Entzifferungshilfe erbeten, Latein, 17. Jh. ?

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    Erfahrener Benutzer
    • 29.08.2013
    • 214

    [gelöst] Entzifferungshilfe erbeten, Latein, 17. Jh. ?

    Quelle bzw. Art des Textes: Jahr, aus dem der Text stammt: Ort/Gegend der Text-Herkunft:
    Liebe Schriftkundige,


    ich benötige Eure Hilfe bei der Transkription und Übersetzung des kleinen angehängtes Textauschnittes. Könnt Ihr helfen? Tausend Dank!


    et licet XXXXXXXXX destis ( ?) universitate
    attaXXXen idoneus ( ?) est XXXXXXX
    XXXXX causa non principaliter singulorum,
    xxx totius ( ?) universitatis commodum.
    Angehängte Dateien
  • Huber Benedikt
    Erfahrener Benutzer
    • 20.03.2016
    • 4663

    #2
    Quelle bzw. Art des Textes: Jahr, aus dem der Text stammt: Ort/Gegend der Text-Herkunft:
    Steht nicht umsonst da.

    Woher stammt der Text ggf. von welchem Autor.
    Gerade bei so aus dem Zus.hang gerissenen philosophischen Aussagen ist das zum Verständnis notwendig.
    Ich lese:
    ....et licet hic sit testis universitate
    attamen idoneus est et admittitis, qiua
    Ecce? causa non principaliter singulorum,
    sed totius universitatis commodum.
    Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 11.01.2022, 16:31.
    Ursus magnus oritur
    Rursus agnus moritur

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    • j.steffen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.04.2006
      • 1495

      #3
      Z. 2:
      statt admittitis viell. admittitur ?
      MfG,
      j.steffen

      Kommentar

      • Astrodoc
        Erfahrener Benutzer
        • 19.09.2010
        • 9389

        #4
        Hallo!

        Z. 3: Statt "Ecce" vielleicht "haec"?
        Schöne Grüße!
        Astrodoc
        --------------------------------
        Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

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          Erfahrener Benutzer
          • 29.08.2013
          • 214

          #5
          Es ist ein Gerichtstext, wohl aus dem 17. Jh. Ein Hofbesitzer konnte seine Steuern nicht zahlen und wurde deshalb gepfändet. Der Sachverhalt ist ausführlich dargelegt und in deutscher Kanzleischrift gehalten, dann folgt nach einem Semikolon dieser Absatz in Latein.


          Im Übrigen geht es nach "commodum" noch weiter mit "et utilitatem respicit".


          Ich habe keine Ahnung, wie das alles zu übersetzen ist. Eventuell ist es eine Rechtsformel so in der Art "und dies möge hier bezeugt sein ..."?


          Hat jemand noch eine Idee?


          Tausend Dank Euch!

          Kommentar

          • Astrodoc
            Erfahrener Benutzer
            • 19.09.2010
            • 9389

            #6
            Hallo nochmal!

            Das "et utilitatem respicit" war wichtig, da im letzten Nebensatz sonst das Prädikat fehlte.

            Da die Übersetzung meine persönlichen Fähigkeiten weit überschreitet, habe ich Hilfe aus der Familie in Anspruch genommen:

            Meine Tochter und ich übersetzen in Gemeinschaftsarbeit:

            ... und wenn der Zeuge hier auch im Ganzen ... sein mag, so ist er aber doch geeignet und wird zugelassen, weil dieser Fall grundsätzlich nicht das Interesse und den Nutzen einzelner, sondern der ganzen Gesamtheit berücksichtigt.




            Offenbar ist der Fall zu wichtig, als dass man ihn durch Ablehnung des Zeugen platzen lassen könnte.
            Schöne Grüße!
            Astrodoc
            --------------------------------
            Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

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            • Huber Benedikt
              Erfahrener Benutzer
              • 20.03.2016
              • 4663

              #7
              Ich denke es geht hier um eine Zeugenaussage,,,,Vasuch mas halt

              .et licet hic sit testis universitate
              attamen idoneus est et admittitur, qiua
              haec causa non principaliter singulorum,
              sed totius universitatis commodum et
              utilitatem respicit

              auch wenn er ein Zeuge der Allgemeinheit sein möge
              so ist er dennoch geeignet und zuzulassen
              denn dies hier ist grundsätzlich keine Sache von Einzelnen
              sondern berücksichtigt Interesse und Nutzen
              der ganzen Allgemeinheit


              testis universitate ???allgemeiner Zeuge (d.h. er ist nicht Zeuge(einer)der Streitparteien)
              Da gibts sicher bessere Ausdrücke


              PS: das kommt davon wenn man mit externem editor schreibt und dann pastet... dann übersieht man, dass längst ein anderer Beitrag vorliegt.
              Dein Schlusssatz der Übersetzung ist jedenfalls eleganter...
              Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 11.01.2022, 20:29.
              Ursus magnus oritur
              Rursus agnus moritur

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              • Astrodoc
                Erfahrener Benutzer
                • 19.09.2010
                • 9389

                #8
                Korrigierst du noch? Sonst warte ich


                Das "universitate" hatte uns auch Kopfzerbrechen bereitet ... als fehle noch etwas in dem Satzteil.

                Mit "testis (ex) universitate" kommt dein "Zeuge (aus) der Gemeinheit/gemeinen Bevölkerung" aber gut hin.
                Schöne Grüße!
                Astrodoc
                --------------------------------
                Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

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                  Erfahrener Benutzer
                  • 29.08.2013
                  • 214

                  #9
                  Prima! Ich danke Euch sehr!!!

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