe.

    S. 137 Bild 005_0139
    Am 18. Juni 1872 heiratet Andreas Mieslinger, Bauer aus Mantl N°1, Witwer der Mgd. Hilz die Maria Kiermaier, Bauerstochter aus Arnhofen.
    Soweit so gut. Aber was mit dem blauen Kugelschreiber in der letzten Spalte steht, bekomme ich nicht hin. Auch habe ich bislang mit Dispenseinträgen keinerlei Erfahrung.


    Vielen lieben Dank schon mal und liebe Grüße
    Amalia
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 23079

    #2
    Das ist blaue Tinte, aber kein Keigelschruber.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • jebaer
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2022
      • 3584

      #3
      Noch am Knobeln:

      Hoc matrim.(onium)
      ab imped.(imento) affin.(itatis)
      II. gr.(adi) lin.(eae) tr. aequ,
      ex cop. lic. nullum
      pro utroque ____
      revalidatum est.
      juxta tenor.(e) lit.(erae)
      Dispensationis dd. (de dato) 29/X 77
      a prov. par.(ocho) Hartinger
      d. 7. Nvbr. 1877

      Geht also um eine Neubewertung/Bestätigung der Ehe angesichts eines Hinderis der Schwägerschaft 2. Grades.
      Geheiratet wurde 1872, 5 Jahre später ein Dispens erteilt, Zusammenhang verstehe ich noch nicht.

      LG Jens
      Zuletzt geändert von jebaer; 27.09.2023, 22:27.
      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

      Kommentar

      • Amalia
        Erfahrener Benutzer
        • 11.03.2010
        • 147

        #4
        Lieber Jens,

        herzlichen Dank. Wie gesagt, hatte ich bisher keine Dispenserklärung.

        Schönen Abend noch
        LG Amalia

        Kommentar

        • jebaer
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2022
          • 3584

          #5
          Nachklapp: So wie ich das verstehe, müssten die Brautleute über die Großelterngeneration in Seitenlinien mit einander verschwägert sein - also etwa ein Großonkel von ihr verheiratet mit seiner Großtante, oder sein Cousin mit ihrer Cousine. Erschließt sich mir aber nach wie vor nicht, wieso da 5 Jahre nach der Hochzeit ein Dispens erteilt worden ist.


          LG Jens
          Zuletzt geändert von jebaer; 28.09.2023, 00:36.
          Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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